"Haus des Jugendrechts" für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis

Für Strafverfahren gegen Jugendliche Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe im Strafverfahren und Polizei gemeinsam unter ein Dach zu bringen, will das neue "Haus des Jugendrechts" in Heidelberg. Es soll die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden stärken und straffällige Jugendliche effektiver betreuen.

Rhein-Neckar-Kreis · 09. April 2024
Staatsanwaltschaft Heidelberg, Stadt Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Polizeipräsidium Mannheim unterzeichneten Kooperationsvereinbarung: (v.l.n.r.) Landrat Stefan Dallinger, Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen und Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
Staatsanwaltschaft Heidelberg, Stadt Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Polizeipräsidium Mannheim unterzeichneten Kooperationsvereinbarung: (v.l.n.r.) Landrat Stefan Dallinger, Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen und Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
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Am Montag, 8. April 2024, haben Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeivizepräsidentin Schäfer die Kooperationsvereinbarung für das „Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis“ in Heidelberg unterzeichnet. Sie ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Hauses. Durch die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden können so frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden, um erneuten Straftaten von straffällig gewordenen Jugendlichen entgegenzuwirken und sie auf einem Weg in eine straffreie Zukunft zu unterstützen. Übergeordnetes Prinzip der Kooperation ist dabei der dem Jugendstrafrecht zugrundeliegende Erziehungsgedanke.

„Die Entwicklung von jungen Menschen liegt uns am Herzen und wir sind in der Pflicht, sie mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen individuell zu fördern. Mit dem neuen Haus des Jugendrechts wird die tragende Rolle der Jugendhilfe bei der Unterstützung junger Menschen und die Berücksichtigung der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in allen strafrechtlichen Verfahrensschritten weiter gestärkt“, betonte Landrat Stefan Dallinger.

Seinen Sitz wird das Haus des Jugendrechtes im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd in Heidelberg haben. Derzeit werden Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, um die Räumlichkeiten den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Die offizielle Eröffnung soll voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.

Hintergrund:

Junge Menschen durchlaufen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden viele Entwicklungsschritte. Diese Zeit des Übergangs ist eine anspruchsvolle Entwicklungsphase, in der grundlegende Veränderungen stattfinden und in der Grenzen ausgetestet werden. Jugendtypisches Fehlverhalten und Verstöße gegen Gesetze sind ein Teil auf dem Weg zum Erwachsenwerden vieler junger Menschen. Das Jugendgerichtsgesetz berücksichtigt diese besondere Entwicklungszeit und stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt.

Die vier vorgenannten Behörden beteiligen sich mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren.

Während Staatsanwaltschaft und Polizei in enger Zusammenarbeit in erster Linie Straftaten aufklären, verfolgen und einer Ahndung zuführen, orientiert sich die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren an den grundsätzlichen Aufgaben und Zielen der Jugendhilfe.

Die Jugendämter sind mit der Jugendhilfe im Strafverfahren immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche und Heranwachsende ermittelt wird. Hauptaufgabe ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Strafverfahren hinweg. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, Kontakt aufzunehmen und die jungen Menschen sowie deren Erziehungsberechtigte zu beraten und zu prüfen, ob unterstützende pädagogische Leistungen der Jugendhilfe notwendig und geeignet sind. In die Hauptverhandlungen bringen die Mitarbeitenden ihre pädagogische Einschätzung zur Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der Beschuldigten ein und empfehlen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der jungen Menschen.

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