Der „perfekte Sturm“: Sinkende Erträge treffen auf Kostenexplosion
Der Landkreis Rastatt steht aktuell vor einer finanziellen Zerreißprobe, die durch drei zentrale Belastungsfaktoren geprägt ist: eine dramatisch sinkende Steuerkraft, explodierende Kosten im Sozialbereich und die massive Unterfinanzierung der Krankenhausversorgung.
Besonders schmerzhaft ist der Blick auf die Erträge: Während die Steuerkraftsummen im Landesdurchschnitt um vier Prozent steigen, verzeichnet der Landkreis Rastatt für 2026 ein Minus von drei Prozent – eine Differenz von sieben Prozentpunkten zum Landestrend. Dies entspricht einem Rückgang von rund 13,5 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen seit 2022 ungebremst an – bis 2026 wird hier ein Aufwuchs von rund 33 Millionen Euro erwartet.
Die auseinanderlaufende Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen legt einen grundlegenden Zielkonflikt offen: Das geltende kommunale Haushaltsrecht verpflichtet zu dauerhaftem Ergebnisausgleich und zum Erhalt des Eigenkapitals. Gleichzeitig übernehmen die Landkreise in wachsendem Umfang gesetzliche Pflichtaufgaben. Vor diesem Hintergrund ist nüchtern zu prüfen, ob die derzeitige Ausgestaltung des Regelwerks in ihrer Zielarchitektur noch passgenau zur realen Aufgaben- und Finanzierungsstruktur der Landkreise ist.
Kein „Wünsch dir was“: Politische Botschaften und neue Ziele
Landrat Prof. Dr. Christian Dusch findet zur Einbringung des Haushalts deutliche Worte: Der Etat 2026 sei kein „Wünsch dir was“, sondern ein „Sicherungsprogramm unter Druck“. Die politische Botschaft ist klar: Der Landkreis verabschiedet sich von einem „Wunschkatalog“, der mit der finanziellen Realität nichts mehr zu tun hat. Angesichts der Krise hat der Kreistag die Haushaltsziele grundlegend neu ausgerichtet. „Nicht mehr der Schuldenabbau um jeden Preis steht im Zentrum, sondern die klar definierten Leitplanken der dauerhaften Handlungsfähigkeit, der gesicherten Zahlungsfähigkeit und der Generationengerechtigkeit. Diese Neuausrichtung ist eine eigenständige politische Weichenstellung im Rahmen unserer strategischen Steuerung“, so Dusch. Es wird offen eingestanden, dass werterhaltende Investitionen künftig vermehrt über Kredite finanziert werden müssen, um einen maroden Sanierungsstau – eine „implizite Verschuldung“ – zu verhindern.
Konsolidierung mit System statt Rasenmäher
Um den drohenden Kollaps abzuwenden, hat die Kreisverwaltung ein umfassendes Konsolidierungskonzept erarbeitet, das bereits für 2026 Einsparungen von rund fünf Millionen Euro vorsieht. Der Landkreis Rastatt geht dabei auch neue Wege:
Trotz dieser harten Einschnitte musste der Kreisumlagehebesatz um 2,5 % auf 35 % angehoben werden. Dies stellt zwar eine erhebliche Belastung für die Städte und Gemeinden dar, war jedoch unumgänglich, um die Daseinsvorsorge – von Schulen bis zur akutmedizinischen Versorgung – zu sichern.
Perspektiven bis 2029: Leben von der Substanz?
Der Ausblick auf die kommenden Jahre bleibt düster. Für das Jahr 2027 wird ein weiterer drastischer Rückgang der Steuerkraft um voraussichtlich 39 Millionen Euro prognostiziert. Ohne strukturelle Gegensteuerung wird der Schuldenstand des Kernhaushalts bis Ende 2029 auf rund 70 Millionen Euro anwachsen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer in dieser prekären Lage ist das Sondervermögen des Bundes (LuKIFG). Dem Landkreis Rastatt stehen aus diesem Topf über einen Zeitraum von zwölf Jahren insgesamt rund 47,5 Millionen Euro für wichtige Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung. Für das Jahr 2026 ist bereits ein Abruf von rund 12,6 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel fließen direkt in prioritäre Hochbauprojekte sowie in umfangreiche Deckenmaßnahmen zur Sanierung der Kreisstraßen. Dieser finanzielle Puffer erlaubt es dem Landkreis, die für 2026 ursprünglich geplante Kreditaufnahme von 12,5 Millionen Euro auf „nur“ noch 4,4 Millionen Euro zu begrenzen. Landrat Dusch warnt jedoch davor, das Sondervermögen als Allheilmittel zu sehen: Es „lindert zwar Symptome“, ersetzt aber keine nachhaltige strukturelle Finanzreform für die Kreise.
Die bedrohlichste Entwicklung zeigt sich jedoch bei den Rücklagen. Um das planerische Defizit des Ergebnishaushalts von rund 7,9 Millionen Euro im Jahr 2026 auszugleichen, muss der Landkreis seine Ersparnisse fast vollständig aufbrauchen. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden dadurch bis Ende 2026 auf einen Restbestand von lediglich rund 0,8 Millionen Euro zusammenschrumpfen und im Jahr 2027 endgültig verbraucht sein. Auch die Rücklage aus dem Sonderergebnis wird nach aktueller Finanzplanung bis zum Jahr 2028 vollständig aufgezehrt sein. Da ab 2028 keine Rücklagen mehr zur Verfügung stehen, müssen künftige Verluste vorgetragen und dann gegen das Basiskapital gebucht werden. Damit beginnt für den Landkreis Rastatt die Phase des „Lebens von der Substanz“. Der Landkreis verzehrt sein Eigenkapital, um die laufende Daseinsvorsorge zu finanzieren – ein Kurs, der die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen massiv einschränkt. „Die offene und nachvollziehbare Darstellung von Rücklagenentwicklung, Eigenkapitalverzehr und mittelfristigen Finanzperspektiven ist ein zentraler Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Indem wir diese Kennzahlen bewusst transparent machen, übernehmen wir Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Maßstab unseres Handelns sind Transparenz und Generationengerechtigkeit“, so Dusch.
Fazit: Ein Appell an Bund und Land
Der Landkreis Rastatt übernimmt Verantwortung und handelt konsequent: mit klarer Konsolidierung, strategischer Neuausrichtung und einer Offenlegung der finanziellen Risiken. Auf dieser Grundlage formulieren wir als Landkreis eine klare Erwartung an Bund und Land: Übertragene Pflichtaufgaben müssen verlässlich und auskömmlich finanziert werden. Das gilt insbesondere für die Eingliederungshilfe und die Krankenhausfinanzierung. Nur wenn Aufgaben- und Finanzverantwortung wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden, kann die kommunale Ebene ihre Verantwortung dauerhaft erfüllen. Es geht nicht um zusätzliche Spielräume, sondern um die Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Der Haushalt 2026 ist daher mehr als nur ein Zahlenwerk: Er ist ein klares Signal. Die kommunale Familie steht unter erheblichem Druck – sie bleibt jedoch entschlossen, ihre Zukunft aktiv zu gestalten und nicht durch schleichenden Substanzverlust aus der Hand zu geben.