Arbeitsschutz einfach und pragmatisch umsetzen

Die Haltung des Arbeitgebers als Schlüssel für eine effektive und moderne Verwaltung

Kommunen und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes stehen heute vor zahlreichen Herausforderungen: Personalengpässe im Zuge des demographischen Wandels, der Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um Nachwuchskräfte und der Mangel an finanziellen Ressourcen. Dazu kommt eine Entwicklung, kontinuierlichen Anstiegs von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Tanja Hund · Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) · 23. Mai 2025
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Dabei für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, klingt nach der Quadratur des Kreises – aber ist das wirklich so?
 

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Spannungsfeld von Sparzwängen und Ressourcenengpässen: Eigentlich kein Widerspruch, sondern eine Chance!

Indem die Verwaltungsspitze den Arbeitsschutz und die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten priorisiert und effektive Maßnahmen umsetzt, entsteht ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld mit Vorteilen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Die gesetzlichen Grundlagen der Fürsorgepflicht ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Durch diese gesetzlichen Regelungen soll der Schutz der Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten sichergestellt werden. Zielsetzung und Leitgedanke dabei sind, die Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigen so lange wie möglich für die Volkswirtschaft zu erhalten. Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass Arbeiten so organisiert werden, dass physische und psychische Gefährdungen der Beschäftigten möglichst vermieden werden.

Arbeitsschutz in Kommunen einfach erklärt
Arbeitsschutz in Kommunen einfach erklärt
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Fürsorgepflicht als Instrument für ein gutes Betriebsklima und zufriedene Beschäftigte

Wie der Stand der Forschung bestätigt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen Führung und Gesundheit (DGUV Fachkonzept „Führung und psychische Gesundheit“). 

Gute Führung wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus:

  • eine höhere Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten,
  • erhöhte Produktivität und steigert die Innovationskraft der Mitarbeitenden,
  • verringert Fluktuation,
  • Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten,
  • verbessert das Image und die Attraktivität des Arbeitgebers.

Arbeitgeber, die ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, investieren somit in die Zukunft des Betriebes und in ihre Mitarbeiter.

Tanja Hund ist Geschäftsführerin der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW).
Tanja Hund ist Geschäftsführerin der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW).
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Beschäftigte bei der Arbeit schützen und gleichzeitig effizient bleiben - wie geht das konkret?

Die Verwaltungsspitze trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz, der einfach und effektiv umgesetzt werden kann. Dabei gilt: Tätigkeiten mit höherem Sicherheits- und Gesundheitsrisiko brauchen mehr Aufmerksamkeit beim Arbeitsschutz als Tätigkeiten mit geringerem Risiko. Der Schlüssel liegt also in der Risikobewertung!

  • Beginnen Sie daher bei der Bewertung von Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung immer mit den risikoreichsten Tätigkeiten. Konzentrieren Sie sich unbedingt darauf, denn Risikominimierung ist wichtiger als Vollständigkeit!
  • Ergreifen Sie zunächst einfache Maßnahmen, die relevantesten Risiken minimieren und konzentrieren Sie sich auf deren unbürokratische Umsetzung. Dabei kann das TOP-Prinzip helfen: Bauliche Maßnahmen in Erwägung ziehen und sinnvoll terminieren (hier können auch haushaltsrechtliche Restrektionen eine Rolle spielen). Sinnvolle organisatorische Maßnahmen planen, wenn z. B. bauliche Maßnahmen nicht gleich umgesetzt werden können. Schließlich individuelle, personenbezogene Maßnahmen prüfen, falls erforderlich.

Ihre Haltung zählt: Thematisieren Sie relevante Gefährdungen offen und kümmern sich um deren Lösung. Kommunizieren Sie Ihre Erfolge transparent (z. B. im Intranet oder bei Personalversammlungen). Erklären Sie, warum nicht alle Probleme gleichzeitig angegangen und gelöst werden können.

Und sollte doch mal etwas passieren: Ihre Mitarbeiter sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Risiken am Arbeitsplatz und auf den Wegen dorthin umfänglich abgesichert. Wir stehen an Ihrer Seite!

Beratung und Unterstützung durch die Unfallkasse Baden-Württemberg

Die Fachexpertinnen und Fachexperten der Unfallkasse Baden-Württemberg beraten kompetent, individuell und fachspezifisch direkt vor Ort in der Kommune. Lassen Sie sich bei der Planung und Umsetzung der weiteren Schritte von Fachexperten der UKBW unterstützen, einfache Zugangsmöglichkeiten finden Sie unter www.ukbw.de

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Weiterführende Infos

z. B. die Kurzvideos „Arbeitsschutz in 60 Sekunden“: Unternehmer und Beschäftigte | Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) finden Sie ebenfalls auf unserer Website.

Arbeitsschutz richtig verstanden, angewandt und kommuniziert ist ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltungen und macht die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv und fit für die Zukunft.

Tanja Hund ist Geschäftsführerin der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Schlagworte: Arbeitgeber
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