Die Haushaltslage des Ostalbkreises bleibt trotz Einsparungen in Millionenhöhe angespannt. Wie viele andere Landkreise sieht sich der Kreis insbesondere durch bundes- wie auch landesrechtliche Vorgaben erheblichen finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt, die in Summe dazu führen, dass der Ostalbkreis seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.
Überlegungen, gegen diesen Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Selbstverwaltungsgarantie eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, wurden am vergangenen Dienstag (18.03.2025) in der Sitzung des Kreistags diskutiert.
„Dass rund 40 Mio. Euro unseres aktuellen Klinikdefizits auf die verfehlte Krankenhauspolitik und -finanzierung des Bundes zurückzuführen ist, haben wir im Rahmen unseres Klinikstrukturprozesses bereits deutlich gemacht“, betonte Landrat Dr. Bläse. „Unterfinanziert sind außerdem beispielsweise die Geflüchtetenaufnahme, das Bundesteilhabegesetz, für dessen Umsetzung wir jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag aus Kreismitteln zur Verfügung stellen müssen, die Mehraufwände infolge der Betreuungsrechtsreform, die Mehrbelastungen im Bereich der Arbeitsschutzverwaltung oder auch die Mehrkosten im Bereich der Einbürgerungsbehörden.“
Bläse informierte die Kreistagsmitglieder über den laufenden Austausch und die politischen Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene, die mit und durch die Kommunalen Spitzenverbände erfolgen. Es seien aktuell bereits drei Kommunalverfassungsbeschwerden von Landkreisen beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die die Frage der Sicherung der finanziellen Mindestausstattung klären sollen. Zum einen handle es sich um eine ältere Beschwerde des Landkreises Kaiserslautern, zum anderen um die im Dezember vergangenen Jahres eingereichten Beschwerden der Landkreise Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis.
Vor diesem Hintergrund habe der Deutsche Landkreistag im Januar allen Landkreisen empfohlen, von weiteren Verfassungsbeschwerden zur Sicherung der Mindestausstattung vor den Landesverfassungsgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht abzusehen und zunächst die weitere Entwicklung der drei genannten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Der Landrat berichtete weiter, dass in Hessen noch eine Klage einer Kreisklinik auf Schadensersatz gegen das Bundesgesundheitsministerium anhängig sei. In Bayern befinde sich eine Musterklage gegen den Bund wegen unzureichender Betriebskostenfinanzierung in Planung.
„Die Landkreise in Baden-Württemberg sind sich einig, dass all die genannten Mehrbelastungen eine besorgniserregende Wirkung entfalten und aggressiv steigende Ausgaben zur Folge haben. Deshalb wollen wir mit dem Land im Rahmen einer gemeinsamen Finanzkommission Lösungen suchen“, so Bläse, der den Kreistagsmitgliedern vorschlug, zunächst der Empfehlung des Deutschen Landkreistags zu folgen und von einer eigenen Kommunalverfassungsklage abzusehen.
Dem folgte das Gremium einstimmig. Allerdings behält sich der Kreistag ausdrücklich vor, zu einem späteren Zeitpunkt zu klagen, falls die politischen Bemühungen der Landkreise und des Landkreistags zu keinen Verbesserungen führen sollten.