Kreistag passt ÖPNV- Finanzierungsgrundsätze des Landkreises Esslingen an und schickt Zu- und Abbringer an die S-Bahnstrecke

Der Landkreis Esslingen finanziert künftig verlässliche S-Bahn-Zu- und Abbringerverkehre. Das hat der Kreistag am Donnerstag, 25. April, einstimmig beschlossen. Damit wird ein verlässliches Fahrplanangebot des Busverkehrs gesichert und kreisweit einheitlich ein hoher Standard angeboten.

Landkreis Esslingen · 03. Mai 2024

„Mit dem neuen Angebot kommt der Landkreis als Aufgabenträger für den Busverkehr seiner Verantwortung nach, den Bus als Teil des Umweltverbundes deutlich zu stärken und die Nutzung des ÖPNV noch attraktiver zu machen. Damit leistet der Landkreis auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele“, sagt Landrat Heinz Eininger nach dem Beschluss des Kreistags.

Die folgenden Regelungen finden künftig auf Verkehrskorridoren, die mehr als 4.000 Einwohner an die S-Bahn anbinden oder bei Stadtverkehren mit mindestens 500 Fahrgästen pro Tag und Richtung Anwendung: ein 30-Minuten-Takt am Samstag in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr, ein 15-Minuten-Takt montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten. Diese Regelungen gelten auch im Bereich der Regionalbahn. Zudem werden die Nacht-S-Bahnen besser mit dem Busverkehr vernetzt. Die Leistungen des Ruftaxis werden künftig in einen Busverkehr oder On-Demand-Verkehr umgewandelt.

Der Standard der verlässlichen S-Bahn-Zu- und Abbringer ist Teil des ÖPNV-Paktes zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots in der Region Stuttgart. Die Umsetzung erfolgt sukzessive bei allen Busverkehren im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben.

Schlagworte: Esslingen , ÖPNV
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