Was wird gefördert?
Ziel des Förderaufrufs „Gemeinsam engagiert in BW II“ ist es, neue Impulse zu setzen und zu einer Stärkung der Zivilgesellschaft und Zukunftssicherung des Bürgerschaftlichen Engagements beizutragen. Um Bürgerschaftliches Engagement weiter in Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg zu fördern, setzt der Förderaufruf folgende Schwerpunkte:
Die Projekte können beispielsweise Formate zur Vernetzung, Informationsvermittlung, Qualifizierung oder Beratung anregen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, religiöse Gemeinschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss zwischen 5.000 und 15.000 Euro, zuwendungsfähig sind Sach- und Personalkosten. Personalausgaben dürfen maximal 40 Prozent der beantragten Fördersumme betragen. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers ist erforderlich. Sie soll mindestens zehn Prozent der Gesamtsumme betragen.
Wie lange wird ein Projekt gefördert?
Mit den geförderten Projekten kann erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Die Projekte sind spätestens bis zum 31. März 2025 abzuschließen.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Die Anträge können laufend bis zum Fristende 15. Oktober 2023 per E-Mail beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eingereicht werden.
Sie haben Fragen?
Melden Sie sich gerne bei:
Christine Stutz
Landkreistag Baden-Württemberg
Fachberatung Bürgerschaftliches Engagement
Telefon: 0711 22462-36
E-Mail: stutz@landkreistag-bw.de
Nähere Informationen
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/#c151635