Die Kommunalwahlen umfassen neben den 35 Kreistagen und den 1 101 Gemeinderäten auch die Ortschaftsräte in ca. 400 Gemeinden mit einer Ortschaftsverfassung. In der Region Stuttgart findet zudem die Wahl der Regionalversammlung statt.
Ein kurzer Blick zurück auf die Kreistagswahlen 2019: In Baden-Württemberg gaben insgesamt 58,8 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Wie bei früheren Kreistagswahlen errang erneut die CDU die meisten Stimmen. Von den gleichwertigen Stimmen[1] entfielen insgesamt 28,3 % auf die Christdemokraten, gegenüber der vorangegangenen Wahl im Jahr 2014 bedeutete dies einen Verlust von 7,4 Prozentpunkten. Den zweithöchsten Stimmenanteil erhielten die Wählervereinigungen mit 24,4 % der gleichwertigen Stimmen (+ 0,1 Prozentpunkte). An dritter Stelle lagen erstmals die GRÜNEN mit einem Anteil von 17,5 %, sie konnten gegenüber 2014 um 5,2 Prozentpunkte zulegen. Die SPD erreichte 14,0 % (‑ 3,6 Prozentpunkte), während die FDP mit einem Plus von 1,6 Prozentpunkten insgesamt 6,2 % der gleichwertigen Stimmen für sich gewinnen konnte. Die AfD erzielte einen gleichwertigen Stimmenanteil von 5,5 % (+ 4,6 Prozentpunkte). Die anderen Parteien erhielten zusammen 2,9 % der gleichwertigen Stimmen, darunter DIE LINKE mit 2,0 %. Die gemeinsamen Wahlvorschläge von Wählervereinigungen und Parteien konnten insgesamt 1,2 % der gleichwertigen Stimmen gewinnen. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2019 werden auch im Beitrag „Baden-Württemberg vor den Kommunalwahlen 2024“ im Statistischen Monatsheft (2/2024) ausführlich behandelt.
Aufgaben des Statistischen Landesamtes
Bei Parlamentswahlen, also auch den Europawahlen, werden am Wahltag bereits zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr in den großen Medien die ersten Prognosen verschiedener Wahlforschungsinstitute veröffentlicht. Zu einer ersten Einschätzung des Wahlausgangs am Wahlabend sind diese Prognosen von großer Bedeutung und stellen eine wichtige Informationsquelle für die interessierte Bevölkerung und die Fachleute dar. Inwiefern die Prognosen und Hochrechnungen zutreffen, zeigt sich aber erst im Laufe des Wahlabends, wenn die amtliche Wahlberichterstattung die vorläufigen Ergebnisse vorlegt. Wie bereits bei früheren Europawahlen wird das Statistische Landesamt die Landeswahlleitung bei der technischen Übermittlung der Wahlergebnisse sowie bei der Überprüfung, Zusammenfassung und Veröffentlichung der amtlichen vorläufigen und endgültigen Ergebnisse unterstützen.
Bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg dauert der Prozess der Auszählung auch aufgrund des Wahlsystems deutlich länger als bei den Parlamentswahlen. Das Statistische Landesamt übernimmt hierbei lediglich die Rolle einer landesweiten Zusammenfassung und einer statistischen Auswertung der Ergebnisse.
Ermittlung von Wahlergebnissen
Die Aufgabe der amtlichen Wahlberichterstattung ist es, die Wahlergebnisse vollständig und vollzählig zu ermitteln sowie die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlvorschläge vorzunehmen. Direkt nach Schließung der Wahllokale am 9. Juni 2024 werden zunächst die Stimmzettel aller Wählerinnen und Wähler der Europawahl in den örtlichen Wahllokalen und Briefwahlbezirken der 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs von den Wahlvorständen und Wahlhelferinnen und -helfern per Hand ausgezählt und zu Ergebnissen zusammengefasst. Anschließend leiten die Gemeinden ihre Wahlergebnisse überwiegend auf elektronischem Wege dem zuständigen Kreiswahlleiter zu. Auf diese Weise werden die Ergebnisse der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs erfasst. Im Anschluss erfolgt die Übermittlung dieser Ergebnisse an die Landeswahlleiterin und das Statistische Landesamt.
Nach der Freigabe durch die Landeswahlleiterin führt das Statistische Landesamt den elektronischen Datentransfer zum Statistischen Bundesamt durch. Liegen die Ergebnisse aller Bundesländer vollständig vor, kann die Sitzverteilung berechnet werden. Anschließend verkündet die Bundeswahlleiterin das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament für Deutschland.
Im Anschluss an die Auszählung der Europawahl werden in den Wahllokalen vor Ort die Ergebnisse der Kommunalwahlen ausgezählt und übermittelt. Die Gemeinden übermitteln die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen und die Landratsämter die Ergebnisse der Kreistagswahlen ebenfalls auf elektronischem Wege an das Statistische Landesamt.
Bei störungsfreiem Verlauf der Wahlergebnisermittlung wird mit den ersten Gemeinde- und Kreisergebnissen der Europawahl voraussichtlich in den frühen Abendstunden und mit dem Landesergebnis im Laufe des Wahlabends zu rechnen sein. Demgegenüber werden die Gemeinde- und Kreisergebnisse der Kommunalwahlen überwiegend erst in den Tagen nach dem 9. Juni verfügbar sein, vorläufige Ergebnisse mit Landessummen der Gemeinderats- und Kreistagswahlen für ganz Baden-Württemberg wohl ab dem 14. Juni. Die geprüften endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahlen für das gesamte Land stehen voraussichtlich ab Herbst 2024 zur Verfügung.
Repräsentative Wahlstatistik
Neben der Veröffentlichung der vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen ist eine weitere zentrale Aufgabe des Statistischen Landesamtes die Durchführung, Auswertung und Veröffentlichung der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl auf Landesebene. Bei der repräsentativen Wahlstatistik handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Sie liefert Informationen über die Wahlberechtigten, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen. Des Weiteren lassen sich anhand dieser Statistik Aussagen über die demografische Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Altersgruppen und Geschlecht machen. Die Stichprobenziehung wird durch das Statistische Bundesamt durchgeführt und erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Bei der Europawahl 2024 umfasst die Stichprobe insgesamt 265 Wahlbezirke in gut 170 Gemeinden.
Im Gegensatz zu den Wahlanalysen kommerzieller Forschungsinstitute, deren Ergebnisse auf Umfragen beruhen, bildet die repräsentative Wahlstatistik das tatsächliche Wahlverhalten der Bevölkerung ab. In den für die Statistik nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Wahlbezirken wird gewählt wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel einen Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen erhalten. Zusätzlich werden in den Stichprobenwahlbezirken die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt, um Aussagen über die Wahlberechtigten sowie die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen machen zu können. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben bei der repräsentativen Wahlstatistik selbstverständlich gewahrt. Dazu gehört, dass die Auswertung der Stimmzettel nach Altersgruppen und Geschlecht nicht in den Wahllokalen selbst, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt stattfindet. Zudem dürfen die Ergebnisse nur auf Bundes- und Landesebene, jedoch nicht für einzelne Wahlbezirke bekannt gegeben werden. Des Weiteren wird durch die Festlegung einer Mindestgröße der Wahlbezirke gewährleistet, dass keine Rückschlüsse auf die Wahlentscheidung einzelner Personen möglich sind. Die Erfassung der Stimmzettel im Statistischen Landesamt beginnt bereits in der Woche nach der Europawahl. Die Unterlagen aus den Stichprobenbezirken werden zunächst auf ihre Vollständigkeit überprüft und anschließend in einer vom Statistischen Landesamt entwickelten Anwendung erfasst. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik auf Landesebene werden voraussichtlich rund 2 Monate nach dem Wahltag veröffentlicht.
Rund um die Europawahl und die Kommunalwahlen stellt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg vielfältige Informationen zur Verfügung, insbesondere in unserem Internetangebot unter www.statistik-bw.de/wahlen. In der Wahlnacht werden mit einer speziellen Ergebnispräsentation laufend die neuesten Europawahl-Ergebnisse aktualisiert. Zusätzlich stehen die Ergebnisse in den verschiedenen Dateiformaten laufend aktualisiert zum Download bereit. Neben dem Tabellenangebot wird das Statistische Landesamt im Vorfeld und Nachgang der Wahlen verschiedene Pressemitteilungen, Artikel sowie Statistische Berichte zum Thema veröffentlichen.
[1] Gleichwertige Stimmen: Die Ergebnisse von Kommunalwahlen können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, da die Stimmenzahl, die die Wähler/-innen zur Verfügung haben, von der Größe der Gemeinde bzw. des Kreistagswahlkreises abhängt. Deshalb werden sogenannte „gleichwertige Stimmen“ berechnet, indem in jeder Gemeinde bzw. in jedem Wahlkreis die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten dividiert wird.