„Was uns niederdrückt, bringt uns nicht weiter.“
(Ernst Ferstl, österreichischer Dichter)
Den Kommunen und Landkreisen geht es finanziell so schlecht wie nie. So erhöht sich das Defizit der kommunalen Ebene um 7,1 Mrd. € auf die Rekordsumme von 28,1 Mrd. € (2024: 21,0 Mrd. €)[1]. Zunehmende Pflichtaufgaben, immer höhere Standards und die allgemeine wirtschaftspolitische Unsicherheit zwingen die kommunale Ebene unter ihrer Last in die Knie. Das Gleichgewicht zwischen Aufgabenerfüllung und Finanzausstattung ist längst völlig aus den Fugen geraten.
Kurzum: Die kommunalen Haushalte stehen vor dem Kollaps. Die Ausgaben für Sozialleistungen, stationäre Gesundheitsversorgung und andere staatliche Aufgaben steigen unermüdlich an und verursachen ein Defizit, das die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen massiv einschränkt. Dieser dramatische Trend ist nicht nur im Landkreis Schwäbisch Hall zu beobachten, sondern in unterschiedlichem Ausmaß landes- sowie bundesweit. Nach den Haushaltseckdaten planen 89 Prozent der Landkreise und 94 Prozent der großen Kreisstädte in Baden-Württemberg 2026 mit negativen ordentlichen Ergebnissen. Ein Wandel, wie ihn die Bundesregierung noch vor wenigen Monaten mit dem „Herbst der Reformen“ ausgerufen hat, ist dringendst geboten.
Doch wie steht es um die Reformen? Wann kommen sie? Wie sehen sie aus? Und sind sie ausfinanziert? Der Herbst wich dem Winter. Der Winter weicht dem Frühling. Und die Antworten auf diese Fragen – bleiben ernüchternd. Statt Lösungen bislang nur Schlagworte und Kommissionen, statt zielführender Debatten öffentlich ausgetragene Streitereien.
Echte Lösungen sind gefragt
Die deutsche Wirtschaft kränkelt weiter – auch wenn die veröffentlichten Dezemberzahlen 2025 und der ifo-Geschäftsklimaindex im Februar 2026 deutlich positiver sind als erwartet. Nach zwei Rezessionsjahren steigt 2025, laut Statistischem Bundesamt, das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 Prozent– begründet durch den privaten Konsum und Staatsschulden und leider nicht durch die Industrie. Das dringend benötigte Wirtschaftswachstum kommt einstweilen nicht in Schwung. Ein wesentlicher Grund ist die derzeitige außenpolitische Gesamtgemengenlage sowie die jüngsten Geschehnisse im Nahen Osten. Darüber hinaus machen weiterhin hohe Lohnneben- und Energiekosten sowie der enorme bürokratische Aufwand Deutschland als Wirtschaftsstandort unattraktiv. Für 2026 wird unter diesen Umständen nur noch ein Wirtschaftswachstum von 1,0 statt der ursprünglichen 1,3 Prozent prognostiziert. Allzu leicht können weitere nebulöse Äußerungen auf der weltpolitischen Bühne oder weitere Eskalationsspiralen diese Prognose abermals abmildern. Dabei wird eines offensichtlich: Nur auf vermeintliches Wirtschaftswachstum zu hoffen oder Entscheidungen darauf auszurichten, um so den finanziellen Kollaps der kommunalen Ebene zu verhindern, geht an einer nachhaltigen, echten Lösung vorbei. Nur mit noch mehr Geld werden die Aufgaben nicht gelöst, was offenkundig an den Gesamtsteuereinnahmen 2025 zu sehen ist. Die Einnahmen sind da, die Ausgaben aber einfach zu hoch.
Diese Rechnung kann nicht aufgehen
Es gilt, die Ausgabenseite umzukrempeln, die Anspruchsseite zu reduzieren und Standards neu zu definieren. So werden derzeit rund 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushaltes durch die kommunale Ebene aufgebracht. Sie erhält aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens. Diese Rechnung kann nicht aufgehen! Ohne eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist das gesamtstaatliche Leistungsversprechen weder erfüll- noch finanzierbar. Ein Beispiel dazu: Selbst, wenn der Landkreis Schwäbisch Hall sämtliche Freiwilligkeitsleistungen einstellen und sich lediglich auf die Erfüllung seiner verordneten Pflichtaufgaben fokussieren würde, wäre der Haushalt nicht ausgeglichen! Die Daseinsvorsorge ist bereits auf ein Minimum reduziert und die Verschuldung exorbitant nach oben getrieben.
„25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushaltes wird durch die kommunale Ebene gestellt. Gleichsam erhält diese aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens. Diese Rechnung kann nicht aufgehen!“
Finanzdezernent Jonathan Richter, Landkreis Schwäbisch Hall
Auch das Sondervermögen des Bundes und das Milliardenpaket des Landes Baden-Württemberg lösen dieses strukturelle Defizit nicht. Nach der Stabilisierung der Kommunalfinanzen im Frühjahr 2025, folgte der ersehnte zweite Schritt im Oktober insbesondere durch die Erhöhung des FAG-Aufkommens und der Weiterleitung des Sondervermögens an die kommunale Ebene. Das Paket kommt zum richtigen Zeitpunkt, ermöglicht es, unter anderem den Abbau von Investitionsstaus voranzutreiben und sichert die Liquidität. Es greift aber nicht in Strukturen ein, weshalb die kommunale Haushaltsschieflage mit dieser Finanzspritze auch nicht enden wird. Die Gesamtfinanznot der Kommunen wird nicht abgeschafft, sondern abgemildert, insbesondere da Ende 2025 der Anhebung des Umsatzsteueranteils für die kommunale Ebene eine deutliche Absage erteilt wurde. Die Pakete eröffnen neue Handlungsspielräume bleiben aber Einmaleffekte. Die konsumtiven Ausgaben werden durch das Sondervermögen nicht verringert.
„Die kommunale Haushaltsschieflage wird mit dieser Finanzspritze nicht enden.“
Finanzdezernent Jonathan Richter, Landkreis Schwäbisch Hall
Ein Tropfen auf dem heißen Stein
Es braucht mehr Mut zu echten und spürbaren Reformen. Es braucht einen beherzten und echten Bürokratieabbau inklusive Prozessoptimierung und Automatisierung – ohne Gold-Platin-Gesetze. Es braucht eine Reform des Konnexitätsprinzips, getreu dem Motto: Wer bestellt, der bezahlt! Wenn diese Neuordnung nicht gelingt, werden die Auswirkungen für die kommunale Daseinsvorsorge irreparabel sein. Das letzte Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen wird dauerhaft verloren gehen – mit fatalen gesellschaftlichen, sozialen und politischen Folgen. Denn Politik entscheidet sich vor Ort. Es bleibt abzuwarten, ob der „Zukunftspakt“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen in diesem Jahr hält was er verspricht und ob die neu gewählte Landesregierung den „BW-Pakt für handlungsfähige Kommunen“ schließt.
Derweil hat die Kommission zur Sozialstaatsreform 26 Empfehlungen erarbeitet, wie das Sozialsystem reformiert werden kann „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“[2]. Sicherlich sind die Bündelung der steuerfinanzierten Leistungen auf einer Plattform, die Konzentration der Anlaufstellen und die Automatisierung ein echter Bürokratieabbau mit Mehrwert – für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Mitarbeitenden in den Verwaltungen. Aber reicht das?
Derartige Anpassungen gleichen einer vorwiegend nach innen gerichteten Reform, insbesondere, wenn Fragen zu den beitragsfinanzierten Themenfeldern Rente, Gesundheit, Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Pflege in einer anderen Kommission erörtert werden. „Konkrete Kosten für den Umbau nannte Bas nicht. Selbst die Kommission habe sich nicht getraut, Zahlen zu nennen, da die Effekte noch nicht absehbar seien.“[3] Welche finanzielle Entlastung für die öffentlichen Haushalte daraus folgen werden, wird die weitere Umsetzung zeigen. Eine anvisierte Einzelfallgerechtigkeit sämtlicher staatlicher Leistungen jedenfalls führt zu keinem gesellschaftlichen Mehrwert. Die „Lieferando“-Mentalität gegenüber dem Staat ist weder Staatsziel, noch demokratisch, noch leistbar!
Die Haushaltslage im Landkreis Schwäbisch Hall
Die finanzielle Schieflage lässt sich im Landkreis Schwäbisch Hall an folgenden Zahlen gut ableiten: Der größte Posten ist und bleibt der Zuschuss für die Soziale Sicherung, der sich von 2025 auf 2026 um 16 Prozent oder 20,9 Mio. € erhöht – wohlgemerkt, in nur einem Jahr! Damit übersteigt die Soziale Sicherung das gesamte Kreisumlageaufkommen um 1,7 Prozentpunkte. Allein dieser Anstieg ist höher als der gesamte Zuschussbedarf der beiden Landkreiskliniken. Jeder dritte Euro aus dem Kreishaushalt wird für den Zuschussbedarf der Sozialen Sicherung benötigt.
Die Landkreise werden in der Sozialhilfe immer mehr zu Ausfallbürgen für Bund und Land. Allein in der Eingliederungshilfe steigt der Zuschussbedarf der Leistungen um 15 Mio. € auf nunmehr 69 Mio. €. Im März 2025 erhielten die Landkreise vom Land – nach zähen Verhandlungen – für die Jahre 2023 und 2024 eine Nachzahlung für BTHG-bedingte Mehrkosten. Leider deckt diese aber nicht annährend die Mehrkosten.
Auch die stationäre Gesundheitsversorgung bleibt ein Trauerspiel. Das 4-Milliarden-Paket der Bundesregierung 2025 war ein starkes und wichtiges Signal. Doch die Ernüchterung folgte auf dem Fuß, nachdem ein Sparpaket auferlegt wurde. Es sollte zu keinen Krankenkassenbeitragserhöhung kommen, die teilweise dennoch eintraten, und die Krankenhäuser sollen dazu 1,8 Milliarden Euro leisten. Der Landesbasisfallwert soll weiter nur am untersten Rand erhöht werden. Kein Inflationsausgleich. Damit schwinden die letzten Hoffnungen auf eine irgendwann wieder tragfähige Krankenhausfinanzierung. Die Landkreise müssen voraussichtlich allein 2025 nur in Baden-Württemberg mit 490 Mio. € Defizite der kommunalen Krankenhäuser zusätzlich zur sozialen Sicherung ausgleichen.
Politischer Wille ist gefragt
Die 10 Kernerwartungen des Landkreistages Baden-Württemberg zeigen die Möglichkeiten, die kommunale Ebene dauerhaft und sozialverträglich finanziell zu entlasten. Die Stellschrauben sind bekannt, jetzt bedarf es dem politischen Willen, sie zu drehen. Und genau darin besteht die große Chance, diese Krise zu meistern. Die kommunale Ebene hat die Bankenkrise, die Corona-Krise und die Energiekrise gemeistert. Mit ehrlichen Reformen ist der Turningpoint noch zu schaffen und die Erfüllung der Daseinsvorsorge weiterhin möglich. Die Werkzeuge dafür warten auf ihren Einsatz!
Die immer weiter anwachsenden Ausgaben müssen durch Standardreduzierung vermindert werden. Ohne derartige Kraftakte werden mühsam aufgebaute Strukturen sukzessive verschwinden und kommunale Angebote verloren gehen. In der Gesetzgebung braucht es mehr Pragmatismus! Ziele und deren Umsetzung sind vorab zu prüfen, bevor ein bürokratisches, praxisfremdes und damit teures Gesetz eingeführt wird. Ganz im Sinne Montesquieus: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Für die bundes- und landespolitische Ebene gilt das Zitat des Bundespräsidenten Heinemann: „Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte“. Das sind nicht weniger als unsere demokratischen freiheitlichen Strukturen, das Wiedererlangen von Vertrauen aus der Bevölkerung und die Rückkehr auf ein finanzierbares Leistungsniveau. Sollte das nicht gelingen, geht Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit und damit in unsere demokratischen Strukturen weiter verloren.
Der Landkreis Schwäbisch Hall gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Der Landkreis umfasst eine Fläche von 1.486 km². Insgesamt leben im Kreisgebiet derzeit rund 200.000 Menschen in den 30 zugehörigen Städten und Gemeinden. Mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 127 Einwohnern pro km² ist der Landkreis Schwäbisch Hall dem ländlichen Raum zuzuordnen.
Weitere Informationen gibt es im Netz unter www.LRASHA.de sowie auf Instagram @landkreis_schwaebischhall
Quellen:
[1] Staatsdefizit erhöht sich im Jahr 2025 leicht auf 119,1 Milliarden Euro - Statistisches Bundesamt [25.02.2026].
[2] Abschlussbericht_KSR_finalisiert- Seite 8 [24.02.2026].
[3] Einfachere und digitalere Sozialleistungen: Bas will schnelle Sozialstaatsreform | MDR.DE [24.02.2026].