Der Biber ist im Zollernalbkreis wieder heimisch geworden. Inzwischen leben hier nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde 90 Exemplare in 25 Revieren (Stand: 2021).
Der Biber ist im Zollernalbkreis wieder heimisch geworden. Inzwischen leben hier nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde 90 Exemplare in 25 Revieren (Stand: 2021). Der faszinierende Nager gestaltet die Landschaft wie kein anderes Tier, schafft Lebensräume für eine Vielzahl von Arten - führt aber auch zu Konflikten, wenn er zum Beispiel land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen überstaut.
Der Biber ist das größte heimische Nagetier. Seit Wiederansiedlungsprojekten in den 1990er-Jahren verbreiten sich die nachtaktiven Tiere auf natürlichem Wege über Donau, Rhein und deren Einzugsgebiete in Südwestdeutschland. Die anpassungsfähigen Nager gestalten mit Hilfe von Dämmen ihre Reviere und passen den Wasserstand eines Fließgewässers an ihre Bedürfnisse an. In seinem Revier errichtet der Biber mehrere Bauten als Wohn- und Fortpflanzungsstätte. Am auffälligsten sind die freistehenden Biberburgen. Als reiner Vegetarier ernährt sich der Biber im Sommer von über 300 Pflanzenarten wie Gräsern, Stauden, Kräutern und Wasserpflanzen. Im Winter zehrt er von den Fettreserven aus den Sommermonaten und frisst Rinde und Knospen von Bäumen, wozu er diese fällt.
„Durch sein Handeln schafft der Biber strukturreiche Landschaften, die einer Vielzahl von Arten als Lebensraum dienen. Das hat auch positive Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Hochwasserschutz und mikroklimatische Verhältnisse im Einzugsbereich der Biberreviere“, so Sabrina Danner von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis. Somit ist der Biber ein wichtiger Akteur beim Erhalt der Artenvielfalt und im Kampf gegen den Klimawandel.
Entdeckt man einen Biber in der Landschaft, lässt man ihn am besten in Ruhe. Auch von den Dämmen, Bauen und Burgen sollte man die Finger lassen, denn der Biber ist nach der FFH-Richtlinie streng geschützt: Es ist verboten, den Tieren nachzustellen, zu fangen, zu verletzen, zu töten, ihn erheblich zu stören oder seine Fortpflanzungs- und Lebensstätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Falls man einem Biber begegnet oder es zu Konflikten im Zusammenhang mit Biberaktivitäten kommt, kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wenden, entweder per E-Mail an naturschutz@zollernalbkreis.de oder telefonisch unter 07433/92-1067. Wer mehr über die Tiere erfahren möchte: Die Biberberaterinnen und –berater des Landkreises sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde sind am Mittwoch, 10. Mai 2023 am Pavillon in den Erlebnisauen bei der Gartenschau in Balingen präsent und stehen für Fragen rund um den Biber gerne zur Verfügung.