Dabei für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, klingt nach der Quadratur des Kreises – aber ist das wirklich so?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Spannungsfeld von Sparzwängen und Ressourcenengpässen: Eigentlich kein Widerspruch, sondern eine Chance!
Indem die Verwaltungsspitze den Arbeitsschutz und die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten priorisiert und effektive Maßnahmen umsetzt, entsteht ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld mit Vorteilen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Die gesetzlichen Grundlagen der Fürsorgepflicht ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Durch diese gesetzlichen Regelungen soll der Schutz der Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten sichergestellt werden. Zielsetzung und Leitgedanke dabei sind, die Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigen so lange wie möglich für die Volkswirtschaft zu erhalten. Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass Arbeiten so organisiert werden, dass physische und psychische Gefährdungen der Beschäftigten möglichst vermieden werden.
Fürsorgepflicht als Instrument für ein gutes Betriebsklima und zufriedene Beschäftigte
Wie der Stand der Forschung bestätigt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen Führung und Gesundheit (DGUV Fachkonzept „Führung und psychische Gesundheit“).
Arbeitgeber, die ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, investieren somit in die Zukunft des Betriebes und in ihre Mitarbeiter.
Beschäftigte bei der Arbeit schützen und gleichzeitig effizient bleiben - wie geht das konkret?
Die Verwaltungsspitze trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz, der einfach und effektiv umgesetzt werden kann. Dabei gilt: Tätigkeiten mit höherem Sicherheits- und Gesundheitsrisiko brauchen mehr Aufmerksamkeit beim Arbeitsschutz als Tätigkeiten mit geringerem Risiko. Der Schlüssel liegt also in der Risikobewertung!
Ihre Haltung zählt: Thematisieren Sie relevante Gefährdungen offen und kümmern sich um deren Lösung. Kommunizieren Sie Ihre Erfolge transparent (z. B. im Intranet oder bei Personalversammlungen). Erklären Sie, warum nicht alle Probleme gleichzeitig angegangen und gelöst werden können.
Und sollte doch mal etwas passieren: Ihre Mitarbeiter sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Risiken am Arbeitsplatz und auf den Wegen dorthin umfänglich abgesichert. Wir stehen an Ihrer Seite!
Beratung und Unterstützung durch die Unfallkasse Baden-Württemberg
Die Fachexpertinnen und Fachexperten der Unfallkasse Baden-Württemberg beraten kompetent, individuell und fachspezifisch direkt vor Ort in der Kommune. Lassen Sie sich bei der Planung und Umsetzung der weiteren Schritte von Fachexperten der UKBW unterstützen, einfache Zugangsmöglichkeiten finden Sie unter www.ukbw.de
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!
z. B. die Kurzvideos „Arbeitsschutz in 60 Sekunden“: Unternehmer und Beschäftigte | Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
Arbeitsschutz richtig verstanden, angewandt und kommuniziert ist ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltungen und macht die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv und fit für die Zukunft.