Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Süden unserer Republik auf der Landkarte anschaut, sieht man sofort: Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern grenzen an ein echtes Wunder, nämlich an Baden-Württemberg. Wer Badener und Schwaben, aber auch viele andere Menschen aus der ganzen Welt zusammenführen und mit ihnen gemeinsam Heimat gestalten kann, muss schon etwas ganz Besonderes sein. Etwas, auf das wir stolz sein können und auch stolz sind: Ein Land mit unverwechselbaren Landschaften, pulsierenden Städten und vitalen Dörfern. Ein Land, in dem Tüftlergeist und Fleiß auf Heimatsinn und Weltoffenheit treffen. Und nicht zuletzt ein Land, das seinen auch wirtschaftlichen Erfolg in erster Linie den Menschen verdankt, die hier leben und arbeiten.
Es gibt aber noch einen weiteren, sogar ganz entscheidenden Erfolgsfaktor. Das ist die kommunale Selbstverwaltung. Seit Jahrzehnten bilden Landkreise, Städte und Gemeinden das Fundament unseres staatlichen Gemeinwesens. Und gerade in den letzten Jahren haben wir doch wirklich vielfach eindrucksvoll bewiesen, dass wir in der Lage sind, selbst größte Herausforderungen anzunehmen und zu schultern. Ich denke etwa an den starken Zustrom geflüchteter Menschen, die Pandemie oder die Folgen des verbrecherischen russischen Überfalls auf die Ukraine.
Wenn irgendetwas wirklich immer funktioniert hat, dann ist es zweifelsohne die kommunale Bank gewesen. Wir stehen wie keine zweite staatliche Ebene für lösungsorientiertes, zupackendes Handeln und damit zugleich auch für Verlässlichkeit vor Ort.
Deshalb verdienen wir bei aller uns eigenen Bescheidenheit, die Landrätinnen und Landräte bekanntlich schon mit der Muttermilch aufsaugen, deutlich mehr Vertrauen in das, was, genauso aber auch in die Art, wie wir es tun. Bei Lenin hieß es einmal: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Genau umgekehrt wird aber doch erst ein Schuh draus: Kontrolle ist gut, aber Vertrauen ist allemal noch besser.
Leider ist diese Botschaft in der Politik aber offenbar immer noch nicht überall angekommen. Im Gegenteil: Gerade momentan lässt man uns, wenn ich etwa auf die Kommunalfinanzen schaue, sogar am langen Arm verhungern. Da steht inzwischen jedoch sehr viel mehr auf dem Spiel. Die Demokratie wird nämlich immer vor Ort gewonnen. Sie kann aber eben auch vor Ort verloren werden.
Unser kommunales Schiff ist momentan in großer Not. Es liegt tief im Wasser, ja es hat teilweise schon eine unübersehbare Schlagseite. Trotzdem sind die Offizierinnen und Offiziere in Berlin und Stuttgart allem Anschein nach aber überwiegend mit sich selbst beschäftigt. Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Prof. Lars Feld hat das jüngst so beschrieben: „Es kommt mir vor wie auf der Titanic: Die Stimmung ist gut, das Orchester spielt einfach weiter, es ändert sich nichts und das Schiff geht unter.“ So weit darf es aber definitiv nicht kommen.
Der unvergessene Manfred Rommel hat einmal gesagt: „Wir haben ein Problem mit Soll und Haben. Wir sollten – und ich füge hinzu: Wir sollten sogar vieles –, aber wir haben nicht.“ Die Kommunen stecken auch in Baden-Württemberg momentan in der größten Finanzkrise, die dieses Land jemals erlebt hat. Schon 2024 mussten die Gemeinden, Städte und Landkreise nur in Baden-Württemberg allein ein historisches Defizit von 3,1 Milliarden € verzeichnen. Dieses Jahr und erst recht 2026 wird es sogar noch einmal deutlich schlechter. Schon jetzt können neun von zehn Landkreisen ihre Aufwendungen nicht mehr aus den laufenden Erträgen erwirtschaften. Ich bin fast auf den Tag genau seit 20 Jahren Landrat und war vorher knapp sieben Jahre Bürgermeister. Das ist eine lange Zeit, in der man auch Entwicklungen beobachten kann. Und genau vor diesem Hintergrund sage ich heute: Es ist für die kommunale Seite kontinuierlich abwärtsgegangen, in den letzten Jahren sogar in rasantem Tempo. Ich selbst habe unsere finanzielle Situation jedenfalls noch nie so desaströs und vor allem auch so perspektivlos erlebt wie momentan.
Diese Entwicklung kommt aber nicht etwa plötzlich und unerwartet. Nein, diese Entwicklung ist vielmehr eindeutig eine Entwicklung mit Ansage. Die Kommunen haben schon seit Jahren immer wieder warnend darauf hingewiesen, dass uns Bund und Land permanent entweder neue Aufgaben aufbürden oder aber bestehende munter ausweiten, ohne dabei die Kostenfolgen im Blick zu behalten. Ja, ich will heute sogar noch einen Schritt weitergehen: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob all das sogar System hätte. Dadurch, dass der Bund und leider, lieber Herr Ministerpräsident, auch das Land permanent einfach Kosten auf uns verschieben, die sie eigentlich selbst tragen müssten, wird der eigene Haushalt nämlich schlicht zu unseren Lasten geschönt.
Dieser Tage ist ein denkwürdiges Jubiläum durch die Medien gegangen. Zehn Jahre ist es her, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel den Satz formuliert hat: „Wir schaffen das.“ Alle Welt diskutiert deshalb gerade über die Frage, was wir jetzt tatsächlich geschafft haben und was vielleicht auch nicht. Ich würde aber gern über etwas ganz anderes diskutieren, nämlich über die Frage: Wer bitte ist eigentlich „wir“?
Ich selbst gehöre definitiv nicht zu denen, die den Satz „Wir schaffen das“ generell für falsch oder gar für verhängnisvoll halten. Im Gegenteil: Wenn wir als Gesellschaft zusammenstehen, können wir nämlich in der Tat sogar eine ganze Menge schaffen – mehr, als uns vielleicht selbst bewusst ist. Deshalb habe ich mich immer zu dieser Aussage und auch der daraus folgenden christlichen Verantwortung bekannt. Und wir alle haben dann ja auch danach gehandelt.
Wenn ich Angela Merkel etwas vorwerfe, dann ist es allerdings das, dass sie die Begründerin des größten Verschiebebahnhofs zulasten Dritter, nämlich zulasten der Kommunen, in der deutschen Geschichte ist. „Wir“ waren nach ihrem Verständnis jedenfalls nicht in erster Linie der Bund oder die Länder. „Wir“ – das waren vielmehr immer die Kommunen, egal ob es um die Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen, das schlicht nicht mehr sinnvoll zu administrierende und schon gar nicht mehr zu bezahlende Bundesteilhabegesetz, die Bewältigung der Pandemie oder vieles andere mehr gegangen ist. Eigentlich hätte der Satz deshalb heißen müssen: „Ihr müsst das irgendwie schaffen.“ Dann aber – das will ich wirklich in aller Deutlichkeit hinzufügen – bitte am Ende wenigstens nicht auch noch auf unsere Kosten. So kann man nämlich mit uns Kommunen definitiv nicht umgehen.
Zuletzt haben wir vor allem immer wieder auch auf die rasende Geschwindigkeit hingewiesen, in der die Kommunalfinanzen zerrüttet werden. Allein von 2023 auf 2024 hat sich unser Defizit bundesweit vervierfacht – in einem Jahr von minus 6,2 Milliarden auf minus 24,3 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2025, also in diesem Jahr, waren es deutschlandweit schon wieder minus 16,7 Milliarden Euro – in einem einzigen Quartal! Wo bitte soll denn diese Entwicklung noch hinführen?
Bei den Landkreisen sind es insbesondere die dynamisch aufwachsenden Ausgaben für die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe sowie die absurd hohen Defizitausgleiche im Klinikbereich, wo wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger als Ausfallbürge einer Politik einspringen müssen, die ihre Hausaufgaben nicht mehr geregelt kriegt, sondern sich in Abgrenzung, Konfrontation und endlosen Diskussionen gefällt, anstatt die Dinge endlich einmal konsequent und lösungsorientiert anzugehen.
Von Willy Brandt stammt der berühmte Satz: „Der Respekt vor dem mündigen Bürger verlangt, dass man ihm Schwierigkeiten nicht vorenthält.“ Ist dieser absolut richtige Satz inzwischen denn völlig vergessen?
Unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bei der Eröffnung des Deutschen Fürsorgetags am letzten Dienstag in Erfurt eine, wie ich finde, sehr bemerkenswerte, sehr beherzte und vor allem auch sehr richtige Rede gehalten. Ich will daraus nur ganz wenige Sätze zitieren. Der Bundespräsident sagt:
„Was wir brauchen, ist jetzt mutige Politik, die um ihre Verantwortung weiß. Um die Übernahme dieser Verantwortung haben sich Parteien und Personen in den Parteien beworben. Und: Dafür wurden sie gewählt! Deshalb: Liebe Koalition, jetzt geht es nicht um Parteitaktik oder Umfragen. Es geht um unser Land! Es geht um den schwierigen Ausgleich von Interessen und um kluge Entscheidungen in der Sache. Dieser Verantwortung müssen Sie gerecht werden!“
Mit Ausrufezeichen! Dem ist aus meiner Sicht nur noch hinzuzufügen: Lieber Herr Bundespräsident, danke für diese Worte. Hoffentlich sind sie auch in Berlin endlich einmal gehört worden.
Das, was der Bundespräsident angeprangert hat, betrifft aber nicht nur Berlin. Es betrifft, lieber Herr Ministerpräsident Kretschmann, nämlich leider auch Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg hat uns nach zähen Verhandlungen jetzt zwar wenigstens Liquiditätshilfen zugestanden. Dafür sind wir durchaus dankbar. Ich will hier keinen falschen Eindruck erwecken. Eine nachhaltig wirkende Lösung unserer finanziellen Probleme ist das – mit Verlaub – aber trotzdem nicht. Unsere kommunale Mühle leidet doch darunter, dass uns Bund und Land schon seit Jahren permanent das Wasser abgraben und wir deshalb das Mühlrad nur noch mit größter eigener Anstrengung überhaupt am Laufen halten können. Wenn uns jetzt vorübergehend mehr Frischwasser zugeführt wird, hilft das zwar. Es hilft aber eben nur für den Augenblick. Was wir deshalb brauchen, ist endlich wieder eine dauerhaft erhöhte Schüttung. Nur so kann sich unser Mühlrad verlässlich weiterdrehen.
Dass man mit 14 % der Steuereinnahmen nicht dauerhaft 28 % der staatlichen Aufgaben finanzieren kann, müssten doch eigentlich sogar diejenigen begreifen, die in Mathematik öfter krank waren.
Was wir deshalb jetzt dringend brauchen, ist endlich ein finanzieller Befreiungsschlag für die kommunale Ebene. Unsere Forderungen dazu liegen seit Jahr und Tag auf dem Tisch. Seitens des Bundes heißt das eine Verdreifachung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer auf künftig 6 %. Das wären jährliche Mehreinnahmen für die kommunale Seite von 12 Milliarden Euro. Angesichts eines kommunalen Defizits von in diesem Jahr wohl 30 Milliarden Euro oder mehr wäre selbst das zwar sicher noch nicht genug, um unsere Finanznot zu beseitigen. Es wäre aber ohne Zweifel ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Ebene. Die Neigung, einen solchen Schritt zu gehen, scheint in Berlin aber leider nicht sonderlich ausgeprägt zu sein. Unser Schiff ist zwar in großer Not, aber die Offizierinnen und Offiziere auf der Kommandobrücke diskutieren lieber über einzelne Formulierungen ihres Bordbuchs. Verantwortung für Deutschland sieht anders aus.
Auch das Land ist natürlich weiter gefordert. Wir sind verfassungsrechtlich ein Teil der Länder und haben deshalb sogar einen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Mindestausstattung. Dazu hoffen wir endlich auch auf ein klares Wort aus Karlsruhe. Die Verfahren der Landkreise Kaiserslautern, Mansfeld-Südharz und des Salzlandkreises vor dem Bundesverfassungsgericht hängen – sozusagen stellvertretend für uns alle – jetzt wirklich schon lange genug.
Vom Land erwarten wir kurzfristig einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Dass die Landkreise, Städte und Gemeinden derzeit finanziell angemessen ausgestattet wären, wird auch in Stuttgart nämlich sicher niemand ernsthaft behaupten können.
Und eines muss uns bei alledem auch klar sein: Wenn es nicht gelingt, die Kommunen aus ihrer akuten Finanznot zu befreien, dann wird nicht bloß die vorhin in Erinnerung gerufene Erfolgsgeschichte der kommunalen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg ein jähes Ende finden, sondern dann werden die Kommunen auch als Akteure, als Treiber und als Moderatoren der dringend erforderlichen Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ausfallen. Die Folgen, die das für unser Gemeinwesen hätte, will ich mir gar nicht erst ausmalen. Deshalb werden wir weiterhin und zur Not auch noch lauter für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Land streiten. So, wie es momentan ist, kann es jedenfalls unmöglich bleiben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört zur guten Tradition unserer Landkreisversammlungen, dass wir die Anwesenheit so vieler prominenter Vertreterinnen und Vertreter der Landespolitik und insbesondere auch die unseres Ministerpräsidenten zum Anlass nehmen, um bei dieser Gelegenheit unsere aktuellen Erwartungen an das Land zu thematisieren. In finanzieller Hinsicht habe ich das bereits getan. Ich will den Bogen aber jetzt ganz bewusst noch weiter spannen.
Sie, lieber Herr Ministerpräsident, haben bei Ihrer ersten Teilnahme an einer Landkreisversammlung, damals quasi vor der eigenen Haustür in Sigmaringen, vielleicht eher ein klein wenig mit dieser Tradition gefremdelt, sie in der Folgezeit dann aber doch für sich angenommen. Nachdem Sie heute letztmals als Ministerpräsident an einer Landkreisverssammlung teilnehmen, werden Sie unsere landespolitischen Forderungen daher bestimmt auch als das werten, was sie am Ende sind, nämlich eine durchaus erwartungsvolle, in jedem Fall aber konstruktive Positionierung derjenigen staatlichen Ebene, der das Subsidiaritätsprinzip aus guten Gründen eine ganz besondere Bedeutung für das Gelingen unseres Gemeinwesens beimisst. Wir wissen natürlich auch, wie das in der Praxis ist: Unmögliches wird zwar in der Regel sofort erledigt, Wunder dauern dafür schon auch einmal etwas länger. Deshalb würden wir von Ihnen natürlich niemals Wunder erwarten. Der erste Teil des Satzes gilt aber trotzdem.
Alle unsere Erwartungen an die Landespolitik – immerhin 100 an der Zahl – haben wir in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie auf Ihren Tischen finden. Alle kann und will ich heute natürlich nicht ansprechen. Das würde den Rahmen dann doch sprengen. Bevor Sie jetzt alle in den beliebten Kindervers einstimmen: „Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, wär ich doch zuhaus‘ geblieben“, will ich mich in aller Kürze auf unsere zehn Kernerwartungen beschränken.
1. Den Sozialstaat neu ausrichten und zukunftsfest aufstellen.
Für uns als Landkreise gibt es ein klares Bekenntnis. Dieses Bekenntnis lautet: Gerade die Schwachen brauchen starke Fürsprecher. Solche starken Fürsprecher sind die Landkreise immer gewesen; und das wollen wir auch künftig bleiben. Um unsere sozialen Sicherungssysteme demografiefest und zukunftssicher zu machen, braucht es aber zwingend eine strukturierte Aufgaben- und Ausgabenkritik. Das gilt nicht nur mit Blick auf die Knappheit der finanziellen Ressourcen, sondern vor allem auch mit Blick auf unsere zunehmend enger werdenden personellen Handlungsspielräume. Selbst wenn es morgen Goldstücke regnen würde, worauf zumindest meine Wetter-App allerdings nicht hindeutet, hätten wir dadurch allein nämlich noch keine einzige Mitarbeiterin und keinen einzigen Mitarbeiter mehr.
Natürlich ist hier primär der Bund gefordert. Und ja, es ist richtig: „Die Versöhnung zwischen Finanz- und Sozialpolitik gleicht der Versöhnung zwischen Hund und Katze bei der Vermittlung des Kanarienvogels.“ Bevor ich jetzt Ärger mit den Tierschutzverbänden kriege, will ich allerdings darauf hinweisen: Das war ein wörtliches Zitat – übrigens einmal mehr von Manfred Rommel –, und ich habe, wie Sie sicher gehört haben, in Anführungs- und Schlusszeichen gesprochen. Die Problembeschreibung trifft den Nagel aber trotzdem auf den Kopf. Und der Handlungsbedarf ist unbestritten.
Aber auch das Land, lieber Herr Ministerpräsident, ist da am Zug, etwa über gezielte Bundesratsinitiativen. Was spricht den beispielsweise gegen eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung? Immerhin wird inzwischen schon jeder fünfte Euro des Bundeshaushalts für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung genutzt.
2. Die Kommunen bei der Eingliederungs- und der Jugendhilfe finanziell entlasten.
Gerade diese beiden wichtigen Bereiche entwickeln sich für uns mehr und mehr zu einem regelrechten Fass ohne Boden. Schon seit Jahren steigen die kommunalen Nettoausgaben in der Eingliederungs- und der Jugendhilfe stark an.
Allein bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung haben sich die Ausgaben der baden-württembergischen Landkreise – wohlgemerkt bereits abzüglich aller Erstattungen – von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf jetzt 2,4 Milliarden Euro (2025) gesteigert. Das sind 700 Millionen Euro oder 41 % mehr in nur vier Jahren. Und wir sind wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen Umstellung der Verträge ja sogar immer noch ein Stück weit vor der eigentlichen Kostenlawine. Was läge vor diesem Hintergrund denn eigentlich näher, als dass das Land seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur aufgabenangemessenen Finanzausstattung der Kommunen in der Weise nachkommt, dass es sich anteilig an den Nettobelastungen der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beteiligt? Das hätte – wir sind ja unter uns – übrigens auch den positiven Nebeneffekt, dass das bislang eher im Verborgenen blühende Interesse des Landes, die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu bremsen, dann im Zweifel auch deutlich sichtbarer zum Vorschein käme.
3. Schulische Inklusion konsequent umsetzen, kommunale Sonderlasten ausgleichen.
Im Grunde knüpft das unmittelbar an den vorherigen Punkt an. Die UN-Behindertenrechtskonvention bleibt in den baden-württembergischen Schulen derzeit nämlich vielfach schlicht und ergreifend deshalb unerfüllt, weil viele Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung überhaupt nur dann am Unterricht teilnehmen können, wenn sie durch externe, kommunal finanzierte Schulbegleitungen dabei unterstützt werden. Einmal mehr sind wir also auch hier nichts anderes als Ausfallbürgen, in diesem Fall für das Land. Das Land muss deshalb die Versorgung der Schulen und insbesondere der SBBZ mit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unbedingt nachhaltig verbessern. Jetzt wissen wir aber natürlich auch, dass Menschen mit dieser beruflichen Qualifikation nicht unbedingt auf den Bäumen wachsen. Dann wäre es aber doch das Mindeste, dass das Land seinen Kommunen wenigstens die Kosten für die ersatzweise Bereitstellung von Schulbegleitungen erstattet, solange es selbst noch keine ausreichende Unterrichtsversorgung gewährleisten kann.
4. Auf eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhaus-Betriebskosten hinwirken.
Die Finanzielle Lage der Krankenhäuser in Baden-Württemberg bleibt extrem dramatisch. Rund 65 % aller Kliniken im Land erwarten in diesem Jahr rote Zahlen. Das Land hat uns zwar in der Vergangenheit schon mehrfach mit Soforthilfen unter die Arme gegriffen. Das haben wir sehr dankbar registriert, lieber Herr Ministerpräsident. Nur: Es reicht eben im Ergebnis bei Weitem nicht, um eine dringend erforderliche Stabilisierung unserer Strukturen zu erreichen.
Auch die 4 Milliarden Euro des Bundes für Sofort-Transformationskosten verschaffen den Kliniken zwar etwas Luft. Dauerhaft gestiegene Betriebskosten lassen sich mit Einmalzahlungen aber nicht in den Griff bekommen. Dafür bedarf es vielmehr dann auch einer nachhaltigen Lösung.
Wir brauchen zur Kostensenkung endlich auch einen echten Befreiungsschlag in Sachen Bürokratie und Überregulierung. Dass unsere neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die ja aus Baden-Württemberg stammt, etwa den kropfunnötigen Bundes-Klinik-Atlas jetzt wieder abschaffen will, ist deshalb ganz ausdrücklich zu begrüßen. Das kann und darf aber nur ein erster Schritt sein. Sicher: Auch hier ist zuvörderst der Bund gefordert. Das Land muss über den Bundesrat aber ebenfalls noch mehr Einfluss ausüben als bisher.
5. Investitionsförderung der Krankenhäuser vollumfänglich garantieren.
Wir erkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, uneingeschränkt an, dass das Land in den letzten Jahren seine Investitionsförderung spürbar erhöht hat, auch wenn zur ganzen Wahrheit genauso gehört, dass der Aufwuchs zumindest teilweise zulasten der kommunalen Finanzmasse gegangen ist. Gleichwohl klafft aber auch jetzt immer noch eine deutliche Investitionslücke von nicht weniger als 250 Millionen Euro pro Jahr. Hier ist ganz sicher nicht der Bund, sondern hier ist vielmehr originär das Land in der Pflicht. Insbesondere muss die Förderquote zwingend nach oben und damit an die reale Entwicklung der stark gestiegenen Baukosten angepasst werden.
Dass darüber hinaus auch dringend eine Dynamisierung der Pauschalförderung geboten ist, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Der alte Grundsatz, dass auch das Land die schlichte Lebenswirklichkeit anerkennen muss, sollte doch eigentlich selbstverständlich sein. Aber Vorsicht: In der Praxis ist das offenbar nur eine Kann-Bestimmung.
6. Aufgabenangemessene Finanzausstattung der Landkreise sicherstellen.
Ständige Wiederholung fördert zwar das Verständnis. Trotzdem will ich es an dieser Stelle – auch mit Blick auf die Uhr – ausnahmsweise mit der bloßen Erwähnung bewendet sein lassen, weil ich mich vorhin schon ausführlich dazu geäußert habe.
7. Wer bestellt, bezahlt – Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung ertüchtigen.
„Es könnt‘ alles so einfach sein, isses aber nicht“, haben die Fantastischen Vier einst zusammen mit Herbert Grönemeyer gesungen. Dieses Lied handelt zwar meines Wissens nicht vom Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung, sondern beschreibt eine andere, allerdings ähnlich komplizierte Beziehung. Trotzdem heißt es dort an einer Stelle aber: „Diese Welt ist in den Miesen und vor allem braucht sie endlich mal ‘ne Entscheidung.“ Das wiederum würde allerdings auch absolut zum Konnexitätsprinzip passen. Vielleicht habe ich deshalb einfach nur den Inhalt des Liedes bisher falsch verstanden.
Mit dem Konnexitätsprinzip könnte nämlich auch alles so einfach sein: Immer wenn das Land allein oder gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern neue Vorgaben schafft, die für die Kommunen mit Mehrkosten verbunden sind, dann gleicht es diese Mehrkosten aus. Einfacher geht es doch wirklich nicht mehr. Die Realität ist allerdings trotzdem eine ziemlich andere.
Konnexitätsrechtlicher Mehrbelastungsausgleich für die vom Land im Bundesrat gebilligte Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulbereich? Fehlanzeige. Konnexitätsrechtlicher Mehrbelastungsausgleich für strengere Energieeffizienzstandards bei Verwaltungsgebäuden? Ebenfalls Fehlanzeige. Konnexitätsrechtlicher Mehrbelastungsausgleich aufgrund von zuungunsten der Kommunen veränderter Kostentragungslasten im Katastrophenschutzbereich? Zum dritten Mal Fehlanzeige. Diese Liste ließe sich nahezu problemlos beliebig noch weiter fortsetzen.
Fazit: Das Konnexitätsprinzip unserer Landesverfassung ist sogar noch löchriger als ein Schweizer Käse. Diese Löcher müssen deshalb durch eine Änderung der Landesverfassung endlich gestopft werden.
8. Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung an Grundschulen flexibilisieren und auskömmlich finanzieren.
Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist – darüber sind wir uns sicher alle einig – gesellschaftlich, aber auch volkswirtschaftlich extrem wichtig. Wenn wir tatsächlich wieder auf den Wachstumspfad gelangen wollen, dann brauchen wir die Eltern dieser Kinder im Arbeitsmarkt. Allerdings kann es auch hier nicht sein, dass die Kommunen ihre dadurch entstehenden Kosten dann nur unzureichend ausgeglichen bekommen. Der eine erfindet die Leistungen und den Rechtsanspruch oder stimmt ihm im Bundesrat bedenkenlos zu und die anderen bekommen am Ende die Rechnungen dafür. Das ist doch ganz offenkundig ein Geschäft zulasten Dritter. Auf jeden Fall ist es aber ein himmelschreiendes Unrecht. Auch damit muss endlich Schluss sein.
Außerdem benötigen wir dringend deutlich mehr Beinfreiheit bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Betreuungsqualität muss ganz bestimmt nicht von oben diktiert werden, weil sie nämlich längst schon von unten gelebt wird.
9. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren stärken.
Die steigenden Schülerzahlen an den SBBZ, insbesondere im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, sind nicht wegzudiskutieren. Umso wichtiger ist es deshalb aber, dass das Land jetzt endlich ein klares und vor allem auch mit den notwendigen Ressourcen unterlegtes Konzept zum weiteren Ausbau der SBBZ vorlegt. Wir haben in Baden-Württemberg nun einmal Wahlfreiheit zwischen einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule und einem SBBZ. Und wenn sich immer mehr Eltern mit ihren Kindern für ein SBBZ entscheiden, dann muss darauf auch reagiert werden. Alles andere gibt den betroffenen Schülern und ihren Eltern sonst am Ende doch wieder nur Steine statt Brot.
10. Deutschlandticket nachhaltig ausfinanzieren – ÖPNV-Aufgabenträger absichern.
Auch da gilt: Es sind nicht die Kommunen gewesen, die das Deutschlandticket einführen wollten, sondern es war zuvörderst der Bund, allerdings mit wohlwollender Begleitung durch die Länder. Deshalb liegt es jetzt auch am Bund und an den Ländern, für die dringend erforderliche Planungssicherheit bei uns zu sorgen.
In der Sonderverkehrsministerkonferenz am vergangenen Donnerstag wurden dafür zwar wichtige Weichen gestellt. Ich muss allerdings auch in aller Deutlichkeit sagen: Selbst die geplante Preiserhöhung auf 63 Euro, an der aus unserer Sicht gar kein Weg vorbeiführt, wird die Deckungslücke nicht vollständig schließen. Solange der Bund und die Länder ihre Finanzierungsbeiträge jeweils bei 1,5 Milliarden Euro einfrieren und diese Preiserhöhung nur rund 500 Millionen Euro zusätzlich erbringt, die Kosten aber schon im nächsten Jahr voraussichtlich 3,8 Milliarden Euro betragen, fehlen einfach allein 2026 noch immer 300 Millionen Euro.
Deshalb steht das Land hier auch weiterhin in der Pflicht. Als ÖPNV-Aufgabenträger sitzen wir nämlich unweigerlich in der von uns nicht zu verantwortenden Kostenfalle der EU-Verordnung 1370/2007, wenn das Land das Deutschlandticket nicht endlich auch gesetzlich vorgibt. Einen solchen gesetzlichen Tarifanwendungsbefehl erwarten wir deshalb, wenn das Deutschlandticket eine Zukunft haben soll. Einen solchen haben uns der Finanzminister und der Verkehrsminister im April auch schriftlich zugesagt, wenn die Finanzierungsmodalitäten mit dem Bund geklärt sind. Das ist jetzt der Fall. Wer, lieber Herr Ministerpräsident, A sagt, der muss auch B sagen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass wir am Ende auch dort wieder die Zeche mitbezahlen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich räume ein: Unsere Erwartungen an das Land sind groß. Aber groß sind eben auch die Herausforderungen, vor denen wir in den Kommunen vor Ort stehen. Groß ist vor allem auch die Not, in die die baden-württembergischen Kommunen in einer geradezu abenteuerlichen Geschwindigkeit abgerutscht sind. Ich kann deshalb nur noch einmal mit aller Dringlichkeit dafür werben, die Kommunen jetzt schnell und nachhaltig finanziell zu stabilisieren. Dafür kann auch der Bundesrat ein geeignetes Vehikel sein. In der nächsten Zeit stehen nämlich einige Entscheidungen an, die man dafür gut nutzen könnte. Über allem muss die Devise stehen: Nicht kleckern, sondern klotzen. Jeder, der auch nur einen Funken Verständnis für unser von unten nach oben aufgebautes Gemeinwesen hat, muss auch wissen, welche Konsequenzen es nach sich zieht, wenn das untere Stockwerk des Staatsgebäudes wegen statischer Fehler eines Tages in sich zusammenbrechen würde.
Die Bürgerinnen und Bürger erleben ihren Staat doch in allererster Linie vor Ort. Der Bundeskanzler hat vor Kurzem völlig zu Recht davon gesprochen, dass mehr als 80 % aller Verwaltungsdienstleistungen in den Rathäusern und in den Landratsämtern erbracht werden. Nicht im Bundeskanzleramt, nicht in der Villa Reitzenstein, nicht in irgendeinem Ministerium oder in einem unserer vier Regierungspräsidien, sondern im Rathaus der Stadt Balingen oder im Landratsamt des Zollernalbkreises genauso wie in jedem anderen der 1.101 Rathäuser und der 35 Landratsämter in Baden-Württemberg. Wenn wir deshalb ausgerechnet dort – der blanken Not geschuldet – den Eindruck erwecken würden, nicht mehr handlungsfähig zu sein, die grundlegenden Elemente der Daseinsvorsorge nicht mehr gewährleisten zu können, und stattdessen mit weiter steigenden Kreisumlagehebesätzen und schmerzhaften Einschnitten auch noch anderen die Luft zum Atmen nehmen müssen, dann leidet dadurch unmittelbar auch das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und die Demokratie. Da geht es nicht mehr „nur“ ums Geld, sondern es geht in Wirklichkeit um sehr viel mehr. Das ist nämlich Wasser auf die Mühlen extremistischer Parteien. Deshalb ist da jetzt auch verantwortungsbewusstes und schnelles Handeln gefragt.
Im Gegenzug bieten wir erneut an – eben weil die Herausforderungen so groß sind –, das Land und den Bund bei den notwendigen Reformen aktiv zu unterstützen und in der Bevölkerung dafür um Akzeptanz zu werben, gerade auch, was die dringend erforderliche Sozialstaatsreform anbelangt. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, ist ein Grundprinzip, das bisher noch nirgends auf der Welt funktioniert hat. Wir haben hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe nehmen wir Landkreise an. Wir nehmen Sie, lieber Herr Ministerpräsident, an, weil wir uns als Teil einer Verantwortungsgemeinschaft begreifen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass unser demokratischer Rechtsstaat am Ende gestärkt aus seiner existenziellen Krise hervorgeht, und sorgen Sie mit beherzten Taten dafür, dass wir nicht durch politisches Unterlassen womöglich etwas aufs Spiel setzen, für das unsere Eltern und Großeltern völlig zu Recht leidenschaftlich gekämpft haben.
Ich will allerdings auch nicht schließen, ohne mich sehr herzlich zu bedanken. Bedanken möchte ich mich vor allem bei Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident. Sie nehmen heute ja zum letzten Mal als Regierungschef an einer Landkreisversammlung teil. Der lange Reigen der Abschiedstournee beginnt also früh. Ich habe eingangs schon Ihre erste Landkreisversammlung 2012 in Sigmaringen erwähnt. Hermann Hesse hat in seinem Gedicht „Stufen“ die berühmten Worte formuliert: „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.“ Möglicherweise hat Ihrem ganz persönlichen Anfang mit dem Landkreistag damals allerdings nicht gleich und sofort ein solcher Zauber innegewohnt. Sie selbst haben jedenfalls zunächst gemeint – ich will Sie wörtlich zitieren –, „ein gewisses Spannungsverhältnis mit dem Landkreistag“ zu verspüren.
Wir alle wissen aber, dass es auch so etwas wie eine Liebe auf den zweiten Blick gibt. Daher bin ich mir sicher, dass Ihnen im Laufe der Zeit deutlich geworden ist, wie gut und wie konstruktiv das Land und die Landkreise zusammenwirken – und das vor allem immer zum Wohle der Menschen. Ich denke dabei ganz ausdrücklich nicht nur an die Bewältigung von Krisen, sondern gerade auch an das beherzte Aufgreifen von Zukunftsthemen wie etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien oder bei Industrie- und Gewerbeansiedlungen.
Für dieses vertrauensvolle und von wechselseitiger Wertschätzung getragene Miteinander möchte ich Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident Kretschmann, deshalb heute im Namen der gesamten Landkreisfamilie sehr herzlich danken. Sie waren und Sie sind uns ein Ministerpräsident mit einem kommunalen Herz und mit Verstand. Sie waren auch mir persönlich in vielen Situationen ein wichtiger Gesprächspartner. Es mag schon sein, dass ab und zu vielleicht auch einmal ein Knistern dabei zu verspüren war, insgesamt hat die Chemie aber definitiv gepasst. Auch das haben wir an Ihnen immer sehr zu schätzen gewusst.
Jetzt ist heute natürlich noch nicht die Stunde des Abschieds. Ein Augenblick des Dankes und der Wertschätzung soll es aber sehr wohl sein. Wir sagen Ihnen deshalb heute von Herzen vielen Dank für alles, was Sie für unser Land und natürlich auch für unsere Landkreise geleistet haben.
Aber nicht nur für Sie, lieber Herr Ministerpräsident, ist das heute die letzte amtsmäßige Landkreisversammlung, sondern auch für unseren langjährigen Präsidenten und jetzigen Ehrenpräsidenten Joachim Walter. Ich werde nachher zwar noch Gelegenheit haben, sein erfolgreiches Wirken für die Landkreise ausdrücklich zu würdigen. Gleichwohl drängt es mich aber, schon an dieser Stelle auch an ihn ein insofern erstes dickes Dankeschön zu platzieren. Was die Ära Winfried Kretschmann für Baden-Württemberg war, war nämlich die Ära Joachim Walter für die baden-württembergischen Landkreise und unseren Landkreistag.
Die Erfolge, die wir in dieser Zeit erzielt haben, das Mehr an Sichtbarkeit, das wir erlangt haben, die Augenhöhe zum Land, auf die wir stolz sind – all das ist, lieber Joachim, auf das Engste mit deinem unermüdlichen, von klaren Überzeugungen getragenen und von tiefer Fachkenntnis geprägten Engagement verbunden. Ohne dich stünden wir deshalb heute definitiv nicht da, wo wir tatsächlich stehen. Dafür gilt dir bereits vorab unser aller ganz herzlicher Dank. Ohne dich stünde auch ich selbst heute nicht hier. Dafür will ich dir an dieser Stelle auch persönlich vielen herzlichen Dank sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Land und Landkreise – Für eine gute Zukunft vor Ort“: Lassen Sie uns daran gemeinsam weiterarbeiten. Nicht morgen und schon gar nicht übermorgen gilt es, sondern es gilt vielmehr jetzt. An meinem persönlichen Einsatz wird es ganz bestimmt nicht fehlen.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre geduldige Aufmerksamkeit.
Wir freuen uns jetzt, lieber Herr Ministerpräsident, auf Ihre Ansprache. Ich darf Sie deshalb an das Rednerpult bitten. Sie haben das Wort und wir sind ganz Ohr.