Zwischen Südweststaatsfrage und Aufbruch

Die Gründung des Landkreistags Baden-Württemberg am 3. Juli 1956

Als am 3. Juli 1956, einem Dienstag, die Gründungsversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg in Ludwigsburg die Satzung des neuen Verbands festgestellt und danach den Göppinger Landrat Gustav Seebich (1899-1985) zu seinem ersten Präsidenten gewählt hatte, war die Erleichterung unter den Landräten groß. Der Landkreistag Baden-Württemberg war aus der Taufe gehoben und handlungsfähig.
Manfred Waßner · Landkreis Esslingen · 02. Juli 2026
Die Geschäftsstelle des Landkreistags Baden-Württemberg im Jahr 2026
Die Geschäftsstelle des Landkreistags Baden-Württemberg im Jahr 2026
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Das noch junge Bundesland Baden-Württemberg hatte schon im Jahr zuvor eine Landkreisordnung als Rechtsrahmen für die Kreiskörperschaften bekommen, es war höchste Zeit, dass sich die 63 Landkreise zu einer starken und wirksamen Interessenvertretung zusammengefunden hatten.

Aber es war nicht selbstverständlich, dass dieser Meilenstein in Ludwigsburg erreicht worden war. Baden-Württemberg war noch nicht gefestigt, die „Südweststaatsfrage“ hatte jahrelang alle Annäherungen zwischen den Landkreisen belastet und erschwert – obwohl man seit 1952 in einem gemeinsamen Bundesland lebte und die Landkreise in unterschiedlichen Konstellationen und Verbänden längst zusammenarbeiteten. Aber die alten Grenzen zwischen Baden, Württemberg und Hohenzollern waren noch tief in den Köpfen verankert und auf vielfältigen Ebenen wirksam: auch in Ludwigsburg fehlten vier südbadische Landkreise – Donaueschingen, Freiburg, Stockach und Überlingen. Erst ein halbes Jahr später traten auch sie dem Verband bei.

Der lange Weg zur Gründung des Landkreistags Baden-Württemberg 1956 war von den Auseinandersetzungen um den Südweststaat geprägt. Das Plakat mit den streitenden württembergischen und badischen Hähnen entstand zur Volksentscheidung 1951.
Der lange Weg zur Gründung des Landkreistags Baden-Württemberg 1956 war von den Auseinandersetzungen um den Südweststaat geprägt. Das Plakat mit den streitenden württembergischen und badischen Hähnen entstand zur Volksentscheidung 1951.
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Um die Vorbehalte in den Köpfen, aber auch die Erleichterung der Landräte nach der Gründung des Landkreistags zu verstehen, muss man sich die Situation Südwestdeutschlands nach Kriegsende vergegenwärtigen: Franzosen und Amerikaner hatten die Grenzen ihrer Besatzungszonen ohne Rücksicht auf historische Gegebenheiten gezogen. Frankreich ließ in seiner Besatzungszone zwei Länder zu: Baden – das sich über Südbaden erstreckte – mit der Hauptstadt Freiburg und Württemberg-Hohenzollern, in dem Südwürttemberg und das ehemals preußische Hohenzollern zusammengefasst wurden und das seinen Regierungssitz in Tübingen hatte.

Die Amerikaner dagegen ließen alte Grenzen überhaupt nichts gelten. Sie hatten für ihre Zone, die jeweils den Norden Badens und Württembergs umfasste, zusätzlich alle Landkreise beansprucht, die von der Autobahn 8 tangiert wurden, um über diese leistungsfähige West-Ost-Verbindung zu verfügen. Die amerikanisch besetzten Gebiete Nordbadens und Nordwürttembergs bis zur Linie der Autobahn wurden von den Amerikanern zu einem Land zusammengefasst: Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart. Diese Konstellation sollte zu einer Vorentscheidung auf dem Weg zu einem Südweststaat werden.

Der Alltag unmittelbar nach Kriegsende war allerdings von anderen Fragen geprägt. Ernährung und Wohnraum waren die drängendsten Probleme, und 1945 waren die Landkreise neben den Gemeinden die einzig handlungsfähigen staatlichen Institutionen geblieben. Noch vor dem demokratischen Wiederaufbau 1946-1949 waren es die Landkreise, die staatliches Handeln vor Ort organisierten und die Bevölkerung und die riesigen Flüchtlingsströme versorgten und überall versuchten, die existenziellen Fragen des Alltags in den Griff zu bekommen. Diese kaum zu bewältigende Aufgabe zwang zur Zusammenarbeit. In Württemberg-Baden wurde mit der legendären Landrätekonferenz von Murrhardt 1945 der erste Keim für die Kooperation der Landkreise gelegt. An sich war das nichts Neues: Schon in der Weimarer Zeit und in Baden noch früher hatten sich Landkreise organisiert, um gemeinsam Probleme anzugehen und gegenüber der Regierung mit einer Stimme zu sprechen. In der völlig neuen Situation eines zerstörten Landes mit existenziellen Fragen und dreier Zonen unter zwei Besatzungsmächten waren die Spielräume aber sehr beschränkt und die Aufgaben gewaltig.

Württemberg-Baden, das wirtschaftlich leistungsfähigste der drei Nachkriegsländer, entwickelte sich bis 1948 zum Schrittmacher eines künftigen Südweststaats. Die Landkreise in Württemberg-Baden spielten dabei eine Schlüsselrolle: Ob badisch, ob württembergisch, sie waren die lokalen Akteure, die mit den existenziellen Alltagsfragen der Bevölkerung konfrontiert waren und die sich früh zu pragmatischer Zusammenarbeit entschlossen. Im Juli 1947 entstand der Verband Württembergisch-Badischer Landkreise, der ein Jahr später endgültig konstituiert wurde. Die Bedeutung dieses Zusammenschlusses darf nicht unterschätzt werden, denn sie geschah vor dem Hintergrund umwälzender Entwicklungen: Die Westalliierten bereiteten die Zusammenführung ihrer Besatzungszonen zu einem westdeutschen Staat vor – der Bundesrepublik – und die Ländergliederung dieses föderalen Gebildes musste festgelegt werden. Im Südwesten lag die Gründung eines gemeinsamen Bundeslandes aus Baden, Württemberg und Hohenzollern auf dem Tisch, bei der so genannten Dreiländerkonferenz auf dem Hohenneuffen am 2. August 1948, jenem „Paukenschlag“ auf dem Weg zum Südweststaat, waren auch zahlreiche Landräte vertreten. Reinhold Maier, der Ministerpräsident Württemberg-Badens, der zur Konferenz geladen hatte, setzte bewusst auf die erfahrenen Kommunalpolitiker und ihren pragmatischen Sachverstand. Den Landräten, die sich bis dahin drei Jahre lang jeden Tag mit den massiven Schwierigkeiten des Wiederaufbaus beschäftigt hatten, stand klar vor Augen, dass nur ein leistungsfähiges, großes Bundesland im Südwesten die künftigen Herausforderungen meistern könne.

Auf badischer Seite, vor allem in Südbaden und in der Regierung in Freiburg, sah man das anders. Die Wiederherstellung des alten Landes Baden war das Ziel der Südbadener, und auch viele Landräte dort folgten ihrem Staatspräsidenten Leo Wohleb in dieser Haltung. Das schwierige, auf allen Ebenen bis hin zum Bund stattfindende Ringen um die Südweststaatsfrage während der Jahre 1948-1952, das schließlich zur Gründung Baden-Württembergs führte, kann hier nicht im Einzelnen geschildert werden. Die harten Auseinandersetzungen um die Volksabstimmungen und den Weg zum Südweststaat entlang badischer und württembergischer Befindlichkeiten führten aber auch dazu, dass die landesweite Zusammenarbeit der Landkreise zu leiden hatte.

Neben dem Landkreisverband in Württemberg-Baden gab es in Württemberg-Hohenzollern seit 1947 einen „Gemeindetag“, der ein Zusammenschluss aller Gemeinden und Kreisverbände war, und in dem sich die Kreisverbände als Arbeitsgruppe organisierten. Im Land Baden dagegen versuchte das Innenministerium, die Bestrebungen der Landkreise zur Gründung einer Vereinigung zu verhindern, zumindest zu bremsen. Die Regierung in Freiburg fürchtete „eine Kampforganisation gegen die Regierung“, während die Landkreise den Erfahrungsaustausch und die praktische Zusammenarbeit untereinander in den Vordergrund rückten. Erst 1949 gründeten die südbadischen Landkreise eine Arbeitsgemeinschaft, zu einer Zeit, als im Verband Württemberg-Baden längst an einen länderübergreifenden Zusammenschluss der Kreise im Südwesten gedacht wurde.

Es war ein Ringen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten: Die erfolgreiche württembergisch-badische Zusammenarbeit in Stuttgart und Karlsruhe und der rasche Wiederaufbau dieses Landes hatte dort auch die Pläne der Landräte beflügelt. Im wirtschaftlich schwachen Württemberg-Hohenzollern war man dagegen der Meinung, es genüge ein einziger kommunaler Verband, der Gemeinden, Städten und Kreisverbänden eine Stimme gebe. Und in Baden (Südbaden) erkannte man zwar die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit, bekam aber zahlreiche Steine in den Weg gelegt und schleppte schwere Vorbehalte gegen grenzüberschreitende Zusammenschlüsse im Gepäck mit sich. Diese Lage erschwerte auch die Zusammenarbeit in der 1952 gebildeten Gemeindekammer, die in Reaktion auf die bevorstehende Bildung des Südweststaats von den Kommunen aller drei Länder initiiert wurde. Die insgesamt neun bestehenden kommunalen Verbände der drei Länder trafen sich in Baden-Baden zur Gründung dieser Dachorganisation, die letztlich von den bestehenden Interessengegensätzen gelähmt wurde und bis zu ihrer Einstellung 1954 nur wenig Wirkung entfalten konnte.

Die Landkreise, die sich aktiv an der Gestaltung des Staatsaufbaus des neuen Bundeslandes beteiligen wollten, erkannten das kleine Zeitfenster, das ihnen zur Verfügung stand. Wenn der mit einer Kreisordnung zu setzende Rechtsrahmen von ihnen mitgestaltet werden sollte, mussten rasch tragfähige Konzepte und Vorschläge erarbeitet werden. Landräte aus Südwürttemberg und Württemberg-Baden präsentierten Anfang 1952 die „Reutlinger Grundsätze“, in denen klare Position zum Amtscharakter des Landrats bezogen wurde: eine künftige Landkreisordnung müsse die Berufung des Landrats so regeln, dass dieser im Zusammenwirken von Kreis und Staat ins Amt komme und von einem kommunalen Gremium gewählt werde – die Südbadener dagegen hielten noch am rein staatlichen Landrat fest.


Gustav Seebich (1899-1985) wurde 1956 zum ersten Präsidenten des Landkreistags Baden-Württemberg gewählt. Er war von 1948-1966 Landrat in Göppingen und von 1952 bis 1960 auch Präsident des Deutschen Landkreistags.
Gustav Seebich (1899-1985) wurde 1956 zum ersten Präsidenten des Landkreistags Baden-Württemberg gewählt. Er war von 1948-1966 Landrat in Göppingen und von 1952 bis 1960 auch Präsident des Deutschen Landkreistags.
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Mit der Gründung Baden-Württembergs im April 1952 stieg der Handlungsdruck auf die Landkreise, die nun über keine landesweit koordinierte Vertretung gegenüber der Landesregierung verfügten und in den überkommenen Strukturen feststeckten und in ihnen agieren mussten. Eine Zusammenkunft in Überlingen im Juli 1952 erbrachte immerhin die Übereinkunft, eine „Landesarbeitsgemeinschaft der badisch-württembergischen Landkreise“ zu bilden, der gleichzeitig eingebrachte Vorschlag, schon jetzt einen landesweiten Landkreis-Verband zu gründen, stieß erneut auf den Widerstand der Südbadener. Gustav Seebich, Göppinger Landrat, Präsident des württemberg-badischen Landkreisverbands und inzwischen auch Präsident des Deutschen Landkreistags, erkannte im Jahr darauf, 1953, zwar den kleinen Erfolg, den die Gründung dieser Landesarbeitsgemeinschaft darstellte, war sich aber auch darüber bewusst, dass noch immer etwas Entscheidendes fehlte: Die verschiedenen Organisationen der Landkreise in Baden und Württemberg seien nun enger zusammengerückt, aber es fehle noch „das nötige Vertrauen zu uns“, das noch wachsen müsse. Die praktische Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft war so kompliziert und so von Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand geprägt, dass von einer schlagkräftigen Landkreisvertretung keine Rede sein konnte. Das spiegelte sich auch in dem langsamen Prozess, der zur Gründung des Landkreistags führen sollte. Sowohl von Südwürttemberg-Hohenzollern als auch in Südbaden wurde die Arbeit der Satzungskommission gebremst, schließlich brauchte es einen Anstoß von außen, damit es voranging: In Württemberg-Hohenzollern wollte der Gemeindetag, dem bis dahin auch die Kreisverbände angehörten, im Juli 1954 Fusionsgespräche mit dem württembergischen Gemeindetag aufnehmen. Das führte dazu, dass die Landkreise in Württemberg-Hohenzollern ab 1955 keine Interessenvertretung mehr hatten. Die Satzungskommission der Landesarbeitsgemeinschaft setzte 1955 ihre Arbeit also fort, regelmäßig unterbrochen von Störfeuern aus Südbaden. Dennoch gelang es, bis Anfang 1956 eine gemeinsame Satzungsgrundlage zu erarbeiten.

Eugen Frick (1913-1995) wurde 1956 zum ersten Geschäftsführer des Landkreistags gewählt und übte diese Funktion bis 1980 aus.
Eugen Frick (1913-1995) wurde 1956 zum ersten Geschäftsführer des Landkreistags gewählt und übte diese Funktion bis 1980 aus.
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Bevor allerdings die Gründung des Landkreistags vollzogen werden konnte, entfachte sich die Glut der Südweststaatsfrage neu, obwohl Baden-Württemberg schon bestand.

Der Heimatbund Badner Land hatte gegen die Umstände des Länderzusammenschlusses, vor allem die Vorgehensweise bei den Abstimmungen, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das Urteil, das ein Volksbegehren der Badener zuließ, wurde am 1. Juni 1956 bekannt, just als die südbadischen Landkreise sich zur Vorstandssitzung ihrer Arbeitsgemeinschaft trafen. Den baden-württembergischen Landkreisen stand ein heißer Juni bevor, denn man hatte bereits auf den 3. Juli zur Gründungsversammlung des Landkreistags eingeladen. Mit dem Urteil und der Aussicht auf ein Volksbegehren flammten die badischen Vorbehalte wieder auf, und die südbadischen Landräte stritten heftig über die richtige Haltung zur bevorstehenden Gründung. Die einen betonten die Bedeutung eines schlagkräftigen, landesweiten Verbands und wollten „keine politische Kundgebung“ aus der Gründung machen, andere wollten auf keinen Fall „den Altbadenern in den Rücken fallen“, indem man (süd-)badische Strukturen auflöse und einem baden-württembergischen Landkreistag beitrete. Schließlich entschied sich eine deutliche Mehrheit der südbadischen Landkreise für den Beitritt zum Landkreistag, allerdings unter der Bedingung, dass die Gründung in Ludwigsburg ohne Feierlichkeiten und als nüchterne Sitzung abgehalten werde. Eugen Frick, der zum ersten Hauptgeschäftsführer des in Ludwigsburg gegründeten Verbands gewählt wurde, sah in diesem Zusammenwirken der Landkreise und dem neu geschaffenen Landkreistag „einen wertvollen politischen Beitrag für das Zusammenwachsen des neuen Bundeslands“.

Nach sieben Jahrzehnten hat der Landkreistag Baden-Württemberg längst bewiesen, dass er für die Landkreise eine verlässliche Interessenvertretung und ein bedeutendes, ja unverzichtbares Forum der Zusammenarbeit ist. Er hat schwierige Zeiten für die Verbandsarbeit wie die Kreisreform 1973 überstanden und ist an solchen Herausforderungen gewachsen. Das Zusammenwachsen des Bundeslands, das im kommenden Jahr sein 75. Jubiläum feiert, steht längst nicht mehr im Fokus der Arbeit des Landkreistags. Die koordinierte kommunale Interessenvertretung in finanziell schwierigen, gesellschaftlich umwälzenden und politisch unruhigen Zeiten ist im 70. Jahr seines Bestehens und in Zukunft von größerer Bedeutung denn je.

Literatur und Quellen

Angerbauer, Wolfram: Die Gründung. Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg und die Gründung des Landkreistags 1956. In: 50 Jahre Landkreistag Baden-Württemberg (Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg Bd. 28), herausgegeben vom Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 2006, S. 30-43.

Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchivare beim Landkreistag Baden-Württemberg (Hrsg.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 – 1972, Stuttgart 1996.

Frick, Eugen: Aus dem Landkreistag, in: Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg. Bd. II, Stuttgart 1975, S. 323-373.

Kitzing, Michael: 75 Jahre Murrhardter Landrätekonferenz. 20. Juni 1945, herausgegeben vom Landkreistag Baden-Württemberg (Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg Bd. 38), Stuttgart 2020.

Martin, Valeska: Aufbruch in die Demokratie, 80 Jahre Murrhardter Landrätekonferenz. In: Landkreisnachrichten 20.6.2025 (https://landkreisnachrichten.de/themen/kreisgeschichten/80-jahre-murrhardter-landraetekonferenz).

Waßner, Manfred: Entwicklungen und Herausforderungen, die Jahre 1956 bis 2006. In: 50 Jahre Landkreistag Baden-Württemberg (Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg Bd. 28), herausgegeben vom Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 2006, S. 44-50.

Hauptstaatsarchiv Stuttgart Bestand Q 3/27 Landkreistag Baden-Württemberg

Kreisarchiv Esslingen Bestand N 13/26 Nachlass Eugen Frick

Manfred Waßner ist Kreisarchivar im Landratsamt Esslingen
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