Wettbewerb „Straßenoasen“: Landkreis Schwäbisch Hall gewinnt den 1. Preis in der Kategorie Artenschutz

Entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurden im Landkreis Schwäbisch Hall in den vergangenen drei Jahren 106 Refugialflächen als Lebensraum für Insekten und Kleintiere eingerichtet. Die „Schachbretter am Straßenrand“ überzeugten nun auch die Jury des vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg ausgelobten Wettbewerbs „Straßenoasen“.

Landkreis Schwäbisch Hall · 08. Dezember 2025
V.l.: Ralph Fernandes, Leiter des Straßenbauamtes im Landkreis Schwäbisch Hall, Felix Blumenstock, Straßenwärter in der Straßenmeisterei Crailsheim, Elke Zimmer, Staatssekretärin im Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Dietmar Stütz, Leiter des Straßenbetriebsdienstes im Landkreis Schwäbisch Hall.
V.l.: Ralph Fernandes, Leiter des Straßenbauamtes im Landkreis Schwäbisch Hall, Felix Blumenstock, Straßenwärter in der Straßenmeisterei Crailsheim, Elke Zimmer, Staatssekretärin im Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Dietmar Stütz, Leiter des Straßenbetriebsdienstes im Landkreis Schwäbisch Hall.
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Seit nunmehr drei Jahren wird im Straßenbetriebsdienst des Landkreises Schwäbisch Hall mit den „Refugialflächen“ ein besonders insektenfreundliches Mähkonzept umgesetzt. Auf einer Fläche von rund 75.000 Quadratmetern wurden entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 106 Refugialflächen eingerichtet. „Damit schaffen wir über den gesamten Landkreis verteilt viele Lebens-, Schutz- und Rückzugsräume für Insekten und Kleintiere“, weiß Dietmar Stütz, Leiter des Straßenbetriebsdienstes im Landkreis Schwäbisch Hall. Das ausgeklügelte Mähkonzept, das vereinfacht gesagt verschiedene Schachbrettmuster im Straßenbegleitgrün stehen lässt, überzeugte jetzt auch die Fachjury des vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg ausgelobten Wettbewerbs „Straßenoasen“. In der Kategorie Artenschutz wurden die Refugialflächen des Landkreises Schwäbisch Hall mit dem 1. Preis ausgezeichnet.

„Insekten sind für unsere Ökosysteme unersetzlich“, hebt Landrat Gerhard Bauer hervor. „Mit den Refugialflächen leisten wir im Landkreis Schwäbisch Hall einen wichtigen Beitrag zum Erhalt ihrer Artenvielfalt. Es ist großartig und wertschätzend, dass dieser Einsatz mit dem 1. Preis im Wettbewerb des Verkehrsministeriums auch auf Landesebene Beachtung findet.“

„Mit unserem Engagement möchten wir eine flächendeckende Verbesserung für Insekten und Kleintiere erreichen“, erläutert Ralph Fernandes, Leiter des Straßenbauamtes. „Zudem leisten Refugialflächen als Trittstein-Biotope einen wichtigen ökologischen Beitrag und tragen zur positiven Entwicklung der Biodiversität in unserer Raumschaft bei.“

Der Wettbewerb „Straßenoasen“ wurde in diesem Jahr zum nunmehr siebten Mal ausgelobt. Die Jury in der Kategorie Artenschutz setzte sich aus Vertretern des Verkehrsministeriums, des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg, des NABU Baden-Württemberg und der begleitenden Agentur „Morgenwelt GmbH“ zusammen. Bewertet wurden unter anderem die Wirkung der Fläche zugunsten des Artenschutzes als auch ihre Strahlkraft in der Öffentlichkeit als beispielgebende „Straßenoase“.

Entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurden im Landkreis Schwäbisch Hall in den vergangenen drei Jahren 106 Refugialflächen als Lebensraum für Insekten und Kleintiere eingerichtet.
Entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurden im Landkreis Schwäbisch Hall in den vergangenen drei Jahren 106 Refugialflächen als Lebensraum für Insekten und Kleintiere eingerichtet.
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Refugialflächen im Landkreis Schwäbisch Hall

In den Straßenmeistereien des Landkreises Schwäbisch Hall werden verschiedene Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt bei Insekten umgesetzt. Unter anderem auch die Mähtechnik, die sogenannte „Refugialflächen“ im Straßenbegleitgrün vorsieht. Bei dieser Technik werden am Straßenrand Teilflächen in einer Art Schachbrettmuster stehengelassen, sodass Insekten auch nach dem Mähen weiterhin wichtige Lebensräume in Anspruch nehmen können.

Die Refugialflächen sind ausschließlich für extensive Bereiche vorgesehen, also für Grünflächen, die nicht bis direkt an die Straße heranreichen. So wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer durch sie nicht beeinträchtigt.
Ausgewählt wurden insbesondere solche Straßenbegleitflächen, die über günstige Bedingungen für die Entwicklung artenreicher Lebensräume oder eine Schutzfunktion für angrenzende Biotope verfügen. Außerdem Flächen, die für das Wandern und die Ausbreitung von Tieren von Bedeutung sind.

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