Schon 2012 hatte der Kreistag die Erstellung eines Kreisseniorenplans für den Landkreis Rottweil beschlossen. In Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister „neuland“ aus Aulendorf entwickelte eine eigens gegründete Planungsgruppe zielgerichtete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Ziel war dabei, die Rahmenbedingungen für eine seniorengerechte Kommunalentwicklung zu schaffen. Die Planungsgruppe unter der Leitung des Sozialdezernenten war breit aufgestellt: Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Gesundheitsamtes, der Liga, des Kreisseniorenrates, der ambulanten und stationären Dienste, der Sozialamtsleiter und die Altenhilfefachberatung. Ende 2015 verabschiedete der Kreistag des Landkreises Rottweil den so entstandenen Kreisseniorenplan.
Im Rahmen der Kreisseniorenplanung wurde deutlich, dass Kommunen und Landkreis unterschiedliche Aufgaben abdecken müssen. Als eine der Landkreis-Aufgaben wurde die Einrichtung eines seniorenpolitischen Förderprogramms identifiziert. Es sollte den Aufbau von lokalen Förder- und Unterstützungsstrukturen innerhalb einer seniorengerechten Kommunalentwicklung ermöglichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stellte der Kreistag im Jahr 2016 über einen entsprechenden Beschluss zur Verfügung.
Diese Mittel fließen, entsprechend dem seniorenpolitischen Förderprogramm des Kreises, einmal jährlich an jene Städte und Gemeinden des Landkreises, die die Stelle eines Seniorenbeauftragten neu geschaffen haben. Gefördert werden hierbei die Personalkosten der Seniorenbeauftragten im Umfang von 33 Prozent der Arbeitgeberkosten, wenn die weiteren Voraussetzungen zur Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie vorliegen. Hierzu zählt auch die Verpflichtung, einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 80.000 Euro Fördergelder an die Städte und Gemeinden ausbezahlt. Acht Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil haben inzwischen die Stelle eines Seniorenbeauftragten neu eingerichtet und nehmen am seniorenpolitischen Förderprogramm des Landkreises Rottweil teil: Bösingen, Deißlingen, Dunningen, Hardt, Zimmern o. R sowie die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf mit Oberndorf, Epfendorf und Fluorn-Winzeln.
Der oder die Seniorenbeauftragte ist das operative Bindeglied zwischen den Senioren und den kommunalen Entscheidungsträgern und unterstützt die konzeptionelle Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenarbeit. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Beratung, die Vermittlung von Hilfen und die Begleitung von Gremien der lokalen Seniorenvertretungen. Außerdem gehört zum Aufgabenfeld der Seniorenbeauftragten das Bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu unterstützen.
Zentrales Ziel: Vertrautes Umfeld erhalten
Ziel der Seniorenarbeit ist es, dass die Menschen möglichst lange in vertrauter Umgebung wohnen bleiben können, möglichst lange fit bleiben und vor allem am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Insbesondere der Vereinsamung im Alter soll durch eine breite Angebots- und Hilfestruktur entgegengewirkt werden.
Der Wunsch der Menschen, möglichst lange im vertrauten Umfeld bleiben zu können, ist ein zentrales Ziel der Kreisseniorenplanung im Landkreis Rottweil. Eine wichtige Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, war daher die Einrichtung der Beratungsstelle Alter & Technik durch den Landkreis. Hier erhalten Senioren und ihre Angehörigen umfassende Beratung zu Alltagshelfern, Kommunikation, Seh- und Hörhilfen, Mobilität, Ortungs- und Sicherheitstechnik, Sturzerkennung, Wohnraumanpassung und Finanzierungsfragen. In der Musterwohnung in Schramberg können diese Hilfsmittel und Möglichkeiten hautnah ausprobiert und bei einer kostenlosen Führung erlebt werden.
Ergänzende Förderung durch die AOK
Ein weiteres finanzielles „Bonbon“ steuert seit 2017 die AOK Schwarzwald-Baar-Heuberg zum seniorenpolitischen Förderprogramm bei und zwar durch die Kooperation im Rahmen des Förderprogramms „Mobil bis ins hohe Alter“.
Die AOK unterstützt dabei die Arbeit der Seniorenbeauftragten, indem sie niedrigschwellige Gesundheitsangebote im unmittelbaren Lebensumfeld der älteren Menschen fördert. Kleinere Kommunen bis 10.000 Einwohner können bis zu 5.000 Euro, größere Gemeinden über 10.000 Einwohner bis zu 10.000 Euro an Fördergeldern erhalten.
So hatten beispielsweise im Jahr 2023 mehrere Kommunen gemeinsam eine Ganztagesveranstaltung zum Thema „Fit im Alter – Aktiv gegen Stürze“ organisiert. Die Ganztagsveranstaltung, bei der ehrenamtliche Kursleiter und -leiterinnen sowie Helfer und Helferinnen in der Seniorenarbeit geschult wurden, wurde dank „Mobil bis ins hohe Alter“ von der AOK Schwarzwald-Baar-Heuberg mitfinanziert.