Eine richtungsweisende Entscheidung im Hinblick auf die Energiewende ist im Landkreis Karlsruhe gefallen.
Eine richtungsweisende Entscheidung im Hinblick auf die Energiewende ist im Landkreis Karlsruhe gefallen. Das Landratsamt Karlsruhe hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die erste schwimmende Photovoltaik Anlage (FPV-Anlage) im Kreis erteilt und damit die Voraussetzung für deren Bau und Betrieb geschaffen. Das Vorhaben in Bad Schönborn zeigt, dass Energieerzeugung und Gewässerökologie nicht im Widerspruch stehen müssen. Die Anlage wird sich auf dem Philippsee im Ortsteil Langenbrücken, befinden, und rund 8,7 Hektar groß sein mit einer Leistung von 15 Megawatt Peak. Die Anlage dient künftig dazu, den Strombedarf des Kieswerks zu decken und überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.
Zur Förderung erneuerbarer Energien wurde das Verfahren im Umweltamt priorisiert. Mit Abschluss der öffentlichen Auslegung und der Einwendungsfrist Mitte März wurde die wasserrechtliche Erlaubnis bearbeitet und positiv entschieden. Eine Besonderheit des Verfahrens lag vor allem darin, dass bisher unbekannte Fragenstellungen geklärt werden mussten, die mit einer „Überdachung“ des Gewässers durch eine PV-Anlage verbunden sind und Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben können. Daher wurden in der Genehmigung Auflagen ausgesprochen, wie zum Beispiel ein Monitoring zu möglichen gewässerökologischen Auswirkungen. Die Gewässerqualität ist in regelmäßigen Intervallen zu beproben und zu untersuchen. Hierdurch lassen sich Erkenntnisse, insbesondere für weitere Verfahren dieser Art, gewinnen. Die Erlaubnis wurde auf 25 Jahre befristet.
„Das Vorhaben hat viele neue Fragen aufgeworfen. Es war uns ein Anliegen, die Fachbelange zunächst hinreichend zu klären und gleichzeitig eine zügige Entscheidung zu ermöglichen. Die Genehmigung ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in der Energiewende,“ betont Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. „Wir kommen bei den erneuerbaren Energien nur voran, wenn wir Verfahren schnell bearbeiten und Wege finden, Vorgaben des Umweltschutzes mit neuen Ideen zu vereinen.“
Auch Klaus Detlev Huge, Bürgermeister der Gemeinde Bad Schönborn, freut sich über die Entscheidung: „Es ist ein Meilenstein für die Realisierung von Deutschlands größter schwimmender Photovoltaikanlage auf unserer Gemarkung erreicht. Für dieses Vorzeigeprojekt der Energiewende auf dem Philippsee hat der Gemeinderat in Bad Schönborn mit einstimmigen Beschlüssen zuvor gerne die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.“ Das Landratsamt habe das erste derartige Verfahren in neun Monaten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Die jetzt erteilte Genehmigung setze einen Maßstab für alle nachfolgenden Verfahren. „Ich bin sehr froh, wenn das Potential der Kies-Seen insbesondere hier im Rheintal für einen Erfolg der Energiewende noch stärker genutzt wird, statt Ackerflächen und Wiesen mit PV-Anlagen zu bedecken. Die Bundesregierung ist gefordert, die Beschränkung auf nur 15 Prozent der Seefläche schnellstmöglich aufzuheben. Das Projekt auf dem Philippsee musste wegen dieser Einschränkung von geplanten 12 Hektar auf 8.7 Hektar reduziert werden, obwohl alle anderen Nutzer des Sees, wie zum Beispiel Restaurantpächter, Surfer und Angler, auch der größeren Lösung zugestimmt haben“, ergänzt Bürgermeister Klaus Detlev Huge.