Während seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) im Jahr 2010 regelmäßig zum Jahresende durchweg positive Ergebnisse in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden konnten, gab es im Jahr 2023 einen Umbruch. Zum ersten Mal sah sich der Rhein-Neckar-Kreis mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von rund 61 Mio. € konfrontiert. Auch das Jahr 2024 schloss mit einem negativen ordentlichen Ergebnis ab. In Folge dieser Entwicklung schmolzen die vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses vollständig ab, da sie zum Ausgleich der negativen Ergebnisse 2023 und 2024 verwendet werden mussten. Gleichzeitig wurde im Jahr 2024 sogar erstmalig ein Fehlbetrag von rund 7,7 Mio. € ausgewiesen, weil kein Ausgleich des negativen ordentlichen Ergebnisses mehr möglich war. Auch für das Jahr 2025 wird ein Fehlbetrag prognostiziert und der Abwärtstrend hält weiter an.
Diese Entwicklung hatte auch negative Auswirkungen auf die Liquidität des Kreises, die seit 2023 rasant abgenommen hat, da die Erträge nicht mehr ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu finanzieren. Aufgrund der fehlenden Liquidität war seit Ende 2023 eine fast durchgängige Aufnahme von Kassenkrediten unvermeidbar. Ebenso konnten geplante Investitionen nur durch neue Kredite finanziert werden, so dass die Verschuldung seit 2023 stark angestiegen ist. Die Zinsaufwendungen aus den Liquiditäts- und Finanzierungskrediten belasten den Kreishaushalt zusätzlich.
Mit den finanziellen Problemen steht der Rhein-Neckar-Kreis jedoch nicht alleine da. Bei allen Kommunen hat sich die finanzielle Lage vor allem in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Sinkende Steuereinnahmen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland, allgemeine Preissteigerungen und deutliche Tarifsteigerungen bei den Löhnen und Gehältern tragen ebenso dazu bei wie stark ansteigende Aufwendungen im Sozialbereich - insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen und hohe Verlustabdeckungen bei den Krankenhäusern.
Auch der Kreishaushalt wird zu einem großen Anteil durch diese Faktoren bestimmt, die vom Landkreis nur bedingt oder gar nicht beeinflusst werden können. Der Kreis hat zwar die Möglichkeit, durch eine Anhebung des Kreisumlagesatzes seine fehlenden Ressourcen auszugleichen, hierbei muss er jedoch die Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Gemeinden angemessen berücksichtigen. Obwohl die Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis landesweit am höchsten ist, werden mit einem steigenden Kreisumlagehebesatz die finanziellen Spielräume und dadurch auch die Gestaltungsmöglichkeiten vieler Kreiskommunen immer mehr eingeengt. Deshalb wurde im Rhein-Neckar-Kreis bereits sehr früh bei den Haushaltsplanungen 2024 und 2025 Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts ergriffen. Dabei wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern und dem Kämmereiamt sämtliche Haushaltsansätze auf mögliche Einsparpotentiale hin überprüft und Freiwilligkeitsmaßnahmen zur Disposition gestellt bzw. gekürzt. Außerdem wurden noch nicht begonnene Projekte oder Anschaffungen zurückgestellt oder in die Folgejahre verschoben. Beim Personal wurde bzgl. der Schaffung zusätzlicher Stellen sehr restriktiv verfahren, so dass eine Anforderung neuer Stellen durch die Fachbereiche lediglich unter engen Voraussetzungen möglich war. Der sich anschließende Stellenplanungsprozess beinhaltete mehrere Verfahrensstufen, innerhalb derer die Stellenanforderungen intensiv beraten und auf das absolut Notwendige reduziert wurden. In den Konsolidierungsprozess eingebunden waren neben dem Landrat und den Dezernatsleitungen auch die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages und die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses. Insgesamt konnten in den beiden Haushaltsjahren mit Hilfe der dargestellten Maßnahmen Planverbesserungen von rund 42,0 Mio. € erreicht werden. Außerdem wurden im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2024 und 2025 viele Ausgabeansätze im SAP-System lediglich zu 80 % zur Bewirtschaftung freigegeben, um hierdurch bei den Budgetverantwortlichen das Bewusstsein für eine sparsame Mittelbewirtschaftung zu schärfen und damit weitere Budgetverbesserungen zu erzielen.
Im Konsolidierungsprozess haben sich die Haushaltsgespräche mit den Fachämtern als probates Mittel erwiesen, um die angespannte Finanzlage des Kreises zu verdeutlichen und daraus folgend Einsparpotenziale zu definieren. Insofern wurde auch der Haushalt 2026 unter der Prämisse einer äußerst restriktiven Planung erstellt. So wurden beispielsweise die Personalaufwendungen pauschal um einen Betrag von 5 Mio. € gekürzt. Im Haushaltsvollzug ist beabsichtigt, diese Einsparvorgabe durch eine fortlaufende Prüfung des notwendigen Personalbedarfs, ein Ausschöpfen organisatorischer Potenziale, eine gesteuerte Nachbesetzung bei Stellenwechseln und durch unvorhersehbare, temporäre Vakanzen zu erwirtschaften.
Für den Haushalt 2027 hat das Kämmereiamt bereits im Januar 2026 ein Workshop mit allen Amtsleitungen durchgeführt, der unter dem Motto stand: „Wie haben wir bisher unsere Mitarbeitende bei den Einsparrunden mitgenommen und wie können wir sie in Zukunft noch mehr zum Thema „anhaltend schwierige Finanzsituation“ sensibilisieren?“. Gerade die Akzeptanz der Mitarbeitenden und die Transparenz bei den einzelnen Einsparungen haben sich nämlich als wichtige Tools erwiesen, um Konsolidierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen.
Trotz aller Bemühungen zur Stabilisierung der Kreisfinanzen ist in absehbarer Zeit keine wesentliche Verbesserung zu erwarten. Zwar hat das Land Baden-Württemberg die kommunale Familie im Jahr 2026 mit einem umfangreichen Finanzpaket unterstützt. Bei den zusätzlichen finanziellen Mitteln von landesweit insgesamt 550 Mio. € aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie den Zahlungen für die schulische Inklusion und die Schulbegleitungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren handelt es sich um einen Einmaleffekt, der die Kommunen im Jahr 2026 zwar finanziell entlastet, aber dauerhaft keine nachhaltigen strukturellen Verbesserungen mit sich bringt. Diese wären jedoch dringend erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kreise und Kommunen in Baden-Württemberg dauerhaft zu gewährleisten. Bei den Planungen 2026 hatten die höheren Landeszuweisungen beim Rhein-Neckar-Kreis den positiven Effekt, dass der Kreisumlagehebesatz gegenüber dem Vorjahr lediglich um 1,5 Prozentpunkte auf 32,75 Prozent angehoben werden musste. Darüber hinaus ist im Haushalt 2026 ein positives ordentliches Ergebnis von 9,4 Mio. € ausgewiesen, das es ermöglicht den Fehlbetrag 2024 vollständig und einen Teil des erwarteten Fehlbetrages 2025 abzudecken. Gleichwohl wurde die Mindestliquidität im Haushaltsplan 2026 nicht erreicht. Auch im Finanzplanungszeitraum sind aus heutiger Sicht weitere Erhöhungen des Kreisumlagehebesatzes unumgänglich, um die stetig anwachsenden Aufwendungen zu finanzieren. Die Erwirtschaftung positiver ordentlicher Ergebnisse ist auch erforderlich, um die umfangreichen Investitionsvorhaben kommender Jahre teilweise über Eigenmittel finanzieren zu können und darüber hinaus die anhaltend schlechte Liquiditätslage des Kreises zu verbessern.
Die Weitergabe von zwei Drittel der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes an die Kommunen als weiterer Baustein des Finanzpaketes des Landes Baden-Württemberg führt zunächst nicht zu einer unmittelbaren Entlastung des Ergebnishaushaltes. Die Fördermittel sind nur zur Finanzierung von Investitionen gedacht und reduzieren insoweit lediglich die Neuverschuldung.
Diese Beobachtung deckt sich auch mit den Erfahrungen aus den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. Zwar begrüßen auch die Kreiskommunen ausdrücklich die Mittel aus dem Sondervermögen als echte Stärkung der kommunalen Investitionskraft – sie ändern jedoch nichts an der strukturell bedingten Schieflage der Haushalte auf kommunaler Ebene. Denn immer deutlicher tritt in den kommunalen Haushalten das Ungleichgewicht zwischen Erträgen und Aufwendungen, sowie zwischen Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch zu Tage. So konnte von den 54 Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises noch nicht einmal jede fünfte Kommune in der Haushaltsplanung 2025 ihren Ergebnishaushalt ausgeglichen planen. Auch wenn die zunächst prognostizierte Erhöhung der Kreisumlage letztlich noch spürbar reduziert werden konnte, wird diese zusätzliche Belastung wohl dazu führen, dass der Anteil der defizitären Ergebnishaushalte in diesem Jahr nochmals ansteigen wird. Geradezu beunruhigend ist es aber, dass es in einem durchaus noch steuerstarken Landkreis wie dem unseren dennoch 5 Kommunen gibt, die sich in oder unmittelbar vor einer Haushaltsnotlage befinden, d.h. bei denen zu befürchten ist, dass es in nächster Zukunft zu einem dauerhaften, strukturbedingten Abschmelzen des Basiskapitals oder zu einem völligen Verlust der Liquidität kommen wird. Es dürfte selbstverständlich sein, dass jede weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes diese negative Entwicklung eher noch beschleunigen wird.
Um auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit der Kommunen dauerhaft zu gewährleisten, muss die Diskrepanz zwischen stetig wachsenden Aufgaben und deren Finanzierung schnellstmöglich gestoppt und abgebaut werden.