Einbürgerungsfeier des Landkreises Esslingen im Kulturzentrum Baltmannsweiler

Von August 2023 bis Juli dieses Jahres sind im Landkreises Esslingen 1.396 Personen eingebürgert worden. Die neuen deutschen Staatsbürger wurden am Freitag, 11. Oktober in einer Feierstunde im Kulturzentrum Baltmannsweiler offiziell willkommen geheißen.

Landkreis Esslingen · 16. Oktober 2024
Viele glückliche Gesichter nach der Einbürgerungsfeier beim Gruppenbild mit Christina Werstein, die Dezernatsleiterin Gesundheit, Ordnung und Verkehr, Landrat Marcel Musolf und Festredner Professor Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags (zweite, dritter und vierter von rechts). Mehr als 200 neu Eingebürgerte waren der Einladung des Landkreises Esslingen zur Feierstunde ins Kulturzentrum Baltmannsweiler gefolgt.
Viele glückliche Gesichter nach der Einbürgerungsfeier beim Gruppenbild mit Christina Werstein, die Dezernatsleiterin Gesundheit, Ordnung und Verkehr, Landrat Marcel Musolf und Festredner Professor Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags (zweite, dritter und vierter von rechts). Mehr als 200 neu Eingebürgerte waren der Einladung des Landkreises Esslingen zur Feierstunde ins Kulturzentrum Baltmannsweiler gefolgt.
©

„Mit Ihrer Einbürgerung haben Sie ein Bekenntnis zu unserem Staat und zu unserer verfassungsmäßigen Ordnung abgelegt mit allen Rechten und Pflichten. Ihre Entscheidung ist ein großer Vertrauensbeweis für unser Land“, sagte Landrat Marcel Musolf bei der Feierstunde. Er betonte, dass die deutsche Staatsbürgerschaft mehr als nur ein rechtlicher Status sei, nämlich ein Bekenntnis zu den Grundwerten, die das Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland prägten: Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit. „Sie als deutsche Staatsbürger tragen dazu bei, dass unsere Gesellschaft offen, tolerant und stark bleibt. Wirken Sie dabei mit, den demokratischen Zusammenhalt zu stärken“, so appellierte Musolf an die Eingebürgerten.

Die neu Eingebürgerten kommen aus 89 Ländern, verteilt über den ganzen Erdball. Die größte Gruppe der Eingebürgerten kommt aus Syrien mit 368 Personen, gefolgt von der Türkei mit 121 Personen. Eingebürgert wurden aber auch vereinzelt Personen aus Bolivien, Kambodscha, Simbabwe, der Slowakei und Marokko.

Festredner Professor Dr. Alexis von Komorowski bei der Einbürgerungsfeier in Baltmannsweiler
Festredner Professor Dr. Alexis von Komorowski bei der Einbürgerungsfeier in Baltmannsweiler
©

Die Festansprache bei der Einbürgerungsfeier hielt dieses Jahr Professor Dr. Alexis von Komorowski. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg stellte seinen Vortrag unter die Leitfragen: Was bedeutet es, Bürgerin und Bürger eines Staates zu sein? Weshalb können gerade Menschen mit Einwanderungsgeschichte einen besonders wertvollen Beitrag zum Funktionieren unserer Demokratie leisten? Und welche Herausforderungen und auch Zumutungen sind mit dem Leben in einem Einwanderungsland verbunden? „Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte können einen besonders wertvollen Beitrag zur Demokratie leisten. Nutzen Sie Ihre frisch erworbenen demokratischen Rechte dafür“, so appellierte von Komorowski an die Gäste.

Stellvertretend für die Eingebürgerten sprach Mohamad Wahid Albarzawi. Er wurde in Syrien geborgen und kam vor neun Jahren mit seiner Familie nach Deutschland. Nach dem Abitur an der Hedwig-Dohm-Schule in Stuttgart mit einem Notendurchschnitt von 1,5 studiert er seit drei Jahren Schauspiel an der Theaterakademie in Stuttgart. Mohamad Wahid Albarzawi erzählte von Krieg und Zerstörung in Syrien, von seiner Flucht – und auch von seinem Traum, Schauspieler zu werden, den er in Deutschland verwirklichen kann. „Syrien trage ich noch immer in meinem Herzen, aber Deutschland ist ein Teil von mir geworden.“

Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: Die Identität und Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers müssen geklärt sein. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen, in der Regel ist ein Aufenthalt von fünf Jahren erforderlich. Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Sozialleistungen bestritten werden können. Darüber hinaus müssen ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland vorliegen, ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands erfolgen und es darf keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegen. Seit der Gesetzesänderung im Juli 2024 ist nun generell das Behalten der bisherigen Staatsbürgerschaft möglich. Die Einbürgerungsbehörde verzeichnet seit der Gesetzesänderung einen sprunghaften Anstieg der Anträge auf Einbürgerung. 

Das Formular für den Antrag auf Einbürgerung gibt es bei den Städten und Gemeinden des Landkreises. Alternativ besteht seit diesem Jahr die Möglichkeit eines Onlineantrags. Beim Landratsamt werden die Anträge im Sachgebiet „Staatsangehörigkeit/Personenstand“ geprüft. Im Jahr 2023 wurden rund 2.400 Anträge auf Einbürgerung gestellt.

Teilen