Bildung
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Die letzten Hürden vor dem Inkrafttreten zum kommenden Schuljahr
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wurde vom Bund im Oktober 2021 mit Zustimmung der Länder durch das Ganztagsförderungsgesetz geschaffen. Er umfasst ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter und wird stufenweise realisiert.
Monika Tresp Gemeindetag Baden-Württemberg 09. Juli 2026
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wurde vom Bund im Oktober 2021 mit Zustimmung der Länder durch das Ganztagsförderungsgesetz geschaffen. Er umfasst ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter und wird stufenweise realisiert.
Monika Tresp Gemeindetag Baden-Württemberg 09. Juli 2026
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Ganztagsförderung in der frühkindlichen Bildung - Zielsetzungen, Ausbaustand und aktuelle Herausforderungen
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ist mit verschiedenen bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen verbunden. Die Analyse der aktuellen Ist-Situation in der frühkindlichen Ganztagsförderung kann Hinweise auf künftig mögliche Mehrbedarfe geben.
Gerald Häcker Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) 09. Juli 2026
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ist mit verschiedenen bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen verbunden. Die Analyse der aktuellen Ist-Situation in der frühkindlichen Ganztagsförderung kann Hinweise auf künftig mögliche Mehrbedarfe geben.
Gerald Häcker Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) 09. Juli 2026
Alb-Donau-Kreis vernetzt
Kooperationen als Motor für den Ganztag
Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden stellt sich der Alb-Donau-Kreis der Aufgabe, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter umzusetzen. Dabei setzt der Landkreis nicht auf ein zentrales Großprojekt, sondern bewusst auf regionale Dialogräume, multiprofessionelle Zusammenarbeit und bewährte Kooperationen vor Ort. So entsteht Schritt für Schritt ein Netz ganztägiger Bildung, das zu den Strukturen eines Flächenlandkreises passt und zugleich offen benennt, wo noch verlässliche Rahmenbedingungen fehlen.
Sandrina Gerster Alb-Donau-Kreis 09. Juli 2026
Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden stellt sich der Alb-Donau-Kreis der Aufgabe, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter umzusetzen. Dabei setzt der Landkreis nicht auf ein zentrales Großprojekt, sondern bewusst auf regionale Dialogräume, multiprofessionelle Zusammenarbeit und bewährte Kooperationen vor Ort. So entsteht Schritt für Schritt ein Netz ganztägiger Bildung, das zu den Strukturen eines Flächenlandkreises passt und zugleich offen benennt, wo noch verlässliche Rahmenbedingungen fehlen.
Sandrina Gerster Alb-Donau-Kreis 09. Juli 2026
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ganztag an SBBZ: Besondere Antworten auf einen besonderen Anspruch
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stehen die Landkreise vor neuen Herausforderungen. Der Landkreis Esslingen setzt bei den SBBZ auf bereits bestehende Strukturen, starke Kooperationen und praxisnahe Lösungen.
Johannes Weiß Landkreis Esslingen 09. Juli 2026
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stehen die Landkreise vor neuen Herausforderungen. Der Landkreis Esslingen setzt bei den SBBZ auf bereits bestehende Strukturen, starke Kooperationen und praxisnahe Lösungen.
Johannes Weiß Landkreis Esslingen 09. Juli 2026
Vorgaben verfehlen die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien
Ganztagsförderung in den SBBZ
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umgesetzt wird, verfolgt der Gesetzgeber ein wichtiges Ziel: Familien sollen verlässliche Betreuungsangebote erhalten und Kinder zusätzliche Bildungs- und Fördermöglichkeiten. Für den Landkreis Karlsruhe bringt das Ganztagsförderungsgesetz nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern vor allem erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Besonders trifft das die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Ragnar Watteroth Landkreis Karlsruhe 09. Juli 2026
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umgesetzt wird, verfolgt der Gesetzgeber ein wichtiges Ziel: Familien sollen verlässliche Betreuungsangebote erhalten und Kinder zusätzliche Bildungs- und Fördermöglichkeiten. Für den Landkreis Karlsruhe bringt das Ganztagsförderungsgesetz nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern vor allem erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Besonders trifft das die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Ragnar Watteroth Landkreis Karlsruhe 09. Juli 2026
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Ganztag an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Ortenaukreis kann starten
Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet an mehreren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der Ganztag. Familien erhalten damit mehr Verlässlichkeit.
Kai Hockenjos Ortenaukreis 09. Juli 2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet an mehreren kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der Ganztag. Familien erhalten damit mehr Verlässlichkeit.
Kai Hockenjos Ortenaukreis 09. Juli 2026
Hohe Betreuungsqualität versus knappe kommunale Kassen
Mit Netzwerken und interkommunalen Lösungen soll die flächendeckende Umsetzung gelingen
Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 stehen die Schulträger, Städte und Gemeinden im Ostalbkreis vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Das Ganztagsförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken und Familien verlässliche Betreuungsangebote bereitzustellen. Die Umsetzung dieses Anspruchs stellt insbesondere einen ländlich geprägten Flächenlandkreis wie den Ostalbkreis vor besondere Herausforderungen.
Luna Kieninger Ostalbkreis 09. Juli 2026
Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 stehen die Schulträger, Städte und Gemeinden im Ostalbkreis vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Das Ganztagsförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken und Familien verlässliche Betreuungsangebote bereitzustellen. Die Umsetzung dieses Anspruchs stellt insbesondere einen ländlich geprägten Flächenlandkreis wie den Ostalbkreis vor besondere Herausforderungen.
Luna Kieninger Ostalbkreis 09. Juli 2026
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes im Rhein-Neckar-Kreis
Die mit dem Rechtsanspruch und dem Ausbau des Ganztags einhergehende Anzahl und Vielfalt an Herausforderungen fordern alle Steuerungsebenen. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Stadt- und Landkreise hier in einer besonderen Verantwortung.
Kai Schroeder Rhein-Neckar-Kreis 09. Juli 2026
Die mit dem Rechtsanspruch und dem Ausbau des Ganztags einhergehende Anzahl und Vielfalt an Herausforderungen fordern alle Steuerungsebenen. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Stadt- und Landkreise hier in einer besonderen Verantwortung.
Kai Schroeder Rhein-Neckar-Kreis 09. Juli 2026
Editorial
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit
Die kommunale Seite hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine allein schon volkswirtschaftliche Notwendigkeit ist. Kritisiert wurde allerdings die politische Umsetzung dieser Zielsetzung. Und auch jetzt, kurz vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, stehen die Kommunen vor erheblichen Herausforderungen.
Prof. Dr. Alexis von Komorowski Landkreistag Baden-Württemberg 09. Juli 2026
Die kommunale Seite hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine allein schon volkswirtschaftliche Notwendigkeit ist. Kritisiert wurde allerdings die politische Umsetzung dieser Zielsetzung. Und auch jetzt, kurz vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, stehen die Kommunen vor erheblichen Herausforderungen.
Prof. Dr. Alexis von Komorowski Landkreistag Baden-Württemberg 09. Juli 2026
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