Die Einschätzungen zur Finanzlage der Kommunen schwanken zwischen besorgniserregend und katastrophal – selbst im reichen Baden-Württemberg. 2025 dürfte das Jahr mit dem historisch größten Haushaltsdefizit der kommunalen Seite gewesen sein. Rücklagen sind aufgebraucht, die Verschuldung steigt. Mancherorts ist zu hören, dass angesichts dieser Lage keine weiteren eigenen Konsolidierungsanstrengungen mehr unternommen werden sollten; Hilfe könne nur noch von Bund und Land kommen.
Doch kann dies der Anspruch kommunaler Selbstverwaltung sein? Selbstverwaltung bedeutet immer auch Selbstverantwortung. Dieser Beitrag will zeigen, dass es auch auf Landkreisebene, bei allen objektiven Begrenzungen, Handlungsmöglichkeiten gibt. Sie sind zwar konfliktträchtig. Aber sie können das finanzielle Dilemma begrenzen. Kein Landkreis kann sich freilich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Lasten in Form neuer Aufgaben und Regularien aus Brüssel, Berlin oder Stuttgart entziehen. Die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser und die systemwidrigen Ausgleichszahlungen der kommunalen Träger sind hinlänglich bekannt. Aber Aufgeben ist keine Option.
Zwischen den Stühlen: Zur Rolle der Landkreise
Landkreise nehmen im staatlichen Gefüge eine Doppelrolle ein. Einerseits sind wir selbst Teil der kommunalen Familie. Wir unterhalten öffentliche Infrastruktur – Schulen, Straßen, den ÖPNV – und werden ob der Finanzlage zu schmerzhaften Einschnitten genötigt. Andererseits tragen wir Verantwortung „nach unten“ gegenüber Städten und Gemeinden. Sie erwarten zu Recht von uns, dass wir ihnen über die Kreisumlage nicht noch mehr finanziellen Druck aufbürden.
Der Landkreis Göppingen hat sich dieser Verantwortung mit dem Kreishaushalt 2026 gestellt. Die Kreisumlage konnte stabil bei 36,0 Prozent gehalten werden, trotz massiver finanzieller Belastungen. Dies war nur durch einen ambitionierten, strukturellen Konsolidierungskurs möglich.
Globale Ausgangslage und nationaler Rahmen
In der Euro- und Finanzkrise ist die von Deutschland vertretene Austeritätspolitik, eine auf Sparsamkeit ausgelegte Haushaltsführung, Gegenstand heftiger Debatten gewesen. Im Nachhinein hat sich diese von Wolfgang Schäuble angelegte Politik als richtig und hilfreich erwiesen. Als Landrat bin ich der Überzeugung, dass das damals Erlebte in der gegenwärtigen dramatischen Finanzlage der Landkreise hilfreich sein kann. Sparen bedeutet Konzentration auf das Wesentliche.
Die Rahmenumstände sind oft beschrieben worden. Neben den internationalen Faktoren ist Fakt: Als Deutsche arbeiten wir im internationalen Vergleich zu wenig – gemäß einer Auswertung für das Jahr 2022 beispielsweise 470 Stunden im Jahr weniger als die USA (1.341 Stunden gegenüber 1.811 Stunden in den USA). Wir tragen eine extrem hohe Steuer- und Abgabenlast – negativer Platz 2 im OECD-Vergleich. Und wir setzen zu geringe Anreize zur Arbeitsaufnahme. Rund drei Millionen Arbeitslose, steigende Ausgaben für das Bürgergeld, explodierende Sozialetats und hohe Krankheitstage zeigen deutlich: Unsere Probleme sind strukturell.
Dabei ist der Staat nicht überfordert. Wir haben vielmehr zu hohe Erwartungen an den Staat und seine Leistungen. In den letzten 15 Jahren wurde den Menschen suggeriert, dass der Staat alles lösen kann. Dies spürt vor allem die kommunale Ebene. Anspruchsdenken und individuelle Rechte dominieren vielfach den Arbeitsalltag unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Situation im Landkreis Göppingen
Die Finanzlage des Landkreises Göppingen ist dabei ein Spiegelbild der bundesweiten Entwicklung, mit spezifischen Besonderheiten. Als Landkreis in der Transformation und durch Entscheidungen der Vergangenheit ist die Haushaltslage angespannt. Massive Investitionen in den Gesundheitsstandort, insbesondere den Neubau des ALB FILS KLINIKUMS als Zentralversorger im stationären Bereich, haben zu einer hohen Verschuldung geführt: Ende 2025 ca. 273 Mio. Euro – rund doppelt so hoch wie im Landesschnitt. Rücklagen sind, nach zwischenzeitlich guten Jahren, nahezu vollständig aufgebraucht.
Auch im Ergebnishaushalt schlägt die Lage unserer Klinik durch. Für 2025 beläuft sich das Defizit auf rund 19,3 Mio. Euro, für 2026 muss der Landkreis voraussichtlich 11,3 Mio. Euro ausgleichen – wobei die Klinik sogar von einem höheren Betrag ausgeht. Bei einem Gesamtvolumen von 456,5 Mio. Euro wirken solche Zahlen unmittelbar auf den Kreishaushalt. Hinzu kommen steigende Pflichtausgaben, insbesondere im Sozialbereich oder der Jugendhilfe ohne auskömmliche Gegenfinanzierung.
Mein Amtsantritt als Landrat am 1. Juli 2025 fiel mitten in die Vorbereitungen für diesen Haushalt. Die damalige strukturelle Deckungslücke wurde für 2026 auf rund 17 Mio. Euro prognostiziert. Eine Fortschreibung des Status quo war damit ausgeschlossen.
„Was für ein Landkreis wollen wir sein?“
Vor diesem Hintergrund stand zu Beginn der Haushaltsberatungen eine Klausurtagung des Kreistags unter der Leitfrage: Was für ein Landkreis wollen wir sein? Die Verwaltung stellte transparent die Rahmenbedingungen dar und zeigte alle denkbaren Handlungselemente auf. Es ging um Prioritäten, um das Zurückstellen von Wünschenswertem, um Verschuldung, um Eigenverantwortung und um die Frage, ob man auf Bund und Land warten oder selbst handeln wolle.
Allen Beteiligten war klar: Die Verschuldung liegt deutlich über dem Landesschnitt – bei gleichzeitig hohem Gegenwert in Form eines hochmodernen Klinikums. Vergleichsweise hohe ÖPNV-Ausgaben und eine anspruchsvolle soziale Struktur haben zusätzlich dazu geführt, dass 2025 kaum noch Rücklagen vorhanden waren.
Konsolidierung: der „Göppinger Weg“
Dieser Weg konnte nicht fortgesetzt werden. Eine finanzpolitische Wende hin zu neuer Sparsamkeit war erforderlich. Als Kreisverwaltung haben wir daher einen strukturellen Konsolidierungskurs vorgeschlagen, mit einem Einsparvolumen von 15,7 Mio. Euro und 88 konkreten Maßnahmen. Öffentlich wurde dieser Ansatz teils als „Sonderweg“ bezeichnet; treffender ist die Bezeichnung „Göppinger Weg“. Er hat landesweit Aufmerksamkeit erregt, zu intensiven Debatten geführt und zu einer der größten Demonstrationen in der Geschichte des Landkreises. Sozialverbände äußerten sich kritisch, Medien prägten früh das Schlagwort von der „Streichliste des Landrats“.
Dabei stand dieser Haushalt in direktem Zusammenhang mit meiner Bewerbungsrede, in der ich angekündigt hatte, alles, was der Landkreis leistet, auf den Prüfstand zu stellen. Der Göppinger Weg basiert im Wesentlichen auf drei Elementen: der Konzentration auf Kernaufgaben, der konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und einem sozialverträglichen Personalabbau auf Grundlage einer veränderten Aufgabenwahrnehmung.
Konzentration auf Kernaufgaben
Konzentration auf Kernaufgaben bedeutet zunächst: Der Landkreis übernimmt keine Aufgaben, zu denen er nicht gesetzlich verpflichtet ist und für die es keinen vollständigen finanziellen Ausgleich gibt. Aufgaben werden so ausgestaltet, dass die von Bund und Land bereitgestellten Mittel diese auch tatsächlich finanzieren. Nicht alles, was sinnvoll oder wünschenswert erscheint, gehört zum Portfolio eines Landkreises.
Landkreise müssen aufhören, dort einzuspringen, wo andere Ebenen versagen. Ein Beispiel ist die ambulante ärztliche Versorgung. Der Sicherstellungsauftrag liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung, auch nachts und an Wochenenden. Wenn diese Aufgabe nicht ausreichend erfüllt wird, werden die von den Landkreisen finanzierten Krankenhäuser faktisch zum „Ersatz-Arzt“ der Bevölkerung. Leistungen, die dort nicht abgerechnet werden können, zahlt am Ende der Landkreis.
Subsidiarität als Leitprinzip
Für den Haushaltskurs des Landkreises haben wir uns weiterhin am Grundsatz der Subsidiarität orientiert. Er ist tief verwurzelt in unserem Staatsaufbau, übrigens auch in unserer Landkreisordnung. Von Papst Leo XIII. in der Enzyklika „Rerum Novarum“ formuliert, prägte er die katholische Soziallehre und damit auch unsere heutige Soziale Marktwirtschaft. Subsidiarität bedeutet hierbei: Die höhere staatliche Ebene greift nur dann ein, wenn niedrigere Ebenen Aufgaben nicht selbst erfüllen können. Sie bedeutet den Vorrang kleiner Gemeinschaften vor großen Organisationen, klare Zuständigkeiten und Schutz vor Aktionismus.
Wir haben uns daher bewusst dafür entschieden, Aufgaben wieder stärker bei Städten und Gemeinden zu verorten. Familientreffs, definierte Beratungsangebote, aber auch die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit lassen sich vor Ort sachnäher entscheiden. Im Gegenzug beschränkt der Landkreis seine Kreisumlage. Dies erfordert Vertrauen in die Entscheider vor Ort. Sie können definieren, was für ihr Gemeinwesen wichtig ist. Diese Eigenverantwortlichkeit ist zentral. Denn in den Städten und Gemeinden erlebt der Bürger den Staat unmittelbar. Wer dort beobachtet, dass Schulen nicht mehr saniert werden, Brücken gesperrt werden müssen oder Gehwege Löcher aufweisen, der beginnt am Staat zu zweifeln. Ob der Schwerpunkt nun in sozialen Angeboten oder Infrastruktur liegt, darüber sollen bei örtlichem Bezug die Gemeinden selbst entscheiden. Als Landkreis tragen wir mit an dieser Verantwortung. Indem wir den Kommunen mehr finanzielle Spielräume belassen. Das ist eine strukturelle Abkehr von früherer Landkreispolitik, bei der der Landkreis mehr für die kommunale Seite erledigt und entschieden hat.
Aufgabenkritik und Personalabbau
Motiviertes Personal mit großer Verantwortlichkeit ist das Rückgrat der deutschen Verwaltung. Eine nötige Haushaltskonsolidierung kann deshalb nur dann im Bereich der Personalkosten Wirkung entfalten, wenn ehrlich über Aufgaben und Standards gesprochen wird. Personalabbau muss dabei sozialverträglich geschehen. Und er muss möglichst einvernehmlich erfolgen unter Beteiligung der Mitarbeitenden. Im Haushalt 2026 haben wir bereits Mittel für rechnerisch rund 50 Stellen eingespart. Erstmals seit zehn Jahren sinkt bei uns der Personalkörper. Dies ist Teil des Programms „acht in acht“: acht Prozent Stellenabbau in acht Jahren, vor allem durch natürliche Fluktuation und Zurückhaltung bei Nachbesetzungen.
Die Konzentration auf Kernaufgaben ist dabei zentral. Bei jeder Aufgabe werden wir uns fragen: müssen wir sie übernehmen, und in welchem Umfang und in welcher Intensität müssen wir sie erledigen. Ein solches Vorgehen bedeutet, auch bei Pflichtaufgaben zu prüfen, wie sie wahrgenommen werden. Wo Gesetze keine exakten Vorgaben machen, können Stichproben ausreichen. Kontrollen können risikoorientiert erfolgen. Dies erfordert Mut, Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürger und politischen Rückhalt für die Mitarbeitenden.
Sozialer Kahlschlag?
Sparen tut weh. Zusammen mit der Konzentration auf Kernaufgaben und Zuständigkeiten wie z. B. bei Zuschüssen zur kommunalen Schulsozialarbeit galt die Grundanlage des Haushalts einigen Stimmen schon früh als sozialer Kahlschlag. Dabei verlief die öffentliche Diskussion nahezu ausschließlich entlang dieser Linie – obwohl nur rund 25 Prozent der Einsparungen den sozialen Bereich betrafen. Nicht nur das Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis und die klare Mehrheitsentscheidung im Kreistag haben mich jedoch im eingeschlagenen Kurs bestärkt. Es konnten von den vorgeschlagenen 15,7 Mio. € schlussendlich 14,4 Mio. € zur Konsolidierung beschlossen und somit zur Umsetzung angegangen werden. Ein Ergebnis, das nötig war und das Fundament für Stabilität in der Zukunft gelegt hat.
Der Blick nach Europa macht uns die Alternativen deutlich: Wer ist letztlich erfolgreich? Sind es die Länder, die seit über 60 Jahren durch „Ankurbelung durch Investitionen“ und soziale Ausgleichsmaßnahmen versuchen, voranzukommen – Länder wie Italien oder Frankreich? Oder sind es Länder wie die Niederlande und die Schweiz, die eine niedrige Staatsverschuldung haben und konzentrierte Aufwendungen für Soziales, die sich zudem auf ihre Kernaufgaben besinnen?
Deutschland hat die Spitzenposition unter allen europäischen Ländern bei den Sozialausgaben. Kann trotzdem nicht mehr ohne moralisierenden Ton über minimale Korrekturen gesprochen werden? Auch nicht vor Ort im Landkreis? Oder braucht es nicht gerade den Blick über den Tellerrand, um wieder erfolgreich zu sein?
Besagter Blick müsste uns vor allem vor Zentralismus warnen: Frankreich und die Schweiz führen klar die Möglichkeiten vor Augen: Das eine Land ist zentral geführt, hoch verschuldet und wirtschaftlich gebeutelt. Das andere ist föderal und subsidiär aufgebaut. Möglichst viel wird auf Gemeindeebene entschieden. Die Verschuldung ist niedrig und die Wirtschaftskraft hoch. Wenn ich mich hier entscheiden muss, werbe ich dafür, dass der Landkreis Göppingen dem Pfad der Schweiz folgt: subsidiär, mit Vertrauen zur kommunalen Ebene und einem nachhaltigen Wohlstand.
Strukturelle Trendwende und Ausblick
Es war deshalb ein wichtiges Signal, die Kreisumlage stabil zu halten. Es ist damit gelungen, eine strukturelle Trendwende mit einer klar veränderten Herangehensweise einzuleiten. Die Dynamik der Verschuldung konnte unsererseits durch Konzentration auf das Wesentliche gebremst werden.
Trotz aller Anstrengungen war im Haushalt 2026 erneut eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 2,6 Mio. € notwendig: ein Vorgehen, das wir uns dauerhaft nicht mehr leisten können. Die Belastungen, insbesondere durch unser Klinikum, bleiben hoch. Und das Sondervermögen des Bundes sorgt zwar für neue Investitionsmittel und entlastet damit die kommunale Familie ein Stück weit. Die strukturelle Unterfinanzierung der laufenden Aufgaben ist damit aber nicht gelöst. Bereits heute wissen wir prognostisch, dass für das Jahr 2027 erneut eine Deckungslücke von ca. 14 Mio. € oder umgerechnet knapp 2,8 Prozentpunkten Kreisumlage zu finanzieren ist.
Deshalb ist klar: Kommunen können und müssen selbst strukturell mutige Entscheidungen treffen. Sie brauchen gleichwohl Rückenwind und klare strukturelle Entlastungen aus Brüssel, Berlin und Stuttgart: Nur wenn auch dort Aufgaben und Standards kritisch auf den Prüfstand kommen, wird Deutschland als Ganzes wieder Erfolg haben.
Der Landkreis Göppingen kann für sich mit dem Haushalt 2026 in Anspruch nehmen, die kommunale Selbstverwaltung zugunsten seiner Städte und Gemeinden als eine kommunale Selbstverantwortung ausbuchstabiert zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass ein solches Maß an Verantwortung zeitnah auch von EU, Bund und Land übernommen wird.
Der Autor dankt Herrn Simon Gottowik und Herrn Jochen Haas für die Mitarbeit.