Die öffentliche Diskussion um den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder konzentriert sich häufig auf allgemeine Angebote, dabei ist Bildung für Kinder und Jugendliche viel differenzierter. Ein standardisiertes Ganztagsangebot stellt insbesondere die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) vor Probleme. Der Landkreis Karlsruhe ist Träger von sechs solcher Einrichtungen. Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung bedeutet nicht, dass diese Angebote auch verpflichtend wahrgenommen werden. Die grundsätzlich notwendigen Plätze müssen aber dennoch vorgehalten werden. Schulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung brauchen gerade in den Eingangsklassen aber individuelle Lösungen. Der Ganztagsanspruch kann sich dabei schnell überfordernd auf die Schülerinnen und Schüler und negativ auf deren Familie auswirken. Dass das Angebot in Anspruch genommen wird, ist daher sehr unwahrscheinlich.
Derzeit endet der reguläre Schultag in den SBBZ um 15 Uhr zuzüglich Fahrtzeit. Am Nachmittag stehen regelmäßig Termine für Therapieangebote außerhalb der Schule an. Termine, die ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung sind und oft seit Jahren in den Familienalltag integriert sind. Ein zusätzliches Ganztagsangebot in der Schule entspricht daher nur selten dem tatsächlichen Bedarf der Familien und ist nur schwer mit bestehenden Therapiezeiten vereinbar. Täglich erleben viele Familien mit Kindern, die in einem SBBZ zur Schule gehen, zudem eine besondere Belastungssituation: Aufgrund der zentrierten Standorte sind die Schulwege erheblich länger als im Regelschulbereich. Nicht selten verbringen Schülerinnen und Schüler einen beträchtlichen Teil ihres Tages in Fahrdiensten oder Schulbussen. Ein zusätzlich verlängerter Schultag durch ein verpflichtendes Ganztagsangebot verstärkt das. Ressourcen fließen anstatt in den individuellen Förderbedarf der Kinder pauschal in eine längere Aufenthaltszeit in der Schule.
Für die Schulträger von SBBZ bringt die Umsetzung des neuen Gesetzes finanziell erhebliche Mehrbelastungen mit. Die Kosten für fachkundiges, qualifiziertes Personal, räumliche Ausstattung sowie individuelle Betreuungsschlüssel liegen deutlich über den pauschalen Finanzierungsansätzen, die derzeit auf Landesebene vorgesehen sind. Die besonderen Rahmenbedingungen lassen sich nicht mit standardisierten Werten abbilden. Der Landkreis Karlsruhe sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Er unterstützt ausdrücklich das Ziel einer verlässlichen Förderung von Kindern. Gleichzeitig erwartet die Verwaltung vom Land Baden-Württemberg eine frühzeitige und verbindliche Zusage, die besonderen Mehrkosten anzuerkennen und bei der Finanzierung angemessen zu berücksichtigen. Mehr Aufenthaltszeit in der Schule führt unmittelbar zu steigenden Kosten. Aufgrund der speziellen Anforderungen werden Gruppen nicht vollständig ausgelastet sein. Um wirtschaftlich agieren zu können, werden zusätzliche Schülerbeförderungen notwendig. Eine Einzelbetreuung wird mitunter unumgänglich sein. Nur wenn die spezifischen Anforderungen der SBBZ realistisch in die Finanzierungssystematik einfließen, kann der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung auch für diese Kinder und ihre Familien praxisnah, bedarfsgerecht und nachhaltig umgesetzt werden.
Neben den pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen entsteht für die Kommunen ein erheblicher Verwaltungsaufwand, um trotz pauschaler Vorgaben individuell zu reagieren. Der Datenschutz verhindert, dass Schülerdaten zwischen Schule und Schulträger ausgetauscht werden dürfen. Dadurch müssen Daten in vielen Fällen doppelt erfasst und gepflegt werden. Das bindet bereits große Personalressourcen und birgt die Gefahr von Redundanzen und unterschiedlichen Datenständen. Zeit, die bei einer Ganztagesbetreuung fehlt. Gerade im Bereich sensibler Gesundheitsdaten, etwa bei medizinischen Besonderheiten, Medikamentengaben, Allergien oder pflegerischen Unterstützungsbedarfen, kann dies riskant sein. Wenn Informationen mehrfach in unterschiedlichen Systemen vorgehalten und gepflegt werden müssen, steigt die Gefahr von Abweichungen, unvollständigen Daten oder Übertragungsfehlern. Im schlimmsten Fall kann dies vor Ort zu Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen führen. Die sichere Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird erschwert.
Das Ganztagsförderungsgesetz ist nur dann ein Erfolg, wenn die Vielfalt schulischer Lebensrealitäten berücksichtigt wird: Dazu gehören insbesondere die Herausforderungen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Bedürfnisse ihrer Familien sowie die Rahmenbedingungen bei den Kommunen, die diese Aufgabe umsetzen. Um eine Entlastung zu erreichen, braucht es individuelle Unterstützungsleistungen. Das kann beispielsweise durch eine Konzentration der Mittel auf eine verlässliche Ferienbetreuung im Sommer erreicht werden, um die Kinder und ihre Familien in dieser Zeit nicht alleine zu lassen. Pauschale Angebotsstrukturen wie im Regelsystem greifen in den SBBZ nicht. Weder die Kinder, noch die Familien oder Schulen profitieren davon.