Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ihnen liegt ein ausführlicher Geschäftsbericht vor. Darin wird im Einzelnen geschildert, wo und wie der Landkreistag Baden-Württemberg in den vergangenen zwei Jahren versucht hat, die Belange der baden-württembergischen Landkreise so wirksam wie nur immer möglich zu vertreten: Sei es in Rechtsetzungsprozessen wie etwa dem zum Landesmobilitätsgesetz oder denen zur Flüchtlingskostenerstattung. Sei es bei Verhandlungen mit dem Land beispielsweise zur E-Government-Vereinbarung oder zur Gangbarmachung des Sondervermögens für die baden-württembergischen Kommunen. Sei es durch beherzte Initiativen zum Beispiel im Bereich des Rettungsdienstwesens oder beim Bundesteilhabegesetz.
Nachdem nun freilich der 50-seitige Geschäftsbericht bereits ausführlich Rechenschaft darüber ablegt, was der Landkreistag in der Zeit von Mitte August 2024 bis Mitte August 2026 geleistet hat, würde ich darauf verzichten wollen, die letzten 24 Monate hier in diesem auch zeitlich begrenzten Rahmen nochmals Revue passieren zu lassen. Was in diesem Zeitraum erreicht oder auch nicht erreicht wurde, kann jederzeit nachgelesen werden, auch im digitalen Format. Dabei will ich nicht verhehlen, dass uns Ihr Blick in unseren Geschäftsbericht umso mehr freuen würde, als dessen Erstellung immer mit einer gewissen Mühe und der nie versiegenden Hoffnung verbunden ist, doch die eine Leserin oder den anderen Leser zu erreichen.
Auch würde ich heute gerne darauf verzichten wollen, Sie mit statistischer Zahlenhuberei zu behelligen. Denn wieviel Dutzend Gremientermine, wieviel hundert Postings und wieviel tausend Landkreistagsrundschreiben es in den vergangenen zwei Jahren gab, sagt letztlich relativ wenig über die politische und fachliche Wirksamkeit eines kommunalen Landesverbands aus. Es handelt sich dabei allenfalls um leichte Indizien.
Gestatten Sie mir stattdessen einige wenige Randbemerkungen zu dem, was auf Seite 4 f. des Geschäftsberichts in einem eigenen Abschnitt als das beherrschende Thema der vergangenen zwei Jahre beschrieben wird, nämlich die kommunale Finanzkrise.
Wie schwer diese Krise gerade auch auf den Landkreisen lastet, brauche ich in dieser Runde nicht näher auszuführen. Nur zwei Kenndaten will ich einfach noch einmal in den Raum geben. Erstens: Wegen des extremen Anstiegs des Schuldenstandes würden im Jahr 2026 sämtliche Erträge aus der Kreisumlage, obwohl auch diese kräftig gestiegen sind, bereits im zweiten Jahr in Folge nicht mehr ausreichen, um die Schulden der Landkreise zu tilgen. Zweitens: Im Durchschnitt der baden-württembergischen Landkreise wird das gesamte Aufkommen aus der Kreisumlage benötigt, um den Zuschussbedarf für den Sozialhaushalt zu decken.
Allein diese beiden Kenndaten verdeutlichen schlaglichtartig die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Verwaltungsebene. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass nicht ständig nur mit finanziellen Nothilfen operiert wird, sondern die grundsätzlichen Finanzbeziehungen endlich in Ordnung gebracht werden.
Nun ist es sicherlich so, dass zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise der Bund unverzichtbar ist. Die übermäßige Ausgabenlast der Kommunen ist im Kern bundesgesetzlich bedingt, sodass hier zweifellos der Bund in der Pflicht steht, durch Reformen, insbesondere im Sozialstaatsbereich, aber auch durch finanzielle Beteiligung, Stichwort: kommunaler Umsatzsteueranteil, zur Entlastung der Kommunen beizutragen.
Andererseits dürfen wir nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass finanzverfassungsrechtlicher Adressat der baden-württembergischen Kommunen allein und ausschließlich das Land Baden-Württemberg ist. Wenn also die Finanzbeziehungen repariert werden müssen, weil sie sich als strukturell dysfunktional erweisen, dann betrifft dies zunächst unser finanzverfassungsrechtliches Verhältnis zum Land. Es geht dabei unter anderem um das Konnexitätsprinzip, die prozentuale Beteiligung des Landes an den Soziallasten und um einen aufgabengerechten Finanzausgleich.
Hier ist bedauerlicherweise festzustellen, dass in den vergangenen zwei Jahren allein schon die fachliche Erörterung dieser Themen vom Land strikt abgelehnt wurde: Keine vertiefenden Gespräche über das Konnexitätsprinzip, obwohl dessen Schutzlücken offensichtlich sind. Kein Weiterkommen bei der prozentualen Beteiligung bei der Eingliederungshilfe, obwohl die Beteiligungsquote in Baden-Württemberg im einstelligen Prozentbereich liegt, im Nachbarland Bayern hingegen bei 20 %, in Rheinland-Pfalz bei 50 % und in Niedersachsen sogar bei 75 %. Und wenn man in den letzten zwei Jahren als kommunaler Vertreter in Sachen Finanzausgleich daran erinnert hat, dass das Land die Kommunen von Verfassungs wegen finanziell so ausstatten muss, dass diese neben ihren Pflichtaufgaben auch noch ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben wahrnehmen können müssen, so wurde man vom Land ziemlich kaltschnäuzig auf den Rechtsweg verwiesen.
Es bleibt zu hoffen, meine Damen und Herren, dass Land und Kommunen es in der kommenden Zeit hinbekommen, in einen echten Dialog über ihre grundsätzlichen Finanzbeziehungen einzutreten. Die nun gestartete Zukunftskommission sowie das geplante Zukunftsbündnis könnten – Konjunktiv! – hierfür eine Chance bieten.
Mir bleibt an dieser Stelle, Dank zu sagen. Mein Dank geht zunächst an die beiden Präsidenten, die im Berichtszeitraum an der Spitze des Verbands standen. Das hohe Standing des Landkreistags in Politik und Öffentlichkeit ist maßgeblich ihnen zu verdanken. Und weil schon früher kein Blatt Papier zwischen die beiden passte, hätte der Übergang von dem einen zum anderen besser nicht funktionieren können. Es ist mir daher ein persönliches Anliegen, in diesem Rahmen Ihnen, Herr Ehrenpräsident Walter, und Ihnen, Herr Präsident Dr. Brötel, im Namen der Geschäftsstelle, aber ich denke auch im Namen aller hier Anwesenden, ganz herzlich zu danken für das grandiose Engagement und das perfekte Zusammenspiel.
Mein Dank geht auch an alle Damen und Herren Landrätinnen und Landräte, die Sie sich mit Nachdruck und einer beeindruckenden Geschlossenheit für die Positionen des Landkreistags stark machen.
Danken will ich auch den kommunalen Schwesterverbänden. Wir sind im Schulterschluss unterwegs. Und das ist gut so.
Schließlich, aber nicht zuletzt gilt ein herzliches Dankeschön meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Geschäftsstelle. Dass sich die Landkreise auf ihre Geschäftsstelle verlassen können, hat einen ganz simplen Grund: Die Menschen, die dort arbeiten, sind Überzeugungstäterinnen und -täter. Sie brennen für die kommunale Sache.
Seien Sie daher versichert, meine Damen und Herren, dass wir als Geschäftsstelle des Landkreistags auch in den kommenden zwei Jahren on fire sein werden, um die Interessen und Belange der Landkreise voranzubringen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.