Ehrenamtskarte im Ostalbkreis

Anträge können ab 1. August beim Landratsamt gestellt werden. 

Ostalbkreis · 27. Juli 2023
Präsentieren die Ehrenamtskarte: (V. l.) Katharina Oswald, Persönliche Referentin des Landrats und Leiterin Diversity, Landrat Dr. Joachim Bläse und Ursula Winkler, Projektleitung Ehrenamtskarte
Präsentieren die Ehrenamtskarte: (V. l.) Katharina Oswald, Persönliche Referentin des Landrats und Leiterin Diversity, Landrat Dr. Joachim Bläse und Ursula Winkler, Projektleitung Ehrenamtskarte
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Am 1. August 2023 fällt der Startschuss für die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg. Der Ostalbkreis ist neben dem Landkreis Calw und den Städten Freiburg und Ulm Modellregion. Am 1. August 2023 fällt der Startschuss für die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg. Der Ostalbkreis ist neben dem Landkreis Calw und den Städten Freiburg und Ulm Modellregion. Mit der Ehrenamtskarte will die Landesregierung ihre Anerkennung und Wertschätzung für die vielen freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen. Die Karte wird zunächst für zwölf Monate eingeführt und berechtigt zu diversen Vergünstigungen.

„Wir sind sehr stolz darauf, dass wir das Pilotprojekt Ehrenamtskarte nun starten können“, so Landrat Dr. Joachim Bläse. „Ich möchte alle Ehrenamtlichen, die die Berechtigungsgrundlagen erfüllen, ermutigen, einen Antrag zu stellen. Lassen Sie uns gemeinsam die Ehrenamtskarte erproben!"

Wer ist antragsberechtigt: Beantragen kann die Ehrenamtskarte

  • wer sich seit mindestens einem Jahr mit mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Allgemeinwohl organisiert, oder
  • wer in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt gearbeitet hat.

Wichtig ist, dass der Einsatz im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld, stattfindet und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist.

Einen garantierten Anspruch auf die Ehrenamtskarte haben

  • Inhaberinnen und Inhaber der Juleica, also der bundesweit einheitlichen Jugendleiter-Card für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit,
  • Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks oder
  • Freiwilligendienst-Leistende.

Dem Antrag muss eine Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements durch den jeweiligen Verein, die Organisation oder die Kommune beigefügt werden. Inhaberinnen und Inhaber der Juleica und Freiwilligendienst-Leistende müssen eine Kopie ihrer Karte bzw. des Dienstausweises mit einreichen.


Wo und ab wann kann die Karte beantragt werden

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Ehrenamtskarte, die im Scheckkartenformat ausgegeben wird, gibt es über die Startseite von www.ostalbkreis.de unter der Rubrik „Ehrenamtskarte“. Anträge können ab 1. August 2023 online über diese Seite gestellt werden. Dort gibt es auch eine Übersicht der Einrichtungen, die Ermäßigungen gewähren.

„Wir stehen in engem Austausch mit unseren Städten und Gemeinden. So gibt es ermäßigten Eintritt in Freibäder, Hallenbäder oder Museen. Auch OstalbMobil ist mit einem Rabatt auf das Deutschlandticket dabei“, erklärt der Landrat. Um die Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte vor Ort zu erhalten, muss die Karte zusammen mit dem Personalausweis dem Kassenpersonal vorgelegt werden.

Mit der Ehrenamtskarte sind auch Vergünstigungen in den Einrichtungen der anderen drei Modellkommunen möglich. Eine landesweite Übersicht findet sich unter www.ehrenamtskarte-bw.de