Ziel des Bundesgesetzgebers war es, die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken und den Erforderlichkeitsgrundsatz im Betreuungsverfahren konsequenter umzusetzen. Der Erforderlichkeitsgrundsatz besagt, dass eine rechtliche Betreuung nur eingerichtet werden darf, soweit sie erforderlich ist und nicht durch andere Unterstützungsformen vermieden werden kann.
Ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Ziele ist die Erweiterte Unterstützung nach § 8 Absatz 2 BtOG. Sie ist an der Schnittstelle zum sozialen Hilfesystem angesiedelt und soll bestehende sozialrechtliche Unterstützungsangebote systematisch einbeziehen, um rechtliche Betreuungen möglichst zu vermeiden.
Die Betreuungsbehörden sind im gerichtlichen Betreuungsverfahren grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, ob eine Erweiterte Unterstützung nach § 8 Absatz 2 BtOG in Betracht kommt und diese bei Vorliegen der Voraussetzungen durchzuführen. § 11 Absatz 5 BtOG ermöglicht den Ländern jedoch, die Anwendung der Erweiterten Unterstützung zunächst im Rahmen von Modellprojekten auf einzelne Betreuungsbehörden zu beschränken. Baden-Württemberg hat von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht.
Die Landkreise Ludwigsburg, Ostalbkreis, Lörrach und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg wurden vom Land als Modellbehörden bestimmt. Die Modellphase ist auf fünf Jahre angelegt und läuft damit bis Ende 2027; eine Verlängerung ist möglich.
Für die Durchführung der Modellprojekte erhalten die Landkreise Ludwigsburg und Ostalbkreis als große Kreise jeweils 150.000 Euro jährlich. Die Landkreise Lörrach und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg als mittlere Kreise erhalten jeweils 125.000 Euro jährlich aus Landesmitteln.
Ziel der Modellerprobung ist es, belastbare Erkenntnisse zur fachlichen Ausgestaltung der Erweiterten Unterstützung, zu ihrem tatsächlichen Vermeidungspotenzial sowie zu bestehenden Schnittstellen im sozialen Hilfesystem zu gewinnen.
Umsetzung der Erweiterten Unterstützung in den Modellkommunen
Die fünf Modellbehörden erproben die Erweiterte Unterstützung jeweils auf Grundlage eigener Konzepte. Dabei zeigen sich unterschiedliche organisatorische Ansätze, die die jeweiligen strukturellen Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigen.
Landkreis Ludwigsburg
Im Landkreis Ludwigsburg wird die Erweiterte Unterstützung sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch im Rahmen der allgemeinen Unterstützungsaufgaben umgesetzt. Neben der Koordination von Hilfen steht die psychosoziale Unterstützung der betroffenen Personen im Mittelpunkt. Ziel ist es, Motivation und Selbstständigkeit zu stärken und gemeinsam mit den Betroffenen tragfähige Unterstützungsstrukturen aufzubauen. Ergänzend verfolgt der Landkreis mit dem Projekt „Lebenskompetenz to go“, das an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren umgesetzt wird, einen präventiven Ansatz zur Vorbereitung junger Menschen auf ein eigenständiges Leben.
Ostalbkreis
Die Erweiterte Unterstützung im Ostalbkreis erfolgt insbesondere durch persönliche und häufig aufsuchende Begleitung der betroffenen Personen. Gerade im ländlich geprägten Flächenlandkreis stellt die eingeschränkte Mobilität vieler Betroffener eine besondere Herausforderung dar. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Angebot von den Betroffenen überwiegend als hilfreich wahrgenommen wird, zugleich aber mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist und nur ein begrenztes Vermeidungspotenzial rechtlicher Betreuungen besteht.
Stadt Freiburg
In Freiburg wird die Erweiterte Unterstützung im Rahmen eines strukturierten Case-Managements umgesetzt. Die Projektmitarbeiterinnen begleiten Menschen mit komplexen Problemlagen über einen begrenzten Zeitraum intensiv bei der Klärung ihrer Angelegenheiten und der Anbindung an passende Unterstützungsangebote. Neben der Einzelfallarbeit richtet sich der Blick auch auf strukturelle Fragen im sozialen Hilfesystem: Erfahrungen aus den Unterstützungsprozessen werden genutzt, um Kooperationsstrukturen weiterzuentwickeln und mögliche Lücken im Unterstützungssystem sichtbar zu machen.
Landkreis Lörrach
Im Landkreis Lörrach wird die Erweiterte Unterstützung durch einen interdisziplinären Begleitkreis flankiert, in dem zentrale Akteure des sozialen Hilfesystems regelmäßig zusammenkommen. Ziel ist es, Erfahrungen aus der Praxis auszuwerten, Schnittstellenprobleme zu identifizieren und bestehende Unterstützungsstrukturen weiterzuentwickeln. Dabei zeigen sich auch strukturelle Herausforderungen im Hilfesystem, etwa begrenzte Kapazitäten in Bereichen wie der Eingliederungshilfe oder der Pflege.
Landkreis Emmendingen
Im Landkreis Emmendingen ist die Erweiterte Unterstützung organisatorisch eng mit anderen sozialen Fachdiensten verbunden. Betreuungsbehörde, Sozialpsychiatrischer Dienst, Pflegestützpunkt und weitere Dienste arbeiten innerhalb eines gemeinsamen Fachbereichs zusammen und ermöglichen kurze Abstimmungswege. Anders als in den übrigen Modellkommunen, in denen die Erweiterte Unterstützung von eigens hierfür benannten Mitarbeitenden durchgeführt wird, übernehmen in Emmendingen alle Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde sowohl Aufgaben der Betreuungsgerichtshilfe als auch der Fallarbeit der Erweiterten Unterstützung.
Wie im KVJS-Aktuell 4/2025 berichtet, wird die praktische Umsetzung der Erweiterten Unterstützung in den Modellkommunen seit November 2025 wissenschaftlich vom IGES Institut begleitet. Das Sozialministerium und der KVJS planen, einen weiteren Einblick in die bisherigen Erfahrungen der Modellkommunen zu geben.