Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nicht gleich Freiflächenphotovoltaikanlagen. Spätestens nach der neuen Gesetzesnovelle zum Erneuerbaren Energien Gesetz 2023, der Neuregelung des Bauplanungsrechts in § 35 BauGB und dem Solarpaket I aus dem August 2023 ergeben sich vielfältige Fragen für die Errichtung und den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen (Freiflächen-PV).
Wobei hier bereits in fünf besondere Typen von Freiflächenphotovoltaikanlagen unterschieden werden kann: Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV und Biodiversität-PV. Die Besonderheit dieser Anlagentypen liegt in der Doppelnutzung der jeweils überbauten Flächen. Wie der Name der besonderen Photovoltaikanlagentypen bereits verrät, liegt die Doppelnutzung der Flächen in der Stromerzeugung durch Photovoltaikmodule und zusätzlichen Synergieeffekten.
Forschungsprojekte des KIAF
Das Kehler Institut für Angewandte Forschung analysiert in vier Forschungsprojekten
(1) Ein Energieprivileg für Photovoltaikfreiflächenanlagen? eine rechtliche, betriebswirtschaftlich und landschaftsökologische Untersuchung
(2) Landgewinn – Dekarbonisierungsstrategien für die Landwirtschaft
(3) Modellregion Baden-Württemberg und
(4) Floating-Photovoltaik
die rechtlichen Besonderheiten der Agri-PV, der Floating-PV und der Freiflächenphotovoltaik.
Forschungsprojekt „Ein Energieprivileg für Photovoltaikfreiflächenanlagen?
Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen zukünftig auch ohne Förderung nach dem EEG rentabel betrieben werden können, sehr große Anlage können auch heute schon ohne EEG Vergütung gewinnbringend betrieben werden. In Zukunft könnte der Verzicht auf zusätzliche Förderung durch Steuermittel die Akzeptanz der Photovoltaik in der Bevölkerung erhöhen. Für die Nutzung der Flächen sind jedoch Rahmenbedingungen entscheidend, die im Laufe des Forschungsprojekts „Ein Energieprivileg für Photovoltaikfreiflächenanlagen?“ aus ökologischer, rechtlicher-, betriebswirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Sicht erforscht und weiterentwickelt worden sind.
Im von Badenova und dem Innovationsfond Klima und Wasserschutz, dem Umweltministerium Baden-Württemberg und dem Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojekt wurden in einem landschaftsökologischen Gutachten vier Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ihre ökologische Qualität und Vielfalt hin untersucht und mit vier Referenzfeldern verglichen. Die untersuchten Testflächen liegen in Donaueschingen Aasen, Mooshof nahe Wahlwies/Bodmann, Döggingen und Denkingen in Baden-Württemberg.
In dem landschaftsökologischen Gutachten wurden u.a. Untersuchungen zum Vorkommen von Schmetterlingen gemacht. Die Schmetterlings-Untersuchungen von Herrn Stefan Hafner haben gezeigt, dass Photovoltaik-Anlagen unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen eine Funktion als Lebensraum für an Magergrünland gebundene, schutzwürdige Schmetterlingsarten übernehmen können.
Bei einer fachgerechten Bewirtschaftung der Freiflächenphotovoltaikanlagen sind diese bereits oder können diese zu einem lokal bedeutsamen Habitat für Schmetterlinge (Tagfalter und Widderchen) werden, wobei die landschaftsökologische Qualität der Flächen entscheidend vom Alter der Anlagen und der vorherigen Nutzung der Flächen abhängt.
Diese Beobachtung wird durch die Darstellung des Vorkommens der Falter innerhalb und außerhalb der Freiflächen-Fotovoltaikanlagen untermauert. In den Freiflächenphotovoltaikanlagen wurden 5 rote Liste Arten entdeckt, die in den Referenzfeldern nicht vorkamen.