Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung

Ein wichtiger Schritt für Kinder und Familien

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Baden-Württemberg gibt es seit Jahren eine vielfältige Landschaft ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien im Land gut gerecht wird.
Andreas Jung · Ministerium für Kultus Baden-Württemberg · 09. Juli 2026
Kultusminister Andreas Jung
Kultusminister Andreas Jung
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Der Rechtsanspruch kann „im Ländle“ durch Ganztagsschulen, Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger sowie Horte beziehungsweise Horte an den Schulen erfüllt werden. Den Schulträgern kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu: Sie entscheiden, ob ein Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule gestellt wird oder ob der Betreuungsbedarf vor Ort durch andere Angebote abgedeckt wird. 

Rhythmisierte Ganztagsschule und flexible kommunale Betreuung haben zwar unterschiedliche Schwerpunktsetzungen, stehen aber nicht in Konkurrenz zueinander. Vielmehr ergänzen sie sich gegenseitig und bilden gemeinsam ein abgerundetes Gesamtangebot für die Familien.

Land und Kommunen wollen gemeinsam dazu beitragen, ein gleichermaßen verlässliches, bedarfsorientiertes und zugleich qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Baden-Württemberg bereitzustellen. Daher haben sich beide Partner 2021 auf den Qualitätsrahmen Betreuung verständigt, der unter anderem vielfältige Kooperationsmöglichkeiten aufzeigt. Zwei Jahre davor, im Jahr 2019, war bereits der Qualitätsrahmen Ganztagsschule Baden-Württemberg auf den Weg gebracht worden.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bietet vielfältige Chancen der Verzahnung und Weiterentwicklung bestehender Kooperationen. Mit Unterstützung der kommunalen Familie führte das Kultusministerium im Herbst/Winter 2023/2024 Regionalkonferenzen in allen vier Regierungsbezirken durch. Rund 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen, freien Trägern, Verbänden und Vereinen nahmen an den Informationsveranstaltungen teil, die viel Raum zum Austausch und Impulse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs boten.

Ein weiteres Austauschformat stellt der „Runde Tisch Ganztag“ dar, dem sowohl Vertreter der Kommunalen Landesverbände als auch weitere vom Rechtsanspruch tangierte Akteure, insbesondere aus Schulverwaltung, Bereichen freier Träger, Kirchen, Musik-, Sport-, Kunst- und Kultur- und Jugendverbänden angehören.

2025 wurde das aus dem Runden Tisch Ganztag hervorgegangene gemeinsame Papier „Ganztägige Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg - Leitbild und Gelingensfaktoren“ von den beteiligten Akteuren und der damaligen Kultusministerin unterzeichnet.

Ganztagsschulen an Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind seit 2014 im Schulgesetz verankert, ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt dies für alle weiteren Förderschwerpunkte der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Schulträger können flexibel zwischen sechs Zeitmodellen – von drei Tagen à 7 Stunden bis zu 5 Tagen à 8 Stunden – wählen. Das Land stellt hierfür zusätzliche Lehrerwochenstunden bereit, die auch für Angebote außerschulischer Partner genutzt werden können.

Darüber hinaus gibt es Horte und Horte an der Schule und flexible Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger, für die das Land seit vielen Jahren Zuschüsse zur Verfügung stellt. Diese werden nun für die Kinder, die vom Rechtsanspruch umfasst sind, deutlich erhöht.

In der Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission vom November 2025 wurde die Einigung erzielt, dass das Land sich unter Einbeziehung der Bundesmittel für die Schuljahre 2026/2027 bis einschl. 2029/2030 in Höhe von 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten an den kommunalen Aufwendungen für die rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsangebote in der Ganztagbetreuung für Kinder im Grundschulalter beteiligen wird.

Im Einzelnen stellen sich die geeinten kalkulierten Betriebskosten je Betreuungsstunde und Kind wie folgt dar:

  • Grundschulbereich: 4,12 Euro (hiervon 68 % = 2,80 Euro)
  • SBBZ Geistige Entwicklung: 14,63 Euro (hiervon 68 % = 9,95 Euro)
  • SBBZ Körperliche und Motorische Entwicklung: 15,95 Euro (hiervon 68 % = 10,85 Euro)
  • SBBZ andere Förderschwerpunkte: 8,87 Euro (hiervon 68 % = 6,03 Euro)

Auch hinsichtlich der Investitionen in Gebäude und Ausstattung für einen zeitgemäßen Ganztag war das Land mit Herausforderungen konfrontiert. Da die Fördermittel des Bundes nicht ausreichten, stellt Baden-Württemberg zusätzliche Mittel im Umfang von rd. 861 Mio. Euro im Rahmen eines Landesprogramms zur Verfügung, um alle förderfähigen Anträge von Kommunen und freien Trägern, die vom 22. März 2024 bis einschließlich 11. September 2024 bei den zuständigen Regierungspräsidien eingegangen sind, berücksichtigen zu können.

Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 wird jährlich eine Bundesstatistik erstellt, um insoweit die aktuelle Situation zu erfassen. Daher wurde auch erstmals in Baden-Württemberg zum Stichtag 01. März 2025 eine neue, dezentrale Statistik über „Kinder in den Klassenstufen eins bis vier“ gemäß § 98 Absatz 1 Nummer 1a i.V.m. § 99 Absatz 7c, § 101 Absatz 2 Nummer 10 SGB VIII erhoben, um den Umfang der Betreuung zu erfassen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung langfristig zu evaluieren.

Das Kultusministerium hat hierzu mit dem neu ins Schulgesetz eingefügten § 115c und der betreffenden Rechtsverordnung die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Ganztagsausbaustatistik auf Individualdatenbasis ab 2025 geschaffen und den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg mit der Erhebung der Daten beauftragt.

Die Maßnahmen, die in Baden-Württemberg ergriffen wurden, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu unterstützen, sind ein Beispiel dafür, wie eine so umfassende gesellschaftspolitische Maßnahme Schritt für Schritt gut vorbereitet wurde, finanziell, strukturell und mit den notwendigen rechtlichen Rahmenbedingen. Im kommenden Schuljahr startet nun der Rechtsanspruch für die Kinder der Klassenstufe 1. Herausforderungen wird es auch während des Hochwachsens des Rechtsanspruchs geben. Diesen werden wir uns – Land und Kommunen – weiterhin stellen. Eines ist jedoch sicher: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist ein wichtiger Erfolg für die Familien und Kinder in unserem Land.

Andreas Jung ist Kultusminister des Landes Baden-Württemberg
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