Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Die letzten Hürden vor dem Inkrafttreten zum kommenden Schuljahr
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wurde vom Bund im Oktober 2021 mit Zustimmung der Länder durch das Ganztagsförderungsgesetz geschaffen. Er umfasst ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter und wird stufenweise realisiert.
Monika Tresp
Gemeindetag Baden-Württemberg
09. Juli 2026
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wurde vom Bund im Oktober 2021 mit Zustimmung der Länder durch das Ganztagsförderungsgesetz geschaffen. Er umfasst ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter und wird stufenweise realisiert.
Monika Tresp
Gemeindetag Baden-Württemberg
09. Juli 2026
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ganztag an SBBZ: Besondere Antworten auf einen besonderen Anspruch
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stehen die Landkreise vor neuen Herausforderungen. Der Landkreis Esslingen setzt bei den SBBZ auf bereits bestehende Strukturen, starke Kooperationen und praxisnahe Lösungen.
Johannes Weiß
Landkreis Esslingen
09. Juli 2026
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stehen die Landkreise vor neuen Herausforderungen. Der Landkreis Esslingen setzt bei den SBBZ auf bereits bestehende Strukturen, starke Kooperationen und praxisnahe Lösungen.
Johannes Weiß
Landkreis Esslingen
09. Juli 2026
Vorgaben verfehlen die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien
Ganztagsförderung in den SBBZ
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umgesetzt wird, verfolgt der Gesetzgeber ein wichtiges Ziel: Familien sollen verlässliche Betreuungsangebote erhalten und Kinder zusätzliche Bildungs- und Fördermöglichkeiten. Für den Landkreis Karlsruhe bringt das Ganztagsförderungsgesetz nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern vor allem erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Besonders trifft das die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Ragnar Watteroth
Landkreis Karlsruhe
09. Juli 2026
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umgesetzt wird, verfolgt der Gesetzgeber ein wichtiges Ziel: Familien sollen verlässliche Betreuungsangebote erhalten und Kinder zusätzliche Bildungs- und Fördermöglichkeiten. Für den Landkreis Karlsruhe bringt das Ganztagsförderungsgesetz nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern vor allem erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Besonders trifft das die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Ragnar Watteroth
Landkreis Karlsruhe
09. Juli 2026