Immer wieder sehen sich Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Gewaltsituationen ausgesetzt. Doch was können Arbeitgeber tun, um ihre Bediensteten zu schützen?
Immer wieder sehen sich Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Gewaltsituationen ausgesetzt. Doch was können Arbeitgeber tun, um ihre Bediensteten zu schützen? Diese und weitere Fragen haben Vertreter aus Politik, kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaft und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) auf einer Fachtagung in Stuttgart diskutiert. Die Teilnehmer auf dem Podium sprachen über die Herausforderungen im öffentlichen Sektor und darüber, wie Gewaltprävention in der Praxis gelingen kann. Der Schutz und die Gesundheit der Menschen, die in Verwaltungen, bei der Polizei, Feuerwehr, im Krankenhaus und in anderen öffentlichen Bereichen arbeiten, muss an erster Stelle stehen, wie alle Podiumsteilnehmer betonten.
Landrat Prof. Dr. Christian Dusch macht zudem deutlich: „Gewaltexzesse gegen Staatsdiener, wie zuletzt gegen den Mannheimer Polizisten Rouven Laur, dürfen wir als Gesellschaft niemals hinnehmen. Daher halte ich es für ein richtiges und wichtiges Signal, dass sich dem Thema Gewalt gegen Bedienstete im Öffentlichen Dienst nun verstärkt angenommen wird.“
Die UKBW hat auch in diesem Jahr gelungene Arbeitsschutz-Konzepte aus der Praxis ausgezeichnet und das Landratsamt Rastatt mit seinem Konzept „Null Toleranz bei Gewalt“ unter die drei Best-Practice-Projekte gewählt und mit 10.000 Euro dotiert. Mit seinem Konzept, so die UKBW, fokussiere das Landratsamt Rastatt eine nachhaltige und ganzheitliche Gewaltprävention.
Weitere Informationen gibt es unter: www.landkreis-rastatt.de und www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/unternehmer-und-beschaeftigte/ukbw-preis-2023.