Fachgespräch der Kommunalen Landesverbände

EU-Wohnraumpolitik und EU-Beihilferecht

Die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Themenbereiche Bauen und Beihilfe der Kommunalen Landesverbände kamen vom 1. bis 3. Juni 2026 in Brüssel zu Fachgesprächen über aktuelle Entwicklungen der EU-Wohnraumpolitik und des EU-Beihilferechts zusammen. Das in Kooperation mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg durchgeführte Programm bot Gelegenheit, diese Entwicklungen einzuordnen und kommunale Perspektiven im direkten Austausch mit der Europäischen Kommission einzubringen. Nadine Merz vom Europabüro der baden-württembergischen Kommunen blickt auf die Tage zurück.
Nadine Merz · Europabüro der baden-württembergischen Kommunen · 04. Juni 2026
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Bezahlbarer Wohnraum zählt zu den drängendsten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa. Obwohl die Wohnungspolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der nachgeordneten Ebenen fällt, hat die Europäische Union das Thema zu einem politischen Schwerpunkt der aktuellen Legislaturperiode ausgerufen. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an mehreren Initiativen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und an Reformen im EU-Beihilferecht, die sich auch auf die kommunale Praxis auswirken können. Ein idealer Zeitpunkt, um auch die kommunalen Positionen in die Entscheidungsfindung in Brüssel einfließen lassen zu können.

Den politischen Rahmen der EU-Wohnraumpolitik bildet der Europäische Plan für bezahlbaren Wohnraum, der im Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgestellt wurde. Auf seiner Grundlage arbeitet die Kommission an einem Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum, der vor allem angespannte Wohnungsmärkte und Kurzzeitvermietungen in den Blick nehmen soll. Für 2027 ist zudem ein Vereinfachungspaket für den Wohnungsbau geplant. Dabei soll bestehendes EU-Recht daraufhin überprüft werden, ob es die Schaffung von Wohnraum erschwert. Aus kommunaler Sicht geht es insbesondere darum, ob die europäischen Vorhaben tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit und Entlastung führen oder neue Anforderungen und bürokratischen Aufwand mit sich bringen, zum Beispiel bei der Datenerhebung und Berichterstattung.

Auch das EU-Beihilferecht rückt in diesem Zusammenhang in den Fokus. Im Januar 2026 ist der überarbeitete Freistellungsbeschluss über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Kraft getreten. Die bisherige Freistellung für sozialen Wohnraum bleibt darin unverändert, zugleich entstehen neue Möglichkeiten zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum. Parallel wird die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) überarbeitet, die bis Ende 2026 angenommen werden soll.

Die fachliche Vorbereitung begann bereits vor der Reise. In einer digitalen Vorbesprechung mit dem Europabüro der baden-württembergischen Kommunen wurden die aktuellen Entwicklungen der europäischen Wohnraum- und Beihilfepolitik erörtert. Auf Grundlage der bestehenden Positionspapiere der Kommunalen Landesverbände wurden anschließend die Botschaften für die Gespräche abgestimmt.

Zum Auftakt stand die Frage im Mittelpunkt, welche Rolle die Europäische Union in der Wohnraumpolitik einnehmen kann, ohne in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen. Im Austausch mit Dr. Manuel Rimkus, Ressortbeauftragter für Wohnen, Bau und Verkehr in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union, ging es insbesondere um den für Juli 2026 angekündigten Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum. Aus kommunaler Sicht wurde dabei die Sorge geäußert, dass mit dem Vorhaben neue Datenerhebungsanforderungen zu angespannten Wohnungsmärkten verbunden sein könnten.

Wie unterschiedlich die Herausforderungen der Wohnraumversorgung ausfallen, zeigte das Gespräch mit Dr. Özgür Öner, Leiter des Brüsseler Büros des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Diskutiert wurden die Lage in Deutschland und die Ursachen steigender Wohnkosten. Hohe Bau-, Energie- und Finanzierungskosten sowie regulatorische Anforderungen wurden als wichtige Faktoren benannt. Vor diesem Hintergrund wurden auch die Erwartungen an das für 2027 angekündigte Vereinfachungspaket für den Wohnungsbau angesprochen. Zugleich wurde deutlich, dass die Rahmenbedingungen regional unterschiedlich sind und daher differenzierte Lösungsansätze erfordern.

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Das Vereinfachungspaket prägte auch den Austausch mit der Task Force Housing der Europäischen Kommission. Die innerhalb der Generaldirektion Energie eingerichtete Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung des Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände machten deutlich, in welchen Bereichen des EU-Rechts aus kommunaler Sicht Vereinfachungen erforderlich sind, um Investitionen zu erleichtern und den Wohnungsbau vor Ort zu beschleunigen. Sie verwiesen darauf, dass europäische Vorgaben in der praktischen Umsetzung zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und höherem Verwaltungsaufwand führen können. Dies betrifft insbesondere kleinere Kommunen, die komplexe Anforderungen oft ohne spezialisiertes Personal bewältigen müssen, aber auch Landkreise und Großstädte. Angesprochen wurden vor allem Regelungen im Umwelt-, Vergabe- und Beihilferecht. Die Kommission nahm die kommunalen Hinweise als Beitrag für die weiteren Arbeiten am Vereinfachungspaket auf.

Ein weiterer Schwerpunkt der Fachgespräche lag auf dem EU-Beihilferecht. Im Gespräch mit Bernhard von Wendland, Referent in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, ging es um die laufende Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter machten deutlich, dass das europäische Beihilferecht für Kommunen weiterhin mit erheblichem Prüf- und Dokumentationsaufwand verbunden ist. Ziel müsse es daher sein, die Verordnung stärker an der kommunalen Praxis auszurichten und Fördermaßnahmen vor Ort rechtssicherer und einfacher anwendbar zu machen.

Im Austausch mit Kira Schulze Lohoff, Nationaler Expertin in der Arbeitsgruppe Wohnungsbau der Generaldirektion Wettbewerb, stand der seit Januar 2026 geltende überarbeitete Freistellungsbeschluss über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Mittelpunkt. Frau Schulze Lohoff stellte klar, dass die bisherige Freistellung für sozialen Wohnraum unverändert bleibt, zugleich aber neue Möglichkeiten zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum eröffnet werden. Intensiv diskutiert wurde die Frage, wie der Begriff der Erschwinglichkeit in der Praxis definiert werden kann. Die konkrete Ausgestaltung bleibt weitgehend den betrauenden Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene überlassen. Aus kommunaler Sicht wurde deutlich gemacht, dass neue beihilferechtliche Spielräume nur dann hilfreich sind, wenn sie rechtssicher, verständlich und auch von kleineren Kommunen ohne spezialisiertes Personal angewendet werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass neue Fördermöglichkeiten in der Praxis ungenutzt bleiben.

Die drei Tage in Brüssel boten vertiefte Einblicke in die Entwicklungen der europäischen Wohnraum- und Beihilfepolitik. Zugleich konnten die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Kommunalen Landesverbände ihre Perspektive im Austausch mit der Europäischen Kommission einbringen und auf praktische Herausforderungen vor Ort aufmerksam machen. Die gewonnenen Impulse fließen in die weitere fachliche Arbeit der Verbände, die Zusammenarbeit mit dem Europabüro sowie die kommunale Interessenvertretung in Brüssel ein.

Nadine Merz ist Office-Managerin im Europabüro der baden-württembergischen Kommunen
Schlagworte: Europa
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