Die angespannte Finanzsituation der Landkreise in Baden-Württemberg hat sich in den letzten Jahren in einem bisher nicht gekannten Ausmaß verschärft. Der Kreisfinanzbericht 2025 des Landkreistages Baden-Württemberg verdeutlicht, dass trotz der Anhebung der Kreisumlagehebesätze im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich 31 der 35 Landkreise im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis ausweisen müssen, das nicht bei allen Landkreisen durch die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Rücklage des Sonderergebnisses ausgeglichen werden kann.
Auch der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts, der im Finanzhaushalt abgebildet wird und Auskunft darüber gibt, ob und inwieweit ein Landkreis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich in der Lage sein wird, seine Schulden zu tilgen und Investitionen anteilig selbst zu finanzieren, ist erheblich rückläufig. Nach einer vorsichtigen Prognose beläuft sich der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nach den Angaben im Kreisfinanzbericht im Jahr 2025 voraussichtlich bei allen Landkreisen nur noch auf etwa 30 Millionen Euro. Darüber hinaus weisen 19 der 35 Landkreise für das Jahr 2025 negative Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel (vormals Nettoinvestitionsrate) aus. Die Verschuldung der Landkreise wird sich unter Einbeziehung der Eigenbetriebe, Eigengesellschaften einschließlich Krankenhäusern im Jahr 2025 voraussichtlich um ein Viertel im Vergleich zum Jahr 2024 erhöhen.
Aufgrund der angespannten Finanzsituation treten vermehrt Liquiditätsengpässe auf, die eine verstärkte Inanspruchnahme von Kassenkrediten bedingen. Ferner dürfte sich die angespannte Finanzlage auf die Investitionstätigkeit auswirken, sodass für das Jahr 2025 insgesamt ein voraussichtlich rückläufiges Investitionsvolumen angenommen wird.
Bevor Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise der Landkreise entwickelt und diskutiert werden können, bedarf es zunächst einer Analyse der Ursachen für die angespannte Finanz- und Ertragslage. Eine zentrale Ursache dürfte insbesondere in den deutlich gestiegenen Aufwendungen und Ausgaben liegen, die nicht in gleichem Maße durch entsprechende Zuwächse bei den Erträgen und Einnahmen kompensiert werden können.[1]
Exemplarisch zu nennen sind die erheblich gestiegenen Personalaufwendungen. Diese resultieren zum einen insbesondere aus Besoldungs- und Tariferhöhungen und zum anderen aus einem Stellenaufwuchs, der vor allem durch zusätzliche sowie anspruchsvollere Aufgaben notwendig wurde. [2] Ferner sind die Aufwände für soziale Leistungen weit überdurchschnittlich gestiegen. In diesem Kontext sind exemplarisch die erhöhten Aufwände für die Eingliederungshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe zu nennen.[3]
Zusätzlich dürfte sich infolge der steigenden Verschuldung sowie des erhöhten Zinsniveaus der Zinsaufwand der Landkreise erhöhen,[4] wodurch sich die bereits angespannte Finanzlage weiter verschärfen dürfte.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage, welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie langfristigen Strategien dazu beitragen können, die angespannte Finanz- und Ertragslage der Landkreise zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern.
Zur kurz- und mittelfristigen Stabilisierung der angespannten Finanz- und Ertragslage der Landkreise dürften insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität, zur Erhöhung der ordentlichen Erträge sowie zur Senkung der ordentlichen Aufwendungen in Betracht gezogen werden. Um die Liquidität der Kommunen zu verbessern und ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, haben sich die Kommunen und das Land im Mai 2025 auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt. Beispielsweise wurde vereinbart, die Quartalszahlungen der FAG-Zuweisungen vorzuziehen.[5]
Im Hinblick darauf, dass die vereinbarten Maßnahmen für eine mittelfristige Stabilisierung der Kommunalfinanzen möglicherweise nicht auskömmlich sein könnten, wird angeregt – wie auch im Kommunalen Finanzreport 2025 der Bertelsmann Stiftung thematisiert[6] – gemeinsam mit Bund und Ländern zu eruieren, ob die Kommunen durch eine zeitlich befristete, moderate Erhöhung des Umsatzsteueranteils oder durch einen zusätzlichen Umsatzsteuerfestbetrag entlastet werden könnten. Dies dürfte jedoch voraussetzen, dass die den Kommunen aus dem Umsatzsteueraufkommen zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel an anderer Stelle in den Bundes- und Landeshaushalten eingespart werden können.
Zur Konsolidierung der Kreishaushalte und zur Entlastung der kreisangehörigen Gemeinden wurden in den Landkreisen umfangreiche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergriffen. Exemplarisch kann hierbei auf den Haushaltskonsolidierungsprozess des Landkreises Ludwigsburg verwiesen werden, durch den der ursprünglich in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2026 vorgesehene Kreisumlagehebesatz von 38 von Hundert auf 33 von Hundert reduziert werden konnte.[7]
Die größte Herausforderung dürfte in der Entwicklung einer langfristig angelegten Strategie liegen, um die angespannte Finanz- und Ertragslage der Landkreise zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird ein "Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“[8] in Aussicht gestellt mit dem Ziel, „die finanzielle Handlungsfähigkeit [zu] stärken und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vor[zu]nehmen.“[9] Ferner will sich die Bundesregierung „für eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen“[10] engagieren. Zudem soll sichergestellt werden, „dass kommunale Aufgaben angemessen ausgestattet werden und neue Verpflichtungen mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung einhergehen.“[11]
Im Rahmen des Zukunftspakts könnte erörtert werden, dass Bund, Länder und Kommunen ergebnisoffen über die Weiterentwicklung der zu erfüllenden Aufgaben, der damit verbundenen Leistungen sowie deren Niveau verhandeln mit dem Ziel, eine nachhaltige Finanzierung dieser Leistungen zu gewährleisten. Neben dem Leistungsniveau könnte zudem untersucht werden, inwieweit Pauschalierungen von Leistungen, Zuwendungen sowie die Vereinfachung und Zusammenfassung von Förderprogrammen die Landkreise entlasten könnten.[12]
Darüber hinaus könnte mit wissenschaftlicher Begleitung analysiert werden, ob und inwieweit bisher gewährte Entlastungen, insbesondere im Bereich der sozialen Leistungen, weiterhin aufrechterhalten werden können. Beispielsweise wäre zu evaluieren, ob bei der Heranziehung zum Elternunterhalt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro gemäß § 94 SGB XII weiterhin Anwendung finden sollte.
Ein kontrovers zu diskutierender Aspekt der Finanzverhandlungen dürfte die zukünftige Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie die künftige Ausgestaltung der Regelungen zur Konnexität sein.[13]
Vor dem Hintergrund der angespannten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunen erscheint es geboten, die Verhandlungen mit Bund, Ländern und Kommunen über eine aufgabenadäquate Finanzausstattung zeitnah zu führen.
[1] Vgl. Döring, T./Wohltmann, M.: Massive Krise der Kommunalfinanzen, 2025, S. 583, 585.
[2] Vgl. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Prognose der Kommunalfinanzen, 2025, S. 2; Döring, T./Wohltmann, M.: Massive Krise der Kommunalfinanzen, 2025, S. 586.
[3] Vgl. Döring, T./Wohltmann, M.: Massive Krise der Kommunalfinanzen, 2025, S. 586.
[4] Vgl. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Prognose der Kommunalfinanzen, 2025, S. 3; Döring, T./Wohltmann, M.: Massive Krise der Kommunalfinanzen, 2025, S. 586.
[5] Vgl. LT-Drs. 17/8916, S. 3.
[6] Vgl. Raffer, C./Scheller, H.: Kommunaler Finanzreport 2025, S. 94.
[7] Vgl. Landkreis Ludwigsburg: Haushaltsplan 2026, S. 5, 16.
[8] CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland, 2005, Rn. 1755.
[9] CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland, 2005, Rn. 1755 f.
[10] CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland, 2005, Rn. 1758.
[11] CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland, 2005, Rn. 1759 f.
[12] Vgl. Raffer, C./Scheller, H.: Kommunaler Finanzreport 2025, S. 85.
[13] Vgl. Raffer, C./Scheller, H.: Kommunaler Finanzreport 2025, S. 92 f., 94 f.
Literaturverzeichnis
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Prognose der Kommunalfinanzen – Fachliche Erläuterung, 5. August 2025, abrufbar unter: https://www.ssgt.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=18026&token=f8f5ad69f7332b9ca48e414795804ea784e880e7 [14.03.2026].
CDU, CSU und SPD: Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, Berlin 2025, abrufbar unter: https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf [15.03.2026].
Döring, T./Wohltmann, M.: Massive Krise der Kommunalfinanzen, in: Wirtschaftsdienst, 2025, S. 583–590.
Landkreis Ludwigsburg: Haushaltsplan 2026, abrufbar unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload/seiteninhalte/landkreis-landratsamt/kreisverwaltung/finanzwesen/haushaltsplan-2026.pdf [15.03.2026].
Landkreistag Baden-Württemberg: Kreisfinanzbericht 2025, Stuttgart 2025.
LT-Drs. 17/8916 vom 02.06.2026: Antrag des Abg. Nicolas Fink u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen: Kommunen vor dem Kollaps – wie unterstützt das Land unsere Städte, Gemeinden und Landkreise?
Raffer, C./Scheller, H.: Kommunaler Finanzreport 2025, Teil B: Transformations-finanzierung, S. 76–103, Hrsg.: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2025, abrufbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Monitor_Nachhaltige_Kommune/Finanzreport2025.pdf [15.03.2026].