Entbürokratisierung

Hochschule Kehl forscht weiterhin anwendungsorientiert zur Entbürokratisierung

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl setzt ihre anwendungsorientierte Forschung zu rechtlichen Möglichkeiten der Entbürokratisierung fort.
Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ. , Rahel Alia Müller, B.A. · Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl · 16. Oktober 2026
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Nach Studien für das Auswärtige Amt zum Einsatz von Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,[1] der Forschung zum Verfahren einer grenzüberschreitenden Gesetzesfolgenabschätzung auf Landesebene[2] und einer Untersuchung für das Staatsministerium Baden-Württemberg zur verfahrensmäßigen Entlastung von Genehmigungsverfahren,[3] liegen nun die Ergebnisse einer darauf aufbauenden Folgestudie vor.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die praktische Erprobung einer zuvor entwickelten Bewertungsmethodik sowie der Vergleich der baden-württembergischen Entlastungsinitiativen mit entsprechenden Ansätzen anderer Bundesländer. Die von Prof. Dr. Michael Frey und Rahel Alia Müller am Kehler Institut für Angewandte Forschung (KIAF) erstellte Studie zeigt auf, wie verwaltungsverfahrensrechtliche Entlastungspotenziale systematisch identifiziert und für die Verwaltungspraxis nutzbar gemacht werden können. Der Ansatz der Hochschule setzte dabei unter anderem auch auf den Einsatz von sog. Soundingboards. Aktuell forscht die Forschungsgruppe zur Umsetzung des kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes.
 

Entbürokratisierung als gemeinsame Aufgabe

Entbürokratisierung ist derzeit in aller Munde: Sowohl auf Bundesebene als auch in zahlreichen Bundesländern laufen derzeit vielgestaltige Initiativen mit dem Ziel, Verwaltungsverfahren zu entlasten und zu modernisieren. Diese wurden im Rahmen der Studie der Hochschule Kehl ausgewertet und hinsichtlich ihrer Nutzbarmachung für Baden-Württemberg evaluiert.

Auf Bundesebene misst der Koalitionsvertrag der Bundesregierung der Staatsmodernisierung ein eigenständiges politisches Gewicht bei; die Einrichtung eines eigenständigen Ressortzuschnitts mit Schwerpunkt Staatsmodernisierung unterstreicht diesen Ansatz.[4] Mit der am 4. Dezember 2025 beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund und Länder unter anderem auf den Abbau von Bürokratie mittels klarerer Verfahren und schnelleren Entscheidungen auf allen staatlichen Ebenen, die Durchführung schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Vereinfachungen im Vergabe- und Datenschutzrecht, sowie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, geeinigt.[5]

Auch auf Ebene der Bundesländer soll „entlastet“ werden. Zu diesem Zweck haben zahlreiche Bundesländer ebenfalls - mit der Arbeit der Entlastungsallianz in ihrem Ziel vergleichbare - Anstrengungen zur Digitalisierung, zum Bürokratieabbau und zur Verfahrenserleichterung und -beschleunigung unternommen. Dabei unterscheiden sich die Ansätze naturgemäß weniger in ihrer Zielsetzung als vielmehr in der Art der Identifikation potenzieller Reformgegenstände, im Grad ihrer Institutionalisierung sowie in ihrer konkreten Maßnahmenstruktur zur Umsetzung. Sie überschneiden sich außerdem mit verschiedenen Ansätzen zur Verfahrensdigitalisierung, etwa im Bereich der digitalen Antragstellung im Immissionsschutzrecht (z. B. im Rahmen des ELiA-Projekts).[6]
 

Unterschiedliche Ausgestaltung der Entbürokratisierung

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Entbürokratisierungsinitiativen der Bundesländer liegt bereits in der einer materiellrechtlichen Prüfung auf Vereinfachungspotentiale vorangestellten Identifikation infrage kommender Vorschriften. Methodisch ist hierbei eine möglichst umfassende Berücksichtigung der Perspektiven sowohl der Vorhabenträger als auch der Verwaltungsbehörden geboten. Die Identifikation potenzieller Anwendungsfälle kann durch die zuständigen Fachressorts (alternativ durch eine eingesetzte Arbeitsgruppe) direkt erfolgen. Daneben haben sich in mehreren Bundesländern weitere Identifikationsmechanismen herausgebildet, die sich hinsichtlich Institutionalisierungsgrad und Partizipationsintensität unterscheiden.

In einigen Ländern erfolgt die Themenpriorisierung anhand ressortübergreifender Maßnahmenlisten oder Vorschlagskataloge, die häufig unter Beteiligung von Interessen- bzw. Landesverbänden erstellt werden.[7] Dabei ermöglichen bottom-up-Ansätze die direkte Beteiligung von Normadressaten, etwa mittels eines Bürokratie-Melders (Hessen), der es den Bürgern erlaubt, bürokratische Vorgänge zu melden und Lösungsvorschläge zu machen.[8]

In Bayern wurde mit dem „Beauftragten für Bürokratieabbau“ eine institutionalisierte Anlaufstelle geschaffen, die ressortübergreifend Entlastungspotenziale identifiziert und in wiederkehrenden Modernisierungs- und Entbürokratisierungspaketen bündelt. Ergänzend kommen Praxis-Checks sowie verwaltungsinterne Evaluationsmechanismen zum Einsatz.[9]

In Baden-Württemberg haben Landesregierung, Kommunale Landesverbände sowie Wirtschafts- und Finanzverbände im Juli 2023 gemeinsam eine “Entlastungsallianz” ins Leben gerufen.16 Hierbei liegt der Fokus in einer Allianz in Form einer institutionalisierten Partnerschaft aus Verwaltung, Wirtschaft und Kommunen. Anders als die zum Teil sektoralen Ansätze anderer Bundesländer ist der baden-württembergische Ansatz umfassend ausgelegt. Er wird im Gegensatz zu eher ad-hoc oder ressortintern gesteuerten Initiativen anderer Länder durch Lenkungskreis, Fachgruppen und Fortschrittsberichte gesteuert.

Die Studie der Hochschule Kehl bestätigt die grundsätzliche Eignung der baden-württembergischen Entlastungsallianz, identifiziert zugleich jedoch Weiterentwicklungspotenziale. Insbesondere hinsichtlich der systematischen Erfassung bürokratischer Belastungen  weist das Modell zwar grundsätzlich wegen seines multi-aktorischen, transparenten Ansatzes einen hohen Innovationsgrad auf, obschon könnten ergänzende Beteiligungsinstrumente einen Mehrwert bieten. Denkbar wäre etwa eine Art Bürokratiemelderfunktion durch die Einbindung des Beteiligungsportal BW.[10]
 

Wissenschaft und Verwaltungspraxis im Dialog: Systematischer Bürokratieabbau mittels Soundingboard

Die Studie der Hochschule Kehl zeigt überdies, dass nachhaltiger Bürokratieabbau über punktuelle Reformmaßnahmen hinausgehen muss. Entscheidend ist vielmehr eine systematische Überprüfung genehmigungsalternativer, verfahrensvereinfachender Formen.

Hierzu wurde die bereits in der Vorgängerstudie entwickelte, rechtsgebietsübergreifende Bewertungsmatrix anhand ausgewählter Verwaltungsverfahren praktisch erprobt. Dieser „Werkzeugkasten“ ermöglicht es, unter Berücksichtigung absoluter und relativer Kriterien systematisch Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale zu identifizieren und genehmigungsalternativen Verfahren zuzuführen und damit zu vereinfachen.

Ein wesentliches Element bildet auch die Einrichtung eines Soundingboards, das bei der Evaluation verfahrensvereinfachender Genehmigungsalternativen als projektbergleitendes Beratungsgremium eingesetzt werden sollte. Dieses übernimmt im jeweiligen Untersuchungsprozess keine Entscheidungs- oder Steuerungsfunktion, sondern dient einer in die Praxis rückkoppelnden Bewertung der gutachterlichen Zwischenergebnisse (z.B. im Rahmen der Validierung von Risikobewertungen in der Praxis). Es dient als eine Art Resonanzboden, um verschiedene Perspektiven einzuholen und die Tragfähigkeit von wissenschaftlich bewerteten Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.
 

Fazit und Ausblick

Insgesamt bestätigt der Ländervergleich die methodische Tragfähigkeit der für Baden-Württemberg im Rahmen der Vorgängerstudie entwickelten Bewertungsmatrix und deren systematische Implementierung bzw. Nutzbarmachung im Rahmen der Baden-Württembergischen Entlastungsallianz.

Zugleich sind punktuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu konstatieren – insbesondere hinsichtlich der systematischen Fallidentifikation und der Nutzung befristeter Erprobungsinstrumente zur empirischen Validierung von Vereinfachungsmaßnahmen. Mitgedacht werden sollten indes Instrumente, die der eigentlichen Prüfung auf Verfahrenserleichterungsmöglichkeiten vor- und nachgelagert sind. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt (Referentenentwurf) kann durch die Etablierung eines “praktikablen Bürokratie- und Digital-Checks” verhindert werden, dass neue verfahrensverzögernde Normen eingeführt werden. Dieser „Bürokratiecheck“ fügt sich in das bestehende Verfahren der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung ein.[11]

Die weitere Forschung der Hochschule Kehl knüpft an diese Erkenntnisse unmittelbar an. Aktuell forscht die Forschungsgruppe von Prof. Dr. Frey an der Umsetzung des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes Baden-Württemberg. Das Gesetz eröffnet Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen und neue Formen der kommunalen Aufgabenerfüllung zu erproben.[12] Auf diese Weise sollen innovative Lösungsansätze unter praktischen Bedingungen getestet und Erkenntnisse für mögliche dauerhafte Vereinfachungen gewonnen werden.


[1] Frey/Müller, Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Studie i.A. des Auswärtigen Amtes, online abrufbar: https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2593508/de9c4cdba39f490bc4e436d03117d46e/230419-studie-experimentierklauseln-data.pdf (15.10.2026).

[2] Frey/Müller, Grenzüberschreitende Gesetzesfolgenabschätzung auf Landesebene - Ausgestaltungsmöglichkeiten für ein Cross-Border Impact Assessment am Beispiel Baden-Württembergs, in: DÖV 7/2024, S. 258 - 266.

[3] https://landkreisnachrichten.de/themen/verwaltungsinnovation/entlastung-von-buergerinnen-und-buergern-und-verwaltungen-durch-effizientere-genehmigungsverfahren-alternativen-zur-genehmigung (15.10.2026).

[4] bmds.bund.de/ministerium (15.10.2026).

[5] Föderale Modernisierungsagenda, abrufbar unter: bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda-foederal (15.10.2026), Z. 36 – 45. 

[6] elia-online.de (15.10.2026).

[7] Vgl. Bremen, das ein kontinuierliches Entbürokratisierungsprogramm (inkl. Handwerks- und Kammerinitiativen) mit einem praktischen „Bürokratieabbau-Katalog“ und Werkzeugen zur Meldung problematischer Vorschriften verfolgt. https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/Broschuere_Buerokratieabbau_im_Land_Bremen.pdf? (15.10.2026).

[8] https://staatskanzlei.hessen.de/entbuerokratisierung/der-buerokratiemelder (15.10.2026).

[9] https://www.buerokratieabbau-bayern.de/ (15.10.2026).

[10] https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/startseite (15.10.2026).

[11] www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/senat/senatsthemen/buerokratieabbau-und-planungsbeschleunigung-1055586 (15.10.2026).

[12] GBl. BW 2025, Nr. 96.

Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ. ist Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl , Rahel Alia Müller, B.A. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kehler Institut für Angewandte Forschung
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