Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ganztag an SBBZ: Besondere Antworten auf einen besonderen Anspruch

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stehen die Landkreise vor neuen Herausforderungen. Der Landkreis Esslingen setzt bei den SBBZ auf bereits bestehende Strukturen, starke Kooperationen und praxisnahe Lösungen.
Johannes Weiß , Selina Mülberger · Landkreis Esslingen · 09. Juli 2026
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Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stehen Landkreise, Städte und Gemeinden vor einer großen Umsetzungsaufgabe. Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, kurz SBBZ, gilt das in besonderer Weise. Denn hier geht es nicht allein darum, Betreuungszeiten zu verlängern. Es geht um Kinder und Jugendliche mit komplexen Unterstützungsbedarfen, um medizinische Begleitung, qualifiziertes Betreuungspersonal, verlässliche Strukturen und Beförderung. Ein Angebot, das diese Bedingungen nicht mitdenkt, bleibt für viele Familien theoretisch.

Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch richtet sich dem Grunde nach gegen die Jugendämter, die Umsetzung selbst wird aber in den meisten Fällen über die Schulträger gesteuert. An den SBBZ in Trägerschaft des Landkreises Esslingen hat sich das Amt für Kreisschulen schon sehr früh diesem Thema angenommen. Denn hier treffen viele Teilbereiche des Rechtsanspruchs, wie Schulraumplanung und Schülerbeförderung aber auch die Lebenswirklichkeit der Familien unmittelbar aufeinander. Die zentrale Frage lautet nicht nur, wie ein Anspruch formal erfüllt werden kann. Sie lautet vielmehr: Wie entsteht ein Angebot, das Familien tatsächlich hilft?
 

Der Landkreis startet nicht bei null

Der Landkreis Esslingen hat bei dieser Aufgabe einen besonderen Ausgangspunkt. Bereits seit mehr als zehn Jahren bestehen an den drei SBBZ-Standorten, dem Rohräckerschulzentrum Esslingen, der Bodelschwinghschule Nürtingen sowie der Verbundschule Dettingen kommunale Betreuungsangebote. An zwei Nachmittagen in der Woche sowie in den ersten beiden Wochen der Sommerferien wurde ein freiwilliges Angebot geschaffen, das lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal war. Es ist flexibel, für Familien vergleichsweise günstig, umfasst medizinische Betreuung und ist mit einer Beförderung verbunden. Genau diese Kombination macht es aus Sicht vieler Eltern alltagstauglich.

Über die Jahre konnten dadurch tragfähige Kooperationen aufgebaut werden, insbesondere mit den Lebenshilfen im Landkreis. Diese Zusammenarbeit ist für die Weiterentwicklung zentral. Betreuung an SBBZ verlangt Erfahrung, Vertrauen und Fachlichkeit. Es reicht nicht, ein allgemeines Betreuungsangebot zu öffnen und davon auszugehen, dass es automatisch für alle Kinder passt.

Diese Ausgangslage ist Chance und Herausforderung zugleich. Einerseits verfügt der Landkreis über Erfahrung, eingespielte Partner und gewachsene Strukturen. Andererseits kann ein bisher sehr elternfreundliches freiwilliges Angebot nicht unverändert in den Rechtsanspruch überführt werden. Die Finanzierung durch das Land bleibt unzureichend, die Haushaltslage ist angespannt, und neue Regelungen haben Präzedenzwirkung.
 

Besondere Bedarfe, besondere Anforderungen

Der Ganztagsanspruch gilt grundsätzlich für alle Kinder im Grundschulalter. Die Rahmenbedingungen orientieren sich jedoch stark an den Regelgrundschulen. An SBBZ unterscheiden sich die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen aber deutlich: Viele Schülerinnen und Schüler benötigen engmaschige Betreuung, kleine Gruppen, individuelle Unterstützung oder medizinische Begleitung. Zugleich ist qualifiziertes Personal knapp.

Eine weitere Schlüsselfrage ist die Beförderung. In den Elternbefragungen des Landkreises wurde deutlich, dass Eltern ein verlässliches Angebot, medizinische Betreuung und Schülerbeförderung wünschen. Nach den Schülerbeförderungs- beziehungsweise ÖPNV-Satzungen der Landkreise bezieht sich die Beförderung aber grundsätzlich auf den stundenplanmäßigen Unterricht. Genau hier beginnt eine der zentralen Schwierigkeiten.
 

Warum der Weg nicht einfach war

Mit der Einrichtung einer Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz wäre die Beförderungsfrage anders zu bewerten als bei einem kommunalen Betreuungsangebot, das rechtlich der Jugendhilfe zuzuordnen ist. Bei kommunalen Angeboten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schülerbeförderung, und eine solche Beförderung wird auch nicht durch das Land finanziert. Aber gerade, weil die Beförderung für Familien so wichtig ist, hat auch der Landkreis Esslingen zunächst die Einrichtung einer Ganztagsschule favorisiert und vorbereitet.

Bei der konkreten Gegenüberstellung der Modelle zeigte sich jedoch ein anderes Bild. Die zu erwartenden Fördermittel wurden den aus den bisherigen Erfahrungen abgeleiteten Kosten gegenübergestellt. Sowohl bei kommunalen Angeboten als auch bei Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz führt die Förderung des Landes nur zu einem Kostendeckungsgrad von etwa einem Fünftel. Zugleich ergab die Berechnung, dass ein kommunales Angebot selbst dann knapp wirtschaftlicher wäre, wenn der Landkreis freiwillig eine Schülerbeförderung anbieten und auf Elternbeiträge verzichten würde.

Vor diesem Hintergrund denkt der Landkreis über einen Kompromiss nach: ein kommunales Betreuungsangebot, das Flexibilität erhält und zugleich eine freiwillige Schülerbeförderung vorsieht. Zugleich soll ein Elternbeitrag geprüft werden, gegebenenfalls auch für die Beförderung. Denn auch Familien nicht behinderter Kinder zahlen für ergänzende Betreuungsangebote. Wichtig ist aber: Durch einen Elternbeitrag sollen keine Kinder ausgeschlossen werden. Familien, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen oder vergleichbar belastet sind, können nach § 90 Absatz 4 SGB VIII eine Befreiung oder Erstattung beim Jugendamt beantragen.
 

Finanzierung muss die Realität abbilden

Kern des Problems bleibt die mangelnde Finanzierung durch das Land. Wenn Ganztagsangebote an SBBZ nur zu einem geringen Teil refinanziert werden, entsteht vor Ort ein erheblicher Druck, der viele Landkreise dazu zwingt, die verbleibenden Kosten weitgehend auf die Eltern zu übertragen. Im Bereich der Kindertagesbetreuung wird üblicherweise ein geringer Kostendeckungsanteil durch Elternbeiträge empfohlen. Bei Kindern mit Behinderung würde eine weitgehende Kostenübertragung auf Familien jedoch eine ganz andere Belastung bedeuten.

Diese Frage ist nicht nur juristisch, sondern auch sozialpolitisch entscheidend. Ein Rechtsanspruch darf nicht davon abhängen, ob eine Familie sich ein passendes Angebot leisten kann. Zugleich können Landkreise die angespannte Haushaltslage nicht ignorieren. Deshalb braucht es realistische Förderbedingungen, die den besonderen Personalbedarf, medizinische Unterstützung, kleine Gruppen und die Beförderungsfrage an SBBZ tatsächlich berücksichtigen.

Auch bei der Schülerbeförderung bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Es ist möglich, dass sich aus der Rechtsprechung oder aus der Eingliederungshilfe zusätzliche Ansprüche ergeben. Solange diese Fragen nicht abschließend geklärt sind, müssen die Landkreise mit Unsicherheiten planen und dennoch rechtzeitig Angebote organisieren.
 

Planung im engen Austausch

Um mit diesen Unsicherheiten besser umgehen zu können, hat der Landkreis Esslingen im Vorfeld der Planungen Informationsveranstaltungen durchgeführt, Gespräche mit Elternbeiratsvorsitzenden geführt, Rückmeldungen aus der Elternschaft ausgewertet und die Planungen eng mit den Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt und den politischen Gremien abgestimmt. Das ist wichtig, weil der Bedarf im SBBZ-Bereich nicht einfach aus allgemeinen Prognosen abgeleitet werden kann. Planungssicherheit kann nur schrittweise entstehen.
 

Ein Übergang mit Perspektive

Für das Schuljahr 2026/2027 plant der Landkreis Esslingen zunächst ein Übergangsjahr. Während der Schulzeit wird das bestehende Angebot an zwei Nachmittagen mit jeweils 3,5 h Stunden kommunaler Betreuung fortgeführt. Kinder mit Rechtsanspruch werden bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt. Eine besondere Herausforderung bleibt die Ferienbetreuung, da der Rechtsanspruch nicht nur die Schulzeit, sondern auch die Ferien umfasst. Für SBBZ bedeutet das, dass Angebote auch dann zur Verfügung stehen müssen, wenn schulische Strukturen, Personal und Räume anders organisiert sind. Der Landkreis Esslingen kann auf Erfahrungen aus den bisherigen Sommerferienangeboten zurückgreifen, der Ausbau wird aber nicht über ein einziges Format gelingen. In den Ferien sollen daher vom Rechtsanspruch betroffene Kinder zunächst an vorhandene Strukturen der Lebenshilfen und der Offenen Hilfen angebunden werden. Auch wenn diese Angebote aus einem anderen Rechtskreis stammen, bringen sie genau das mit, was kurzfristig gebraucht wird: Erfahrung, Personal, Abläufe und Vertrauen. Für Kinder mit komplexen Behinderungen werden aber zusätzliche eigene Angebote notwendig bleiben. Zudem sollen inklusive Ferienangebote stärker sichtbar gemacht werden. Gemeinsam mit dem Kreisjugendring wurde deshalb eine Broschüre entwickelt, die solche Angebote in den Blick nimmt und Familien Orientierung gibt.

Im darauffolgenden Schuljahr soll das Angebot weiterentwickelt werden. Geplant ist, an den Nachmittagen einen weiteren Betreuungstag aufzubauen und in den Ferien zusätzliche Gruppen einzurichten. Parallel werden die Elternbeiträge kalkuliert und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel ist ein Beitragssystem, das sozial ausgewogen ist, die Haushaltslage berücksichtigt und Familien nicht vom Angebot ausschließt.
 

Ein pragmatischer Weg mit klarem Anspruch

Der eingeschlagene Weg ist pragmatisch, aber nicht ambitionslos. Er setzt darauf, bestehende Strukturen zu nutzen, Kooperationen zu stärken und Angebote so auszubauen, dass sie im Alltag tragen. Im Mittelpunkt steht nicht die formale Frage, welches Modell auf dem Papier am einfachsten erscheint, sondern die Frage, was Familien tatsächlich hilft.

Der Rechtsanspruch wurde früh geschaffen, viele konkrete Rahmenbedingungen wurden aber erst spät greifbar. Gute Ganztagsangebote an SBBZ entstehen deshalb nicht allein durch gesetzliche Vorgaben. Sie entstehen durch Kooperationen, fachliche Erfahrung, enge Abstimmung mit den Familien und eine Finanzierung, die die besonderen Bedarfe dieser Kinder ernst nimmt. Der Landkreis Esslingen bringt dafür eine tragfähige Grundlage mit. Es bleibt noch viel Arbeit, aber der Weg ist klar: gemeinsam mit Schulen, Lebenshilfen, Kreisjugendring, Jugendamt, Amt für Kreisschulen, Gremien und Familien.

 

Hinweis der Autoren: Der Namensbeitrag wurde KI-unterstützt erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell überprüft.

Johannes Weiß leitet das Amt für Kreisschulen im Landratsamt Esslingen , Selina Mülberger ist Sachgebietsleitung Allgemeine Schulträgerangelegenheiten im Landratsamt Esslingen
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