Das im Mai 2022 im Landratsamt Freudenstadt eingeführte und inzwischen etablierte attraktive System eines Radelbonus demonstriert, dass dem Landkreis Freudenstadt diese Themen wichtig sind. Der Radelbonus ist mittlerweile zu einem wichtigen Bestandteil der Mitarbeiterbenefits in der Landkreisverwaltung geworden.
Neben vielen anderen Mitarbeiterbenefits im Landratsamt Freudenstadt, wie z. B. Jobticket, Mitarbeiterempfehlungsprogramm, Konzept „Ideen & Verbesserungen“, Zuschüssen zu Gesundheitskursen, Öffis-App (Rufbus/Ruftaxikonzept), ÖPNV-Zuschuss etc., ist der Radelbonus inzwischen zu einer wichtigen Säule in unserem Portfolio als attraktiver Arbeitgeber geworden. Klimaschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Sensibilität der Beschäftigten, Klimaschutz aktiv zu unterstützen nimmt zu. Immer mehr Beschäftigte nutzen – auch für längere Distanzen – das Fahrrad, um den Weg von zuhause zum Arbeitsplatz und umgekehrt zurückzulegen oder steigen in ihrer Freizeit gerne – mal zum Genußfahren, mal als Leistungssport – auf´s „Rädle“. Wir unterstützen diesen Trend als Arbeitgeber aktiv und honorieren dies mit unserem Radelbonus finanziell. Dabei spielt es keine Rolle, ob Beschäftigte ein herkömmliches Fahrrad, ein E-Bike oder ein Pedelec nutzen, sich extra ein Bike anschaffen oder ihr bisheriges weiterverwenden. Wichtig war für uns, ein System zu etablieren, das nicht mit der Verpflichtung, ein neues Fahrrad anzuschaffen, verbunden ist, wie z. B. beim Jobrad-Leasing, das es bislang im Landratsamt Freudenstadt nicht gibt. Darüber hinaus war uns wichtig, den Freizeitbereich in das System einzubeziehen und auch die dabei geradelten Kilometer miteinzubeziehen.
Das System funktioniert denkbar einfach. Beim Radelbonus werden über eine App auf dem Smartphone Beginn und Ende der Fahrradfahrten erfasst. Dabei wird der Zielort, also das Gebäude, in dem der Beschäftigte arbeitet, mit Koordinaten hinterlegt und das System erfasst automatisch alle Fahrten, die im Zielort enden oder dort beginnen als dienstliche Fahrt. Alle anderen Fahrten werden als private Fahrten aufgezeichnet. Das Tracking erfolgt über GPS und Bewegungssensoren. Dazu muss der Beschäftigte lediglich den Button „Start“ und „Stopp“ auf der App bedienen. Ein spezieller Algorithmus verhindert dabei eine missbräuchliche Nutzung (z. B. Nutzung der App mit dem Auto, Motorrad, beim Bahnfahren oder Laufen). Auch die Kombination von Fahrrad- und Bahnfahrten wird von der App erkannt und berücksichtigt.
Der Radelbonus wird gewährt, wenn die festgelegten Zielvorgaben erreicht sind: Wenn der Beschäftigte mindestens 50 Kilometer pro Monat für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder umgekehrt bzw. für dienstliche Fahrradfahrten (Dienstgänge) erreicht, wird ein Radelbonus von 20 Euro pro Person und Monat ausbezahlt. Erreicht der Beschäftigte mindestens 100 Kilometer pro Monat durch private Fahrradfahrten (Freizeitbereich), erhält er einen Radelbonus von 10 Euro pro Person und Monat. Möglich ist auch eine Kombination aus den beiden genannten Zielen, wofür ein Radelbonus von 30 Euro pro Person und Monat ausbezahlt wird.
Zur Aufzeichnung der Fahrten kann die Radelbonus-App kostenfrei und ohne Abfrage von persönlichen Daten heruntergeladen werden. Anschließend melden sich die Beschäftigten im Radelbonus-Portal des Landratsamtes Freudenstadt an, das vom Systemanbieter zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich wird eine Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und dem Landratsamt abgeschlossen, in der u. a. geregelt ist, dass es sich beim Radelbonus um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht, der Beschäftigte sich zur Einhaltung der Regelungen verpflichtet und er sich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befindet. Nach Freischaltung durch den Systemanbieter kann die Radelbonus-App sofort genutzt werden.
Jeder im Radelbonus-Portal angemeldete Beschäftigte erhält eine elektronische Gutscheinkarte, die wie eine Bankkarte im regionalen Handel als Zahlungsmittel verwendet werden kann. Die Gutscheinkarte gilt nur innerhalb des Landkreises Freudenstadt. Die Kaufkraft wandert damit nicht ab, sondern verbleibt im Landkreis. Der Radelbonus wird bei Erreichen der Zielvorgaben im Rahmen der Steuerfreigrenze für Sachbezüge zweckgebunden und steuerfrei monatlich auf die Gutscheinkarte aufgeladen.
Als weiterer positiver Nebeneffekt, zählt der Radelbonus auch bei der (Re)Zertifizierung Europeean Energie Award als nachhaltiges und innovatives Verkehrsangebot. Nebenbei entlastet dies auch die prekäre Parkplatzsituation rund um unsere Verwaltungsgebäude im innerstädtischen Bereich. Zusätzliche Fahrradstellplätze wurden und werden vom Immobilienmanagement des Landkreises realisiert.
Zum Schluss noch etwas Statistik:
In den vergangenen 14 Monaten haben sich insgesamt 130 Beschäftigte im Radelbonus-Portal angemeldet. Dies entspricht 14%, aller Beschäftigten im Landratsamt oder jeder siebte Mitarbeitende. Im Schnitt erreichen ca. 30 Beschäftigte pro Monat sowohl die Zielvorgabe für dienstliche, als auch für private Fahrten. Selbst über die Wintermonate hinweg haben etliche Beschäftigte beide Zielvorgaben erfüllt. Seit Beginn wurden auf diese Weise 67.600 Kilometer an privaten und immerhin 31.200 Kilometer an dienstlichen Fahrten honoriert. Bei insgesamt geradelten fast 100.000 Kilometern wurden ca. 13.800 Kilogramm CO2 eingespart. Im Hinblick auf das Gesundheitsmanagement im Landratsamt Freudenstadt ist der Benefit zwar nicht messbar, liegt aber angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel aller Fahrten im Privatbereich erfolgt sind, auf der Hand.
Fazit:
Der Radelbonus ist als Teil des Mitarbeiterbenefit-Portfolios im Landratsamt Freudenstadt ein wichtiges Instrument, das sowohl jüngere, als auch ältere Mitarbeitende anspricht und bindet. Die gute Quote der teilnehmenden Beschäftigten zeigt, dass wir damit den Nerv der Zeit getroffen haben. Die Rückmeldungen sind durchweg positiv und die Gewährung eines Radelbonus wird als innovative Arbeitgeberleistung wahrgenommen, die Klimaschutz, Gesundheitsmanagement und Mitarbeiterbindung in idealer Weise miteinander verbindet.