Bundesteilhabegesetz und Deutschlandticket als negative Beispiele für fehlenden finanziellen Ausgleich

Bundesgesetze entwickeln sich zur Belastung für die Kommunen

Der Bund veranlasst Steuererleichterungen, Investitionsprogramme oder vergünstigte Mobilitätsangebote. Auf kommunaler Ebene aber kommt der direkte negative Einfluss auf die Haushalte an. Die ursprünglich angedachten Vorteile setzen sich nicht durch.
Ragnar Watteroth · Landkreis Karlsruhe · 27. März 2026
Bei der Haushaltseinbringung im November 2025 machte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vor dem Kreistag deutlich, wie hoch die offenen Forderungen gegenüber dem Land Baden-Württemberg sind.
Bei der Haushaltseinbringung im November 2025 machte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vor dem Kreistag deutlich, wie hoch die offenen Forderungen gegenüber dem Land Baden-Württemberg sind.
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Politische Reformen gehen oft mit Versprechen einher: Sie sollen Bürgerinnen und Bürger entlasten, Unternehmen stärken und das gesellschaftliche Miteinander verbessern. Auf Bundesebene werden beispielsweise Steuererleichterungen, Investitionsprogramme oder vergünstigte Mobilitätsangebote veranlasst. Was dort als vorteilhaft präsentiert wird, entfaltet auf kommunaler Ebene jedoch häufig eine gegenteilige Wirkung und hat direkten negativen Einfluss auf die Haushalte. Konkret heißt das für den Landkreis Karlsruhe, aber auch über alle Landkreise hinweg: Die Einnahmen sinken, die Ausgaben steigen, Bund und Land zahlen nicht oder mit erheblichem Zeitverzug die versprochenen Ausgleiche und der finanzielle Handlungsspielraum schrumpft.

Das Ergebnis der gut gemeinten Reformen endet nicht selten darin, dass Kommunen Leistungen an anderer Stelle kürzen, Investitionen verschieben oder Kassenkredite aufnehmen müssen, um ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben noch zu erfüllen. Die Summe dieses strukturellen Problems spiegelt sich in der derzeit schlechten Situation beinahe aller kommunaler Haushalte bundesweit wider. Auch der Landkreis Karlsruhe steht vor einer defizitären Kreiskasse. An zwei aktuellen Beispielen, dem Deutschlandticket und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), lässt sich besonders gut nachvollziehen, wie sich die Mobilitätswende und auch die Sozialreform zu einer langfristigen finanziellen Belastung entwickelt.
 

Gesetzliche Entlastungen mit verdeckten Nebenwirkungen

Das Deutschlandticket hat in städtischen und verdichteten Regionen eine hohe Nachfrage. In ländlichen Räumen, in denen Busse und Bahnen im Vergleich eher eingeschränkt verkehren, verpufft der Effekt dagegen weitgehend. Dazu kommt, dass die langfristige Finanzierung des Tickets durch Bund und Länder weiter unklar ist. Die infolge geringeren Tariferlöse muss – sofern keine entsprechende Kompensation erfolgt – der Landkreis als Aufgabenträger ausgleichen. Bleiben diese Kompensationen hinter den realen Belastungen zurück, worauf der Landkreis Karlsruhe gerade im Bereich des ÖPNV immer wieder hinweist, geraten die kommunalen Haushalte dauerhaft unter Druck. Das eigentliche Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, wird konterkariert. Das Deutschlandticket bindet Geld und sorgt mit dafür, dass weniger Investitionsmittel in den Ausbau und den Betrieb der Angebote vor Ort vorhanden sind.

Erschwerend hinzu kommt, dass die Landesregierung Geld für die noch von wenigen Landkreisen finanzierten Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorenthält, obwohl der finanzielle Ausgleich zum Landesstandard für die sogenannten Nebenbahnen im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Dem Landkreis hilft es deshalb nur unzureichend, wenn ein Festbetrag für die Nebenbahnen ohne Dynamisierung ab 2025 von Seiten des Landes festlegt und pauschal überwiesen wird. Die damit verbundene Aussage, dass das Land nun in die Finanzierung dieser Verkehrsleistungen einsteigen würde, ist eben nur ein Teil der Wahrheit. Darauf wies Landrat Dr. Christoph Schnaudigel öffentlich nach der Entscheidung hin. Im Landkreis Karlsruhe deckt diese Pauschale nicht einmal 50 Prozent der derzeitigen Kosten für den Landesstandard. Damit finanziert die kommunale Seite weiterhin Leistungen des Landes.
 

Das Bundesteilhabegesetz dient als besonders negatives Beispiel der Gesetzgebung

Noch gravierender sind die Auswirkungen beim BTHG. Das 2016 verabschiedete Gesetz wurde in vier Reformstufen geregelt und 2023 abgeschlossen. Damit organisierte der Bund die Eingliederungshilfe neu, um Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu wurden den Leistungsempfängerinnen und -empfängern neue Rechte eingeräumt und die Strukturen dafür organisatorisch geändert. Für die kommunale Seite bedeutet dies jedoch: Der Transfer- und insbesondere der Bürokratieaufwand steigen immens, ohne dass dies nur in annäherndem Maße den Menschen mit Behinderung tatsächlich zugutekommt. In Baden-Württemberg versprach das Land, sämtliche BTHG-bedingten Mehrkosten – sowohl für Personal als auch für Transfers – vollständig zu erstatten. In der Praxis erwiesen sich die Zahlungen jedoch als unzureichend, sodass der Landkreis die Reform praktisch vorfinanziert und nicht absehen kann, ob er alle finanziellen Zusagen tatsächlich erstattet bekommt.
 

Konkrete Zahlen aus dem Landkreis Karlsruhe

Die Entwicklung im Landkreis Karlsruhe verdeutlicht die Dimension: Zwischen 2014 und 2020 stieg der Transferaufwand von 54 Millionen Euro auf 72 Millionen Euro – ein Plus von 33 Prozent innerhalb von sieben Jahren. Nun zum Vergleich: Zwischen 2020 und 2025, während das BTHG in Kraft trat, gab es eine Steigerung von 72 Millionen auf 130 Millionen Euro und somit einen Zuwachs von 80 Prozent in nur sechs Jahren. Diese Erhöhung trat ein, obwohl es keine Fallzahlsteigerungen gab und in den ersten Jahren nicht alle Träger die vorgesehenen Leistungen erbringen konnten. Letzteres erfolgte oft aus Mangel an qualifiziertem Personal. Sollte sich dieser Engpass künftig auflösen, ist mit noch stärkeren Kostensteigerungen zu rechnen.

Aktuell bedeutet allein der zusätzliche BTHG-Transferaufwand von 40 Millionen Euro pro Jahr eine Belastung von fünf Punkten Kreisumlage. Diese Summe lässt sich weder durch Einsparungen noch durch Umschichtungen im Kreishaushalt kompensieren und muss letztlich von den Städten und Gemeinden über die Kreisumlage aufgebracht werden.

Die Sozialausgaben steigen im Landkreis Karlsruhe seit Jahren kontinuierlich an.
Die Sozialausgaben steigen im Landkreis Karlsruhe seit Jahren kontinuierlich an.
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Finanzierungslücken trotz Landesmitteln

Zwischen 2023 und 2025 zahlte das Land Baden-Württemberg an die Landkreise, einschließlich zusätzlicher Mittel für 2025 und 2026, Abschläge in Höhe von 198 Millionen Euro. Für den Landkreis Karlsruhe blieb dennoch eine Finanzierungslücke von mindestens 50 Millionen Euro bestehen. Im Jahr 2023 lag der nicht ausgeglichene Mehraufwand bei 9,4 Millionen Euro – ein vergleichsweise noch moderater Wert. Der Landkreis rechnet mit einem weiteren sprunghaften Anstieg.
 

Strukturelle Überlastung der kommunalen Haushalte

Die Finanzstruktur des Landkreises Karlsruhe im Jahr 2025 zeigt die einseitige Belastung: Der Anteil der Sozialausgaben stieg überproportional. Im Kreishaushalt entfallen inzwischen 58 Prozent der Gesamtausgaben auf soziale Leistungen – darunter Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, SGB II-Leistungen inklusive des dafür nötigen Personals.

Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig, denn bereits seit 2021 steigt der Bedarf an Kassenkrediten, um die laufenden Verpflichtungen zu decken. Der Handlungsspielraum für freiwillige Leistungen schrumpft, Investitionen werden zurückgestellt und Präventionsangebote, die langfristig Kosten senken könnten, stehen auf der Streichliste. In dieser finanziellen Lage helfen auch keine Einmalzahlungen bzw. das Vorziehen von Zuweisungen aus dem FAG. Sie mildern nur die momentane Situation ab, ohne die bereits zugesagten langfristigen finanziellen Zusagen konkret einzulösen. Daher sind die finanziellen Spielräume längst aufgebracht und die Forderungen gegenüber Bund und Land wachsen jährlich an, ohne zu wissen, ob ein Ausgleich irgendwann erfolgen wird.
 

Die kommunale Handlungsfähigkeit steht auf dem Spiel

Ohne eine dynamische und vollständige Kostenübernahme durch Land und Bund droht das BTHG zu einem der Hauptgründe zu werden, warum Landkreise finanziell ins Defizit rutschen. Eine nachhaltige Sozialpolitik erfordert aber, dass Bund und Länder ihre Reformen nicht nur gesetzlich umsetzen, sondern auch finanziell tragen. Gleiches gilt für das Deutschlandticket: Da auch hier eine Finanzierung nur unzureichend erfolgte, sind die Kommunen bereits seit Jahren in eine strukturelle Unterfinanzierung gedrängt worden – mit gravierenden Folgen für ihre Leistungsfähigkeit und letztlich die Lebensqualität vor Ort. Die Lehre: Gesetzliche Verbesserungen sind nur so gut wie ihre nachhaltige Finanzierung bis zur kommunalen Ebene gesichert ist und bezahlt wird. Sonst ist es nicht ausgeschlossen, dass  Einrichtungen, die für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger im Alltag von hoher Bedeutung sind, auf der kommunalen Ebene geschlossen werden, um weiterhin spezifische Sozialleistungen eines kleinen Kreises an Betroffenen zu finanzieren. Dies ist nicht nur für die Kommunalfinanzen hoch riskant, sondern befördert auch Politik- und Staatsverdruss in der Gesellschaft.

Ragnar Watteroth ist Finanzdezernent im Landratsamt Karlsruhe
Schlagworte: Finanzen , Karlsruhe
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