1. Drei Jahre gemeinsame Vorbereitung: vom Informationsimpuls zum regionalen Entwicklungsraum
Mit der Trägerinformationsveranstaltung am 28. Februar 2024 gab der Landkreis den Startschuss für den gemeinsamen Prozess. Träger, Kommunen und weitere Beteiligte wurden über den kommenden Rechtsanspruch, die bundes- und landesrechtlichen Eckpunkte sowie über Investitionsmöglichkeiten informiert. Dabei wurde schnell deutlich: Es geht nicht nur um zusätzliche Plätze, sondern um eine grundlegende Weiterentwicklung des Alltags von Grundschulkindern – mit verlässlichen Betreuungszeiten, Ferienangeboten und guter pädagogischer Qualität. Ebenso klar wurde aber auch: Viele Fragen zu Personal, Finanzierung und Qualitätsstandards sind weiterhin nicht abschließend geklärt.
Die logische Konsequenz daraus waren Regionalkonferenzen im November 2024. An drei Orten – Ehingen, Langenau und Blaustein – kamen Schulträger, Schulen und weitere Akteure zusammen. Sie tauschten sich darüber aus, wo sie aktuell stehen, welche Modelle bereits gut funktionieren und in welchen Bereichen die Einführung des Rechtsanspruchs zusätzlichen Druck erzeugt. Der Landkreis verstand sich dabei als Gastgeber und Moderator eines Prozesses, in dem kommunale Praxis, schulischer Alltag und die Perspektiven der Jugendhilfe zusammenfinden.
Im Jahr 2025 wurden diese Konferenzen gezielt weiterentwickelt: Am 5. Mai in Langenau-Nord, am 7. Mai in Dietenheim-Mitte und am 15. Mai in Ehingen-Süd. Dieses Mal stand nicht mehr allein die Information über rechtliche Vorgaben im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie Ganztagsschule konkret gestaltet werden kann. In Workshops mit World-Café- und Design-Thinking-Elementen arbeiteten die Teilnehmenden zu multiprofessioneller Zusammenarbeit, Bildungsgerechtigkeit und Ferienbetreuung als Teil eines umfassenden Bildungssystems. Damit verließ der Landkreis bewusst das klassische „Frontal-Format“ und schuf Räume, in denen Kleinstädte, Dorfkommunen, freie Träger, Schule, Jugendhilfe und Vereine gemeinsam Lösungen entwickeln konnten.
Mit den Regionalkonferenzen 2026 wurde der Blick weiter auf die Umsetzung gerichtet. Am 10. März standen operative Fragen im Vordergrund: Wie können Kooperationsverträge aussehen? Wer übernimmt welche Rolle? Wie lassen sich Kosten realistisch kalkulieren – auch mit Blick auf Ferienangebote und Fachkräfte? Impulse zu Schulsozialarbeit und Schulkindbetreuung machten deutlich, dass ein Ganztagsschulangebot nur dann gelingen kann, wenn pädagogische Verantwortung, Bildungsanspruch und Familienfreundlichkeit sinnvoll miteinander verbunden werden.
2. Flächenlandkreis als Chance: drei Regionen, viele Kooperationen
Der Alb-Donau-Kreis ist landschaftlich reizvoll, organisatorisch aber anspruchsvoll. Weite Wege, kleine Schulstandorte, Täler, Höhenlagen und ein starker Verdichtungsraum rund um Blaustein prägen die Ausgangslage. Gerade deshalb hat der Landkreis früh entschieden, nicht abstrakt „für den Kreis“ zu planen, sondern die drei Regionen Nord, Mitte und Süd in den Mittelpunkt zu stellen. So können Kommunen in vergleichbaren Lagen mit vergleichbaren Voraussetzungen voneinander lernen und gemeinsam Lösungen entwickeln: Langenau, Ehingen oder Laichingen haben andere Ausgangsbedingungen als kleinere Gemeinden im ländlichen Raum; Blaustein wiederum steht vor anderen Fragen als ein Schulstandort am Rand der Alb.
Die Rückmeldungen aus den bisherigen Veranstaltungen zeigen: Viele Kommunen sehen sich grundsätzlich gut aufgestellt. Sie haben bereits Ganztagsangebote etabliert und Kooperationen mit Vereinen, Trägern und weiteren Partnern aufgebaut. Nun geht es darum, diese Strukturen weiterzuentwickeln. Dabei nutzen viele Kommunen den Prozess auch, um sich stärker zusammenzuschließen – etwa bei Ferienprogrammen, bei der Nutzung von Räumen oder bei der gemeinsamen Gewinnung und Qualifizierung von Personal. Interkommunale Kooperation wird so vom Schlagwort zum praktischen Instrument, um den Rechtsanspruch auch in kleineren Gemeinden verlässlich umsetzen zu können.
Gleichzeitig zeigt sich im Flächenlandkreis auch, wo Kooperation an Grenzen stößt. Manche Orte liegen sprichwörtlich „einen Berg weiter“, Busverbindungen enden am frühen Nachmittag, Schulstandorte lassen sich nicht beliebig bündeln. Für einzelne Kommunen ist es daher schwierig, passende Partner in zumutbarer Entfernung zu finden. Der Landkreis versucht, hier Brücken zu bauen – durch abgestimmte Bedarfsanalysen, den Austausch über gelungene Modelle und Hinweise auf Förderprogramme. Zugleich bleibt er realistisch: Auch mit viel Kreativität lassen sich nicht alle Spannungen zwischen knappen Ressourcen, großen Entfernungen und hohen Erwartungen vollständig auflösen.
3. Multiprofessioneller Ganztag, Ferienangebote und offene Rahmenbedingungen
Die Idee des multiprofessionellen Ganztags zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess. Ganztägige Bildung kann nicht von einer Berufsgruppe allein getragen werden. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, pädagogische Fachkräfte, Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, Sport- und Kulturvereine sowie Ehrenamtliche bringen unterschiedliche Stärken ein. Die Regionalkonferenzen 2025 haben gezeigt, welches Potenzial entsteht, wenn diese Perspektiven gezielt zusammengeführt werden – und wie wichtig dabei klare Zuständigkeiten, abgestimmte Kommunikation und gemeinsame Qualifizierung sind.
Besonders deutlich wird dies beim Thema Ferienbetreuung. Im Alb-Donau-Kreis wird sie zunehmend nicht mehr als „Lückenfüller“ verstanden, sondern als eigener Bildungsraum: mehr Zeit für Projekte, Bewegung, Kultur, Begegnung und gemeinsames Lernen. Gerade im ländlichen Raum kann eine hochwertige Ferienbetreuung ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit sein. Zugleich entlastet sie Familien und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Ausgangslage bleibt dennoch anspruchsvoll: Viele zentrale Punkte sind auf Landesebene noch nicht endgültig geregelt – etwa konkrete Personalschlüssel, Qualifikationsanforderungen, die genaue Ausgestaltung der Ferienbetreuung oder langfristige Finanzierungszusagen. Für Kommunen und Träger bedeutet das, in einem „rollenden System“ zu planen: Szenarien müssen durchdacht, Investitionen vorbereitet und Personalstrategien entwickelt werden, während gleichzeitig genügend Flexibilität für spätere Vorgaben erhalten bleiben muss. Der Landkreis beschönigt diese Unsicherheit nicht, sondern macht sie transparent und unterstützt durch Information, Austausch und fachliche Beratung.
4. Blick nach vorn: Ganztag als Teil einer lernenden Bildungsregion
Der Rechtsanspruch ist kein Endpunkt, sondern ein Beginn. Der Alb-Donau-Kreis nutzt ihn, um seine Bildungslandschaft weiterzuentwickeln – als Bildungsregion mit klaren Qualitätsansprüchen, einem breit verankerten Kinderschutzverständnis und innovativen Qualifizierungsangeboten.
Zugleich rücken auch Querschnittsthemen stärker in den Fokus. Die geplante digitale Veranstaltung „Ganztag und Kinderschutz“ verbindet zwei zentrale Anliegen: verlässliche Ganztagsstrukturen und den Schutz von Kindern in erweiterten Betreuungszeiten. Auch im Bildungsforum soll das Thema Ganztag im Herbst erneut aufgegriffen werden – diesmal im Kontext von Kooperation, Qualität und Schutzkonzepten. Damit setzt der Landkreis auf eine Kultur des gemeinsamen Lernens: Was in Ehingen funktioniert, kann eine Anregung für Blaustein-Mitte sein; ein gelungenes Ferienkonzept aus Laichingen-Nord kann möglicherweise auch ein Modell für kleinere Nachbarkommunen sein.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung bringt für den Alb-Donau-Kreis große Herausforderungen mit sich – aber auch die Chance, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und neue Kooperationen zu stärken. Viele Kommunen sind bereits gut aufgestellt und bereit, gemeinsam weitere Schritte zu gehen. Der Landkreis versteht sich dabei als koordinierende, moderierende und unterstützende Instanz. Nicht alles ist geklärt, nicht alles planbar. Aber es ist ein verlässlicher Prozess angestoßen, in dem Ganztag, Bildungsgerechtigkeit und Kinderschutz gemeinsam gedacht und Schritt für Schritt umgesetzt werden.