Landkreis Freudenstadt in finanzieller Schieflage

Höchster Kreisumlagehebesatz landesweit und keine Entlastung in Sicht

Der Landkreis Freudenstadt war im Jahr 2025 der einzige Landkreis in Baden-Württemberg, dessen Haushaltsplan von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet wurde. Nach zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen und einer erneuten Beschlussfassung im Oktober 2025 bestätigte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans – allerdings unter Auflagen. Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen wurden dabei nicht genehmigt.
Maike Haug · Landkreis Freudenstadt · 27. März 2026
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Auch der Haushaltsentwurf 2026 zeigt kein positives ordentliches Ergebnis. Es wird ein Fehlbetrag von rund 3,0 Millionen Euro prognostiziert. Aufgrund negativer Vorjahresergebnisse kann dieser Betrag nicht über Rücklagen ausgeglichen werden. Zusätzlich bestehen Ausgleichsverpflichtungen aus dem Jahresergebnis 2024 und dem planmäßigen Ergebnis 2025 in Höhe von rund 16,3 Millionen Euro, die als Fehlbeträge vorgetragen werden.

Im Bereich der Zahlungsmittel weist der Haushaltsentwurf 2026 ebenfalls keine ausreichenden Überschüsse auf, um die ordentlichen Tilgungen zu finanzieren. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist dies erst wieder ab dem Jahr 2027 möglich. Die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität wird in den Jahren 2026 und 2027 deutlich unterschritten.

Auf der Einnahmenseite besteht kein Spielraum mehr, denn für das Jahr 2026 plant der Landkreis Freudenstadt mit einer Kreisumlage von 41,70 Prozentpunkten – dem höchsten Hebesatz aller Landkreise in Baden-Württemberg. Zum Vergleich: Der landesweite Durchschnitt liegt nach unserer Einschätzung bei über 34 Prozentpunkten. Gleichzeitig ist die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis unter dem landesweiten Durchschnitt. Die Stagnation bzw. der Rückgang der Steuereinnahmen seit 2023 sind ein Problem. Das noch größere Problem liegt jedoch auf der Ausgabenseite, welche sich exorbitant erhöht hat, insbesondere die Sozialausgaben sowie das Defizit der Kreiskliniken.

Trotz frühzeitiger, harter Sparmaßnahmen und einem strikten Konsolidierungskurs konnte die Entwicklung bisher nicht aufgefangen werden. Bei rd. 96 % Aufwendungen im Bereich der Pflichtausgaben ist dies nicht verwunderlich.

Steigerungsraten zwischen 10 und 20 % in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege sowie höhere Ausgleichsleistungen an die Kreiskliniken aufgrund fehlender Refinanzierung durch die Krankenkassen führten zu negativen Jahresabschlüssen in Höhe von über -30 Millionen Euro in Summe für die Jahre 2023 bis 2025.

Der Verlustausgleich für die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH konnte durch operative Konsolidierungsmaßnahmen im Krankenhausbetrieb sowie Einmaleffekte von 20 Millionen Euro im Jahr 2025 auf voraussichtlich 16 Millionen Euro im Jahr 2026 reduziert werden. Diese Ausgleichsleistungen entsprechen rechnerisch immer noch etwa 7 Prozentpunkten der Kreisumlage.

Parallel dazu steigen die Ausgaben für Sozialleistungen im Kreishaushalt weiter um fast 12 Millionen Euro (+15 %) gegenüber dem Vorjahr. In den letzten zehn Jahren haben sich die Nettosozialaufwendungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe verdoppelt. Zusammen mit den Ausgleichsleistungen an die Kreiskrankenhäuser übersteigen die Nettosozialaufwendungen das Aufkommen der Kreisumlage seit Jahren deutlich.

Angesichts der bereits jetzt sehr hohen Kreisumlage wäre eine weitere Erhöhung des Hebesatzes für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht finanzierbar. Auch die Konsolidierungsmaßnahmen sind ausgeschöpft.
 

Fazit:

Ob sich die Wirtschaft erholt und damit die Steuereinnahmen wieder steigen ist aktuell fraglich. Der Haushalt des Landkreises kann nur mit einer deutlich höheren Beteiligung des Bundes an den Sozial- und Gesundheitsausgaben dauerhaft wieder ins Lot gebracht werden.

Maike Haug ist Leiterin des Amts Finanzverwaltung und Schulen im Landratsamt Freudenstadt
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