Leitfaden erschienen

Wie Landkreisverwaltungen klimaneutral werden

Wie Landkreise den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen in ihrem Dienstbetrieb systematisch verringern können, zeigt ein Leitfaden der Landesenergieagentur KEA-BW. Er beschreibt, welche Schritte auf dem Weg erforderlich sind und gibt Handlungsempfehlungen, wie die Verwaltungen am besten vorgehen sollten.
Nadine Derber · Karlsruhe · 29. Juni 2023
Photovoltaikanlagen – eine wichtige Säule klimaneutraler Landkreisverwaltungen
Photovoltaikanlagen – eine wichtige Säule klimaneutraler Landkreisverwaltungen
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Erarbeitet hat den Wegweiser das ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung), begleitet vom Landesumweltministerium, der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw). Auftraggeber war die KEA-BW. Der kostenfreie Leitfaden umfasst 34 Seiten: www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/wissensportal/klimaneutrale-Landkreisverwaltung.


CO2-Fußabdruck der Landkreisverwaltung bis 2040 auf Netto-Null setzen

Die Messlatte hängt hoch: Das Land hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, den Südwesten bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu gestalten. Auch für Landkreisverwaltungen ist dieser Weg vorgezeichnet. Sie müssen sich innerhalb der nächsten 17 Jahren klimaneutral aufstellen.

Der erste Schritt in diesem Prozess ist eine Bestandsaufnahme. Welchen Energieverbrauch hat die Landkreisverwaltung an welchen Stellen? Was muss in die Betrachtung einbezogen werden, was bleibt außen vor? Wo werden die Grenzen gezogen? Welche Treibhausgasreduktion will und soll man pro Jahr erreichen? Und wie lässt sich das Vorgehen am besten strukturieren?

Klimaschutz kann in der Landkreisverwaltung an vielen Punkten ansetzen. Ein systematisches Vorgehen ist jedoch unerlässlich. Zuerst braucht es einen vollständigen Überblick über die Energieverbräuche. Danach folgen die Planung sowie die Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen, um auf die Netto-Null zu kommen. Der Leitfaden soll den Verwaltungen auf dem Weg dahin neutrale und unabhängige Unterstützung bieten.


Schritt eins: Bestandsaufnahme

Wann eine Landkreisverwaltung klimaneutral ist, beschreibt das deutsche Klimaschutzgesetz. Klimaneutralität ist für einzelne Regionen oder Sektoren dann erreicht, wenn die dort vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase bilanziell bei null liegen. Emissionsgutschriften durch Zukäufe aus anderen Regionen der Welt werden dabei nicht berücksichtigt.

Generell gilt: Die Landkreise sollen zunächst nur die Daten der Kernverwaltung erheben. Dazu gehören insbesondere die eigenen Liegenschaften – etwa die Dienstgebäude der Verwaltung, Kindergärten und Schulen sowie der eigene Fuhrpark. Auch zentrale Infrastruktureinrichtungen in Form von Eigenbetrieben, etwa Abfallwirtschaftsbetriebe gehören dazu. Außen vor bleiben Beteiligungen und Töchter wie zum Beispiel Nahverkehrsunternehmen, die eigene Bilanzen und Konzepte vorlegen sollten.

Nadine Derber leitet das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).
Nadine Derber leitet das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).
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Schritt zwei: Energieverbrauch senken, Erneuerbare ausbauen

Im Anschluss an die Bestandsaufnahme müssen die Landkreisverwaltungen ihre direkten Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren massiv reduzieren. Der Endenergieverbrauch muss bis 2040 etwa halbiert, der Energiebedarf dann vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Danach dürfen nur noch wenige Restemissionen verbleiben, die aus Vorketten erneuerbarer Energieträger stammen; etwa, wenn fossile Energien zur Herstellung beitrugen.

Eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur Klimaneutralität kommt den öffentlichen Liegenschaften zu. Mit einem systematischen Energiemanagement können die Verantwortlichen zusammen mit den Nutzenden und Hausmeistern bereits eine Verbrauchsreduzierung von zehn bis 20 Prozent erzielen. Damit amortisiert sich die Stelle einer Energiemanagerin oder eines Energiemanagers bereits durch die eingesparten Energiekosten. Mehr ist durch die energetische Sanierung der Liegenschaften und die Umrüstung auf erneuerbare Energien möglich. Dabei gilt der Grundsatz, so viel Photovoltaik wie möglich auf die Dächer oder auch Fassaden der kommunalen Liegenschaften zu bauen. Mindestens ist jedoch ein Zielwert von einem Kilowatt installierter Photovoltaikleistung pro zehn Quadratmeter überbauter Fläche zu erreichen - bezogen auf alle Liegenschaften der Kommune.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine nachhaltige kommunale Beschaffung. Am Ende werden jedoch immer Restemissionen verbleiben, die sich nicht vollständig vermeiden lassen. Langfristig ist daher der Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre und Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund erforderlich. Diese Emissionsminderungen können Kommunen dann in ihrer Bilanz anrechnen.


Förderung für personelle Verstärkung

Um den Prozess erfolgreich managen zu können, sollte sich die Verwaltung gegebenenfalls personell verstärken. Finanzielle Unterstützung dafür gibt es von Bund und Land. Auch dazu gibt der Leitfaden klimaneutrale Kommunalverwaltung Tipps.

Leitfaden klimaneutrale Kommunalverwaltung

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) gibt mit dem Leitfaden eine konkrete Anleitung an die Hand, wie Städte, Gemeinden und Landkreise das Projekt klimaneutrale Verwaltung bis 2040 in Angriff nehmen können. Wie wird Klimaneutralität definiert, welche Schritte sind im Einzelnen notwendig und wie kann das Projekt sinnvoll strukturiert und organisiert werden?

www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/wissensportal/klimaneutrale-Landkreisverwaltung

Nadine Derber leitet das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)
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