Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung

Ganztag an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Ortenaukreis kann starten

Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet an mehreren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der Ganztag. Familien erhalten damit mehr Verlässlichkeit.
Kai Hockenjos · Ortenaukreis · 09. Juli 2026
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Der Ortenaukreis kann den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder an mehreren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab dem Schuljahr 2026/2027 umsetzen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Einrichtung gebundener Ganztagsschulen im März 2026 genehmigt.

Für Familien bedeutet der Start mehr Planungssicherheit. Für die Schülerinnen und Schüler entstehen Angebote, die zu ihren besonderen Unterstützungsbedarfen passen.

„Das ist ein wichtiger Schritt für Familien, die auf verlässliche Betreuung angewiesen sind – und für Kinder, die besondere Förderung brauchen“, sagte Landrat Thorsten Erny. „Wir schaffen an unseren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Ganztagsangebote, die pädagogisch sinnvoll sind und den Alltag der Familien spürbar entlasten. Entscheidend ist: Die Kinder bekommen Struktur, Förderung und Begleitung an einem vertrauten Ort.“

Der Kreistag hatte am 14. Oktober 2025 beschlossen, den Rechtsanspruch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache in Form gebundener Ganztagsschulen zu erfüllen. Vorgesehen ist ein Umfang von drei Tagen mit jeweils sieben Stunden, sobald die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind.

Der gewählte Umfang entspricht dem mehrheitlichen Wunsch der Eltern. Er lässt den Schülerinnen und Schülern weiterhin Raum für Arztbesuche, Therapien, Vereinsleben und Freizeit. Für Eltern ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen kostenfrei. Auch die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht und nach Unterrichtsende bleibt gesichert.

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist gerade an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eine anspruchsvolle Aufgabe“, sagte Sozialdezernent Heiko Faller. „Es geht nicht nur um mehr Zeit in der Schule, sondern um passende Angebote, klare Abläufe und Bedingungen, die den Kindern gerecht werden.“

Zum Schuljahr 2026/2027 starten folgende kreiseigene Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in den verbindlichen Ganztagsbetrieb: Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind dies die Astrid-Lindgren-Schule in Willstätt-Hesselhurst, die Carl-Sandhaas-Schule in Haslach, die Georg-Wimmer-Schule in Lahr und die Hansjakob-Schule in Offenburg.

Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung startet die Helme-Heine-Schule in Offenburg. Im Förderschwerpunkt Sprache nehmen die Brüder-Grimm-Schule in Lahr mit Außenstelle in Steinach sowie die Renchtalschule in Oberkirch den verbindlichen Ganztagsbetrieb auf.

Einzige Ausnahme ist die Maiwaldschule in Achern-Wagshurst. Dort liegen die baulichen Voraussetzungen für einen Ganztagsschulbetrieb derzeit noch nicht vor.

Kai Hockenjos ist Pressesprecher des Landratsamtes Ortenaukreis
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