Einleitung
Ganztägige Förderung spielt als eine mögliche Form der frühkindlichen Betreuung und Förderung für die verschiedenen Zielgruppen der frühkindlichen Bildung je eine eigene Rolle. Unterschieden werden kann hierbei zwischen Kleinkindern (unter drei Jahren), Kindergartenkindern (über drei Jahre bis zum Schuleintritt) und Schulkindern (vom Schuleintritt bis unter 14 Jahren), wobei die rechtlichen Ansprüche auf frühkindliche Betreuung und Förderung jeweils spezifisch entlang dieser Altersgruppen ausbuchstabiert und konkretisiert sind (§ 24 SGB VIII Abs. 1-5). Im Folgenden werden insbesondere die Zielgruppe der Kindergartenkinder und Grundschulkinder (unter 11 Jahren) in den Blick genommen.
Ganztag ist nicht gleich Ganztag
Explizit genannt wird Ganztagsförderung im § 24 Abs. 3 SGB VIII. Hier wird festgehalten, dass ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung hat. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben zudem darauf hinzuwirken, „dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht“ (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Für die hierdurch adressierte Altersgruppe der Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt (Kiga – Ü3) wird die Ganztägige Förderung als implizites Ziel ausgegeben, dessen Umsetzung jedoch an einem genauer zu bestimmenden „Bedarf“ orientiert sein soll.
Bereits an dieser Stelle ist festzuhalten, dass im System der Kinder- und Jugendhilfe unter ganztägiger Förderung eine durchgängige Betreuung von über 7 Std. täglich verstanden wird, während im Kontext des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) von 8 Std. täglicher, durchgehender Betreuung gesprochen wird.
Der bisher genannte Rechtsanspruch definiert ganztägige Förderung nicht als allgemeines, verbindliches und bedarfsunabhängiges Ziel frühkindlicher Förderung, sondern als eine mögliche Angebots- bzw. Förderform, deren praktische Bedeutung in der frühkindlichen Förderlandschaft am elterlichen Bedarf orientiert ist – wobei offen bleibt, wie und durch wen ein solcher Bedarf legitimerweise definiert wird. Gegenüber der hierdurch angezeigten Bedeutung von Ganztagsförderung für die frühkindliche Bildung, bringt der zum 01.08.2026 schrittweise in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter einige Neuerungen mit sich.
Der Ganztag im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) haben, beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027, alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, welcher dann bis zum Schuljahr 2029/2030 sukzessive für die Kinder der Klassenstufen eins bis vier umzusetzen ist. Der Rechtsanspruch richtet sich nach § 24 Abs. 4 SGB VIII in Verbindung mit § 79 SGB VIII an die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, in Baden-Württemberg also an die Stadt- und Landkreise sowie die Stadt Konstanz.
Berechtigt im Sinne des Ganztagsfördergesetzes sind alle Kinder im Grundschulalter, und zwar unabhängig von der besuchten Schulform, an Grund- und Förderschulen also gleichermaßen. Kinder im Grundschulalter haben einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche, die Unterrichtszeiten werden hierbei auf diese acht Stunden tägliche Betreuungszeit angerechnet. Grundsätzlich besteht auch in unterrichtsfreien Zeiten ein Anspruch auf Betreuung. Eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen (nicht notwendigerweise zusammenhängend) im Jahr während der Schulferien kann das Landesrecht regeln, was in Baden-Württemberg erfolgt ist (§ 8c Abs. 1 SchG).
Die Inanspruchnahme von Ganztagsbetreuung ist freiwillig und Eltern haben ihren Bedarf für das folgende Schuljahr, inklusive der geplanten Ferienbetreuung, bis zum 15.03. des jeweiligen Jahres gegenüber den Landkreisen oder den von diesen beauftragten Stellen (in der Regel die kreisangehörigen Kommunen) anzuzeigen (§ 8c Abs. 2 SchG). Diese Meldung ist rechtlich jedoch nicht endgültig verbindlich, kurzfristige Änderungen der Bedarfe (z.B. aus familiären oder gesundheitlichen Gründen) sind möglich.
Neben der Konkretisierung des zeitlichen Umfangs von Ganztagsförderung im Sinne des GaFöG, ist eine weitere Besonderheit des hier formulierten Rechtsanspruches, dass der Förderauftrag im Zusammenspiel unterschiedlicher Systeme – Schule, Kinder- und Jugendhilfe, kommunale Betreuungsangebote – erfüllt werden kann und muss. So gilt der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen „im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt“ (GaFöG).
Während sich der Anspruch auf frühkindliche Förderung in den Altersgruppen U3 und Ü3 noch explizit und exklusiv (mit Ausnahme der Kindertagespflege) an das System der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren unterschiedlichen Angebotsformen und Trägerstrukturen richtet, sind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter weitere schulische und außerschulische Akteure gefragt. Die Landschaft an möglichen rechtsanspruchserfüllenden Angeboten ist im Bereich der Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter insofern deutlich heterogener als im bisher etablierten System der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtsanspruchserfüllend sind hierbei sowohl schulische Ganztagsangebote (§ 4a SchG), betriebserlaubnispflichtige Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (§ 22 SGB VIII), als auch nicht-betriebserlaubnispflichtige, schulnahe Angebote in kommunaler oder freier Trägerschaft (§ 8b SchG).
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien gelten nun zusätzlich zu den genannten Angebotsformen, während der Schulferien auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen oder anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe als unmittelbar rechtsanspruchserfüllend.
Auch vor dem Hintergrund dieser heterogenen Trägerstrukturen und Angebotsformen sowie der daraus folgenden Uneinheitlichkeit der statistischen Erfassung vorhandener Angebotsformen und bestehender Betreuungsverhältnisse hat der Bundesgesetzgeber begleitend zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter, die Einführung einer einheitlichen Statistik beschlossen.
Diese sogenannte Ganztagsausbaustatistik hat das Ziel, bundesweit einen umfassenden Datenbestand zur Betreuungssituation von Schulkindern der Klassenstufen eins bis vier zu erheben (§ 98 Abs. 1 Nr. 1a SGB VIII). Dem KVJS ist kraft landesgesetzlicher Zuweisung seit dem Jahr 2025 die „Datenerhebungsstelle der Statistik zum Ausbau von Ganztagesangeboten“ zugeordnet (§ 115c Schulgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 1 der Verordnung des Kultusministeriums zur Durchführung der Ganztagsausbaustatistik).
Bildungsgerechtigkeit und Arbeitsmarkbeteiligung
Mit der ganztägigen Förderung von Kindern sind, unabhängig von altersgruppenspezifischen Besonderheiten, mindestens zwei, einander ergänzende bzw. aufeinander verweisende Zielsetzungen verbunden: Zum einen soll durch eine qualitativ hochwertige Ganztagsförderung von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ein Beitrag zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit geleistet werden und zum anderen soll über die flächendeckende Bereitstellung von Ganztagsangeboten die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und privater Sorgearbeit, respektive die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Wie der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGBVIII (GaFöG-Bericht) beschreibt, ist der Ganztag damit „[…] nicht mehr nur ein Thema der Betreuung, sondern hat sich zu einem strategischen Hebel für die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen, modernen Bildungslandschaften und zukunftsfähigen Kommunen entwickelt.“[1]
Die Regelung des Ganztagsförderanspruchs für Grundschulkinder im SGB VIII schließt hierbei an einen weiten Bildungsbegriff an. Dieser ist auf individuelle und soziale Entwicklung gerichtet und beinhaltet den Auftrag der Jugendhilfe, Benachteiligungen abzubauen oder zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).
Der Gedanke einer möglichst langen, gemeinsamen und außerfamiliären Förderung von Kindern einer Alterskohorte trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Bedingungen des Aufwachsens in unserer Gegenwart durch gesellschaftliche Wandlungs- und Pluralisierungsprozesse sowie eine zunehmend heterogenen Ressourcenausstattung von Familien bzw. Eltern immer weiter ausdifferenzieren.
Gesellschaftsdiagnostisch kann insofern schon lange nicht mehr von „der“ Kindheit gesprochen werden, kindliche Lebensrealitäten und Bedingungen des Aufwachsens sind in unserer Gegenwart äußert divers. Entsprechend heterogen sind auch die Ausgangslagen der Kinder bei Eintritt in das System der frühkindlichen Bildung und der Primarschule. Ganztägige Förderangebote sollen als „Hebel für die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen“ (ebd.) fungieren und bessere Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig von sozialem Status der Herkunftsfamilie schaffen.
Zugangschancen und Soziale Selektivität
Damit sich diese intendierten Wirkungen zeigen können, ist die Frage nach bestehenden Ungleichheiten im Zugang bzw. in der Nutzung von Angeboten frühkindlicher Bildung zentral. Einschlägige Studien weisen darauf hin, dass bestehende soziale Ungleichheiten im Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung bisher nicht ausreichend behoben wurden, bzw. soziale Selektionsmechanismen nach wie vor greifen.[2]
So nutzen Familien mit Migrationsgeschichte (Kind und/oder beide Eltern im Ausland geboren), mit Bezug von Transferleistungen und Familien, in denen der höchste Schulabschluss im Haushalt maximal ein mittlerer Schulabschluss ist, trotz vorhandenem Bedarf seltener einen Platz als Familien ohne diese Merkmale oder Familien mit einem höheren Schulabschluss im Haushalt.[3] Die Gefahr liegt hierbei darin, dass gerade jene Kinder, die von früher Förderung am stärksten profitieren könnten, auf wachsende Zugangshürden stoßen.
Vor dem Hintergrund der genannten voranschreitenden Pluralisierung familialer Lebensformen (z.B. Alleinerziehenden-Konstellationen und sogenannten „Patch-Work-Familien“) und der Kontinuität der arbeitsmarktpolitischen Forcierung von „dual-earner“ Familien, werden außerfamiliäre Betreuungsangebote – darunter vor allem die ganztägige Förderung - in Zukunft eher noch an Bedeutung gewinnen.
Die mit diesen Wandlungsprozessen verbundenen Folgen für die Angebotslandschaft der frühkindlichen Bildung, lassen sich mit Blick auf die Ganztagsförderung von Kindern im Kindergartenalterbereits in den entsprechenden Daten zur Inanspruchnahme und zur Angebotslandschaft beobachten.
Blick auf die IST-Situation – ausgewählte Daten zur Ganztagsförderung von Kindern
GaFöG-Bedarfsplanung – Ansatzmöglichkeiten
Für eine belastbare Bedarfsplanung stellt die genannte Heterogenität der möglichen Angebots- und Organisationsformen von Ganztagsförderung eine Herausforderung dar. In der Praxis setzt dies aus Sicht der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zum einen die möglichst genaue Kenntnis der Struktur der vorhandenen schulischen und außerschulischen Angebotsformen (z.B. Anteil an Ganztagsgrundschulen und Umfang an schulischen Ganztagsangeboten, aber auch vorhandene kommunale Betreuungsangebote und Angebote der Kindertagesbetreuung) voraus und zum anderen intensivieren sich Kooperationserfordernisse zwischen den Systemen Schule und Kindertagesbetreuung auf der einen und zwischen unterschiedlichen Verwaltungs- und Steuerungsebenen auf der anderen Seite (Kommune – Kreis – Land).
Als gesetzlicher Auftrag ist die Ganztagsförderung von Grundschulkindern an der Schnittstelle unterschiedlicher Systeme verortet. Hieraus folgen Kooperationsnotwendigkeiten auf kommunaler und interkommunaler Ebene und zwischen den Systemen Schule und Kindertagesbetreuung wie auch ausgeprägt heterogene Umsetzungsmöglichkeiten von Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter.
Organisationsmodelle von Ganztagsförderung
Die Organisation der Ganztagsförderung von Grundschulkindern im Zusammenspiel von Schule, Kindertagesbetreuung und nicht betriebserlaubnispflichtigen, kommunalen Bildungsangeboten kann bei der Verteilung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben unterschiedliche Schwerpunkte setzen.[4]
Im vom Institut für Arbeit und Qualifikation 2025 veröffentlichten Report „Ganztagsförderung an Grundschulen: Ein bildungs- und sozialpolitisches Konzept für mehr Chancengleichheit?“ wird diesbezüglich zwischen drei möglichen Umsetzungsmodellen gesprochen:
1. Der Rechtsanspruch wird vorwiegend im Kita-System erfüllt (Fokus Kita)
2. Ganztagsförderung findet primär in den Schulen statt (Fokus Schule)
3. Mischsysteme, in denen sowohl schulische als auch außerschulische Förderangebote eine signifikante Rolle spielen.[5]
Baden-Württemberg ist den Mischsystemen, in denen sowohl schulische Ganztagsangebote als auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eine signifikante Rolle bei der Umsetzung von Ganztagsförderung spielen, zuzuordnen. Bei allen Mischsystemen, mit Ausnahme von Bayern, liegen die Anteile des Kitasystems an der Betreuung von Grundschulkindern unter 10 %. Auch hier wird insofern der Großteil der Ganztagsförderung von Grundschulkindern schulnah organisiert.6] In Baden-Württemberg besuchten zum Stichtag 01.03.2025 landesweit rund 4,9 % aller Schulkinder unter 11 Jahren ergänzend zum Schulunterricht ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der frühkindlichen Bildung.
Ganztagsförderung im Kindergarten-Bereich
Eine Betrachtung der erreichten Betreuungsquoten und der zeitlichen Betreuungsumfänge im Ü3-Bereich kann hilfreich für die Abschätzung eventuell entstehender Bedarfe im Grundschulbereich sein.
Die Jahrgänge der fünf- und sechsjährigen sind hierbei von besonderer Bedeutung, da sich die Kinder dieser Altersgruppe in der Regel im letzten Jahr vor der Einschulung befinden und davon auszugehen ist, dass Kinder die unmittelbar vor der Einschulung eine außerfamiliäre Förderung von über 7 Std. täglich (GT KiTa) in Anspruch nehmen, einen entsprechenden Bedarf auch nach der Einschulung aufweisen. Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe gerät so gleichermaßen als Zuliefersystem für den schulischen Primarbereich in den Blick.
Betreuungsquoten Kindergarten-Bereich
Die Betreuungsquote weist die Zahl der betreuten Kinder im Verhältnis zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung aus und veranschaulicht insofern, wie groß der Anteil jener Kinder, die ein Angebot der frühkindlichen Bildung besuchen an der Grundgesamtheit aller Kinder dieser Alterskohorte ist.
Aus Abbildung 1[7] geht hervor, dass der Besuch eines betriebserlaubnispflichten Angebots der frühkindlichen Bildung für die 5- und 6-jährigen Kinder landesweit den absoluten Regelfall darstellt. Für eine an den konkreten Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort orientierte Kitaplanung ist eine möglichst kleinräumige Analyse der entsprechenden Planungsgrößen anzuraten, denn sowohl Bedarfe als auch Bestände sind regional unterschiedlich ausgeprägt und über die Zeit nicht zwangsläufig stabil.[8]
Entwicklung der zeitlichen Betreuungsumfänge
Neben der Frage nach der absoluten und relativen Zahl betreuter Kinder kurz vor dem Schuleintritt ist auch die Frage nach den zeitlichen Betreuungsumfängen der betreuten Kinder für eine Abschätzung möglicher GaFöG-Bedarfe zentral. In welchem zeitlichen Umfang werden die Kindergartenkinder betreut bzw. wie lange besuchen die Kinder die entsprechenden Einrichtungen täglich?
Hieraus lässt sich schließen, dass für alle Kinder, die vor der Einschulung ein Ganztagsangebot oder ein Angebot in verlängerter Öffnungszeit besuchen, anzunehmen ist, dass für diese Kinder ein den Regelunterricht ergänzendes Betreuungsangebot bereitgestellt werden muss, da der Betreuungsumfang die typische Öffnungszeit einer Regelgrundschule deutlich überschreitet.
Abbildung 2 führt die Anteile der zum jeweiligen Stichtag in den vier genannten Angebotsformen betreuten Kindergartenkinder von 2005 bis 2025 auf. Mit Blick auf den IST-Stand zum Stichtag 01.03.2025 kann folgendes festgehalten werden:
25 % (96.009) aller zum Stichtag in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geförderten Kindergartenkinder besuchten ein Ganztagsangebot (in der Kita-Logik bedeutet dies über 7 Std. täglich)[9]], während weitere 62,7 % (240.470) im Umfang von täglich sechs bis sieben Stunden gefördert wurden. Addiert man diese beiden Werte, ergibt sich ein Anteil von 87,7 % (336.479) aller geförderten Kindergartenkinder, die ein Angebot besuchten, dessen zeitlicher Umfang die Unterrichtszeiten einer regulären Grundschule überschreitet.
Mit Blick auf die Entwicklung der zeitlichen Betreuungsumfänge im Vergleichshorizont der letzten zwanzig Jahre, wird ein fundamentaler Strukturwandel in der Angebotslandschaft der frühkindlichen Bildung sichtbar, der vereinfacht ausgedrückt als Verschiebung von kurzen hin zu längeren durchgängigen Betreuungszeiten beschrieben werden kann.
Zum Stichtag 1. März 2017 wurden in Baden-Württemberg zum ersten Mal mehr Kinder in Ganztags- als in Regel-Angeboten betreut. Ebenso wird über den Zeitverlauf deutlich, dass der Ausbau der Ganztagsförderung im Ü3-Bereich nicht kontinuierlich fortgeschritten ist, bzw. der Anteil der ganztagsbetreuten Kindergartenkinder seit 2021 landesweit bei 25 bis 26 % stagniert.
Zusammenfassend wird über den Zeitverlauf ein Komplexitätszuwachs der Bedarfe in zeitlicher Hinsicht sichtbar.
GaFöG-Bedarfsabschätzung
Mit Blick auf das Ganztagsförderungsgesetz bleibt für eine verlässliche Planung die Erfassung der tatsächlichen Bedarfe der Familien zwingende Grundvoraussetzung. Eine kreisspezifische Auswertung der in Anspruch genommenen Betreuungsumfänge der Kindergartenkinder kann eine erste Orientierung für die zu erwartende Bedarfe im Grundschulbereich geben. Unklar bleibt jedoch, ob alle Bedarfe angezeigt und vollumfänglich erfüllt wurden, und wie der Bedarf, der bisher nicht im System der Kinder und Jugendhilfe berücksichtigten Kinder einzuschätzen ist.
Unter sonst gleichen Bedingungen zwischen den Kreisen kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben zu den Betreuungsumfängen eine umso verlässlichere Abschätzung des Ganztagesbetreuungsbedarfs für Grundschulkinder im betreffenden Kreis darstellen, je höher die Betreuungsquote der Ü3-Kinder in diesem Kreis ausfällt, denn je höher die Betreuungsquote bzw. der Anteil betreuter Kinder ist, desto mehr Bedarfe sind im System bereits abgebildet.
Förderung von Schulkindern im System der Kinder- und Jugendhilfe
Abschließend wird nun noch ein Blick auf den Umfang und die Form der bisherigen Einbindung von Kindern im Schulalter (von der Einschulung bis zu unter 14 Jahren) in die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe geworfen. Für Schulkinder unter 14 Jahren bietet die KJH drei mögliche Angebotsformen an: Horte, Horte an Schulen, Altersgemischte Gruppen mit Kindern über 6 Jahren.
Abbildung drei zeigt die Verteilung der zum Stichtag 01.03.2025 insgesamt in betriebserlaubnispflichtigen Angeboten der frühkindlichen Bildung geförderten Schulkinder unter 14 Jahren auf die genannten drei Angebotsformen.
Aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe sind es insofern die Hortangebote, die den quantitativ umfassendsten Beitrag zur Förderung von (Grund-)Schulkindern leisten – wobei die Quoten und damit der reale Anteil der Hortangebote an der Förderung von Grundschulkindern zwischen den Kreisen erneut stark variiert.
Mit Blick auf die Entwicklung der Zahl geförderter Schulkinder lässt sich über den Zeitverlauf folgendes festhalten: Die absolute Zahl der insgesamt durch Angebote der KJH geförderten Schulkinder hat sich seit 2021 bei landesweit ungefähr 25.000 Kindern stabilisiert, nachdem die Zahlen mit der Einführung der Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg im Jahr 2014 zunächst kontinuierlich sanken.[10]
Von den zum Stichtag 01.03.2025 landesweit geförderten 24.882 Schulkindern waren 23.531 zum Stichtag unter 11 Jahren, was in etwa der Alterskohorte der Grundschulkinder entspricht. Setzt man diese Zahlen geförderter Kinder ins Verhältnis zur entsprechenden Wohnbevölkerung[11], ergeben sich für den Stichtag 01.03.2025 folgende, landesweite Betreuungsquoten[12]:
Aus Abbildung vier geht hervor, dass zum Stichtag 01.03.2025 landesweit rund 4,9 % aller Schulkinder unter 11 Jahren (GaFöG-Zielgruppe) ergänzend zum Schulunterricht ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der frühkindlichen Bildung besuchten. Um ein vollständiges Bild von der Betreuungssituation der Kinder im Grundschulalter zu erhalten, müssen diese Werte ergänzt werden um die Anzahl von Grundschulkindern die in Ganztagsschulen und/oder in kommunalen Betreuungsangeboten (§ 8b SchG) wie flexible Nachmittagsbetreuung oder verlässliche Grundschule gefördert werden. Perspektivisch soll die bereits erwähnte Ganztagsausbaustatistik die genannten Datenquellen zusammenführen und einen Überblick über das Zusammenwirken unterschiedlicher Betreuungsformen/-angebote zu geben.
Fazit und Ausblick
Ganztagsförderung kann sowohl einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern leisten als auch zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Ganztägige Förderung von Grundschulkindern sollte hierbei jedoch nicht begrenzt als Fortschreibung schulischer Bildung verstanden werden, sondern die Potenziale anderer Bildungsorte und -modalitäten nutzen.
Die Einrichtung und der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote ist ein Prozess, der mehrere Stufen beinhaltet und von verschiedenen Verantwortungspartnern mitgestaltet wird. Hierfür ist sowohl eine kooperative Professionalität innerhalb von multiprofessionellen Teams als auch partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen erforderlich.[13]
Die Vielfalt der möglichen Betreuungsformen bedeutet sowohl Herausforderung als auch Chance. Einerseits bietet sie den Schulen, Kommunen und freien Trägern (z.B. außerschulischen Partnern, Vereinen, Verbänden) flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisation der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Andererseits verstärken sich Kommunikations- und Steuerungserfordernisse.
Trotz der mit der Änderung des Schulgesetzes verbundenen (§ 8c Abs. 2 SchG) Verpflichtung zur elterlichen Bedarfsanzeige bis zum 15.03. des jeweiligen Jahres, ist eine exakte Bestimmung der landesweiten Bedarfe an Ganztagsförderung von Grundschulkindern, jenseits von stichprobenbasierten Erhebungen, nicht ohne weiteres möglich. Landesweit aggregierte Daten zu den gemeldeten Bedarfen liegen bislang nicht vor, insbesondere da die Organisation der Bedarfsanzeige sowie die konkrete Platzvergabe zuständigkeitsbedingt auf kommunaler Ebene erfolgt.
Anhand einer möglichst differenzierten Analyse der im System der Kinder- und Jugendhilfe abgebildeten Bedarfe und Betreuungsumfänge, kann sich jedoch an zu erwartende Betreuungsbedarfe im Grundschulbereich angenähert werden. Legt man die entsprechenden Planungsgrößen an, wird deutlich, dass ein Bedarf an Ganztagsförderung (8 Std. täglich) vorhanden ist und bei einer Fortschreibung der gegenwärtigen arbeits- und familienpolitischen Anreizstrukturen sowie der Pluralisierung familialer Lebensformen in Zukunft eher noch zunehmen wird. Zentral für die Planung auf Kreisebene ist eine möglichst genaue Erfassung der Bedarfsstruktur vor Ort. Hierbei können regional erhebliche Unterschiede sichtbar werden.
Fußnoten
[1] BMBFSJ (2025): 3. GaFöG-Bericht, S. 4.
[2] Kayed/Wieschke/Kuger 2025; Schmitz/Spieß/Huebener 2023; Ziesmann/Leßner 2024.
[3] Kayed/Wieschke/Kruger 2025, S. 8.
[4] Stöble-Blossey/Glaser/Nieding/Wimmers (2025).
[5] Stöble-Blossey/Glaser/Nieding/Wimmers (2025, S. 3 ff.).
[6] Für eine Übersicht über die Zuordnung der Bundesländer zu den einzelnen Organisationsformen, siehe Stöble-Blossey/Glaser/Wimmers (2025, S. 4).
[7 ] Die Wohnbevölkerungsdaten gehen auf die Erhebung des statistischen Landesamtes zurück, Stichtag 31.12.2024; der Jahrgang der 6-Jährigen mit dem Faktor 0,65 berücksichtigt. Bei den betreuten Kindern werden ausschließlich in Einrichtungen nach § 45 SGB VIII betreute Kindergartenkinder berücksichtigt.
[8] Die kreisspezifischen Betreuungsquoten im U3 und Ü3-Bereich werden vom KVJS exklusiv für Mitglieder auf der Webplattform KVJS-Connect bereitgestellt. Die entsprechenden Werte zum Stichtag 01.03.2024 finden sich zudem in der kostenlos verfügbaren Publikation KVJS-Analyse „Datenheft frühkindliche Bildung“.
[9] Der Anteil der Ganztagsbetreuten Kindergartenkinder an der Grundgesamtheit der betreuten Kindergartenkinder variiert hierbei zwischen den Kreisen in erheblichem Maße. Die Spanne der Quoten reichte zum Stichtag 01.03.2025 von 9,2 % bis zu 72,9 % aller vor Ort betreuten Kindergartenkinder.
[10] Steigende Zahlen in Ganztagsschulen führten zunächst zu einem stetigen Rückgang der Zahlen in den Angeboten der Kindertagesbetreuung nach § 45 SGB VIII.
[11] In Verlängerung der Berechnung der Wohnpopulation im Kindergartenbereich, wird bei der Bestimmung der U14-Bezugspopulation der Jahrgang der sechsjährigen mit dem Faktor 0,35 berücksichtigt. Hieraus ergibt sich zum Stichtag 31.12.2024 eine Grundgesamtheit von 799.780 Schulkindern unter 14 Jahren.
[12] Bei den ermittelten Betreuungsquoten U14 sind deutliche Schwankungen in den Durchschnittswerten zwischen Stadt- (7,1%) und Landkreisen (2,3%) zu erkennen.
[13] KM (2025): Ganztägige Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg. Leitbild und Gelingensfaktoren.
Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (2025): Dritter Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII 3. GaFöG-Bericht. Online verfügbar: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/dritter-bericht-der-bundesregierung-zum-ausbaustand-der-ganztaegigen-bildungs-und-betreuungsangebote-fuer-grundschulkinder-nach-24a-sgb-viii-276954 .
Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend: Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“.
Kayed, Theresia/Wieschke, Johannes/Kruger, Susanne (2025): FBBE. Elterlicher Bedarf und Ungleichheiten im Zugang. DJI-Kinderbetreuungsreport 2025. Studie 1 von 8. München.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) (2025): Ganztägige Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg. Leitbild und Gelingensfaktoren: Online verfügbar: Ganztägige Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg (barrierefrei).
Neuberger, Franz/Grgic, Mariana/Lippert, Kerstin/Kruger, Susanne (2026): Wenn es erst an Personal und dann an Vertrauen mangelt. Wahrgenommene Qualität, Schließungserfahrungen und der Wandel der Nicht-Nutzungsgründe in der Kindertagesbetreuung. Deutsches Jugendinstitut.
Rauschenbach, T. (2013): Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung. Alltagsbildung als Schlüsselfrage der Zukunft. Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar: Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung | Bildung | bpb.de.
Schmitz, Sophia/Spieß, Katharina C./Huebener, Mathias (2023): Weiterhin Ungleichheiten bei der KiTa-Nutzung. Größter ungedeckter Bedarf in grundsätzlich benachteiligten Familien. Bevölkerungsforschung Aktuell Nr. 2/2023. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Wiesbaden.
Stöble-Blossey, S./Glaser, S./Nieding, I./Wimmers, C. (2025): Ganztagsförderung an Grundschulen: Ein bildungs- und sozialpolitisches Konzept für mehr Chancengleichheit? Report des Instituts für Arbeit und Qualifikation Duisburg-Essen.