Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung

Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes im Rhein-Neckar-Kreis

Die mit dem Rechtsanspruch und dem Ausbau des Ganztags einhergehende Anzahl und Vielfalt an Herausforderungen fordern alle Steuerungsebenen. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Stadt- und Landkreise hier in einer besonderen Verantwortung.
Kai Schroeder · Rhein-Neckar-Kreis · 09. Juli 2026
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Das im Jahr 2021 verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, beginnend mit der 1. Klassenstufe ab dem Schuljahr 2026/2027, sodass im Schuljahr 2029/2030 die Klassenstufen 1 bis 4 eingebunden sind. Der Anspruch umfasst je acht Zeitstunden pro Tag an allen fünf Werktagen einschließlich der Unterrichtszeiten, er wird durch Grundschulunterricht, gebundenen oder offenen Ganztag oder auch durch Tageseinrichtungen für Grundschulkinder wie beispielsweise in Horten erbracht. Der Rechtsanspruch gilt auch während der Schulferien, wobei das Landesgesetz bis zu vier Wochen an Schließzeiten einräumen kann.

Der Rhein-Neckar-Kreis ist als Flächenlandkreis mit rund 559.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der bevölkerungsreichste Landkreis Baden-Württembergs und dabei mit einer entsprechend vielfältig ausgestalteten sozialen Infrastruktur im Bereich Schulen einerseits und im Bereich Jugendhilfe andererseits ausgestattet. Gleichermaßen komplex ist folglich die Einordnung des Ausbaustandes eines Landkreises, wenn ganztägige Angebote für Grundschüler vor Ort sehr unterschiedlich organisiert und ausgestaltet werden. Neben Hortangeboten in einigen Städten und Gemeinden sind vielfältige schulische Formen des Ganztags, wie offene und gebundene Ganztagsschulangebote vertreten. Daneben erschwert die derzeitige Datenlage beziehungsweise eine bislang fehlende integrierte Statistik die Einschätzung tatsächlicher Ausbaustände und Bedarfe. Zwar konnte durch das Ganztagsförderungsgesetz eine Teilstatistik im Jahr 2024 erstmals erhoben werden, allerdings liegen bis zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Daten zur Nutzung ganztägiger Angebote vor, was die Planungen auf Landkreisebene deutlich erschwert.
 

Wie kann also die Umsetzung eines Rechtsanspruches in einem Landkreis unter diesen Bedingungen gut gelingen?

Für den Rhein-Neckar-Kreis war schnell klar, dass diese große Aufgabe nur in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Schulträgern, dem Staatlichen Schulamt, dem Jugendamt, dem Sozialamt, und der offenen Jugendhilfe zu bewältigen ist. Somit entstand nach vielen Kooperationsgesprächen im Jahr 2024 eine Arbeitsgruppe zum Thema Ganztagsförderungsgesetz. Teil hiervon waren Vertretungen der Städte und Gemeinden (je eine aus den fünf Planungsräumen im Rhein-Neckar-Kreis), den Amtsleitungen aus den Bereichen Sozialplanung, Schulen und Bildung, dem Jugendamt, Vertreterinnen des Staatlichen Schulamtes und der Sozialdezernent. Die Planungsräume dienen dem Landkreis vor Ort als Planungsinstrument der integrierten Sozialplanung, um die Bedarfe und Bedürfnisse der Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner fokussierter und kleinräumiger in den Blick nehmen zu können.
 

Gemeinsame Arbeitsgruppe und Vernetzung

In dieser Arbeitsgruppe wurde gemeinsam ein Erhebungsbogen entwickelt, der mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für die Sachbearbeitenden in den Städten und Gemeinden vor Ort, ein möglichst differenziertes Bild über die Bedarfslagen, Angebote und Herausforderungen der Städte und Gemeinden vor Ort und offene Fragen liefert. Gleichzeitig diente der Erhebungsbogen als Grundlage für die weitere Planung und Steuerung. Es ergab sich nach Auswertung des Bogens wie erwartet ein sehr vielschichtiges Gesamtbild aus unterschiedlichsten Angebotsformen, Anliegen, Herausforderungen und Planungsständen vor Ort. Dem hohen Bedarf an Austauschmöglichkeiten konnte der Rhein-Neckar-Kreis durch Informations- und Austauschveranstaltungen für die Praktikerinnen und Praktiker gerecht werden und verschiedene Formate wie Online- und Präsenzsitzungen zu den unterschiedlichsten Themen durchführen. Interessant waren insbesondere Themen wie „Best Practice“-Lösungen, die Vorstellung des Konzepts der Ganztagsgrundschule, unfallversicherungsrechtliche Fragestellungen, Fragestellungen rund um Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sowie die Ferienzeiten. Vorträge von Experten, wie zum Beispiel der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie die Besetzung der Treffen mit den verschiedenen Ansprechpartnern konnten viele Fragen klären oder den offenen Bearbeitungsstand eruieren. Der im Rahmen jeder Veranstaltung vorgesehene Raum für kollegialen Austausch wurde ausführlich genutzt, um sich gegenseitig zu unterstützen und offene Fragen zu erörtern.

Städte und Gemeinden, welche nicht bereits durch Veranstaltungen oder persönlichen Kontakt mit dem Rhein-Neckar-Kreis ins Gespräch kamen, wurden durch das Referat Sozialplanung der Kreisverwaltung kontaktiert und entsprechend beraten.
 

Abstimmung einer schriftlichen Vereinbarung

Um die gemeinsame Verantwortung von Landkreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden schriftlich festzuhalten und eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für die wichtige Kooperation zu schließen, wurde im Jahr 2025 in der Arbeitsgruppe von Landkreis und Bürgermeistervertretern eine Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder entworfen. Darin verpflichten sich alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises zur gemeinsamen Verantwortung der Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihren Kommunen. Die Planungsverantwortung liegt dabei beim Landkreis, während die Städte und Gemeinden die Angebote in bedarfsgerechtem Umfang bereitzustellen haben. Diese Vereinbarung befindet sich derzeit in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.
 

Verknüpfung mit dem Präventionsnetzwerk Kinderarmut

Da es sich bei den Angeboten im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes um kostenpflichtige Angebote für Familien handelt, war es dem Rhein-Neckar-Kreis wichtig, diesen Bereich auch in Bezug auf die Armutsstrategie mitzudenken. Mit dem Start des Präventionsnetzwerkes gegen Kinderarmut im Rhein-Neckar-Kreis im September 2025 wurde deutlich, wie wichtig der Ausbau der Ganztagsangebote ist, da insbesondere im Grundschulalter in der Bestandsaufnahme die größten Lücken im Sinne einer armutssensiblen Präventionskette identifiziert wurden. Das landesgeförderte Projekt „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut“, welches von der Familienforschung des Statistischen Landesamtes begleitet wird, verfolgt das Ziel, eine lückenlose Präventionskette von der Geburt bis zum Berufseinstieg aufzubauen. Der Ausbau von Ganztagsstrukturen ist dabei ein wichtiger Baustein, um armutsgefährdeten Kindern bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und gleichzeitig den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Dazu werden armutssensible Ganztagsangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung entwickelt und eine Unterstützung besonders in der Organisation und Entwicklung der Ferienbetreuung gewährleistet.
 

Fazit

Zusammenfassend wurde durch alle bisher eingeleiteten Schritte deutlich, dass die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes im Rhein-Neckar-Kreis nur gemeinsam mit den beteiligten Akteuren gelingen kann. Der enge Austausch mit den Städten und Gemeinden hat dafür eine wichtige Grundlage geschaffen. Durch die Arbeit in der Arbeitsgruppe, die Entwicklung eines praxisnahen Erhebungsbogens und die verschiedenen Informations- und Austauschformate konnten bereits wertvolle Einblicke in die unterschiedlichen Strukturen, Bedarfe und Herausforderungen vor Ort gewonnen werden. Damit wird deutlich, dass der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nicht nur eine organisatorische Aufgabe ist, sondern eine wichtige Chance bietet, verlässliche Strukturen und Kooperationen zu stärken und die Teilhabechancen von Kindern und Familien im Landkreis nachhaltig zu verbessern. In weiteren Schritten wird es nun darum gehen, die Qualität in den Angeboten gemeinsam zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kai Schroeder ist Leiter des Referats Sozialplanung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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