Editorial

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit

Die kommunale Seite hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine allein schon volkswirtschaftliche Notwendigkeit ist. Kritisiert wurde allerdings die politische Umsetzung dieser Zielsetzung. Und auch jetzt, kurz vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, stehen die Kommunen vor erheblichen Herausforderungen.
Prof. Dr. Alexis von Komorowski · Landkreistag Baden-Württemberg · 09. Juli 2026
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Wenn nach den Sommerferien am 14. September die Schule wieder beginnt, werden die 113.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler nicht nur ihre traditionelle Schultüte mit Radiergummi und Gummibärchen geschenkt bekommen. Sie erhalten zugleich erstmals einen ganz und gar nicht gummiartigen, sondern im Gegenteil felsenfesten, verbindlichen „Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“, wie es in bestem Juradeutsch in der ab dem 1. August geltenden Fassung des § 24 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs VIII heißt. Diesen Rechtsanspruch werden die jungen Menschen bis zum Ende der Grundschule behalten. Gleichzeitig werden Jahr für Jahr weitere Erstklässlerinnen und Erstklässler in diesen Rechtsanspruch hineinwachsen. Im Schuljahr 2029/2030 dürften es dann rund 450.000 Grundschülerinnen und Grundschüler sein, die sich auf diesen Anspruch berufen können. Ein Anspruch, der von Montag bis Freitag im Umfang von acht Stunden täglich gilt und bis auf vier Wochen auch während der Schulferien greift.
 

Eine Sache des ökonomischen Verstands

Dass die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ausgebaut wird und weiter ausgebaut werden muss, ist dem Grunde nach natürlich klug, richtig und letztlich unabweisbar. Dies sagt uns bereits unser ökonomischer Verstand.

So haben wir in Baden-Württemberg bei Frauen eine Teilzeitquote von rund 50 Prozent. Zum Vergleich: Bei Männern liegt sie bei 11 Prozent. Eine der Hauptursachen für die hohe Teilzeitquote bei Frauen ist die Kinderbetreuung. Dies belegen sämtliche Umfragen und Statistiken. Diese hohe Teilzeitquote bei Frauen freilich ist ein echtes Wachstumshemmnis. Denn sie bedeutet unmittelbar weniger Wirtschaftsleistung und weniger Fachkräfte, mithin also weniger Produktivität und weniger Innovation. Zugleich führt die hohe Teilzeitquote dazu, dass Staat und Sozialversicherungen weniger Einnahmen haben, was staatliche Wachstumsimpulse erschwert. Allein schon eine bloß volkswirtschaftliche Betrachtung lässt insofern erkennen, wie wichtig der zügige Ausbau der Ganztagsbetreuung gerade auch in einer Phase der wirtschaftlichen Stagnation ist, wie wir sie nun schon seit sieben Jahren durchlaufen. 

Hinzu kommt natürlich, dass die Ganztagsbetreuung zugleich auf mehr Bildungsgerechtigkeit und eine gelingende Integration einzahlt, was übrigens beides ebenfalls positive wirtschaftliche Effekte zeitigen kann. Auch der Zusammenhang zwischen guter Betreuungsinfrastruktur, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie dem Gleichberechtigungsgebot unseres Grundgesetzes sei an dieser Stelle zumindest erwähnt.
 

Richtiges Ziel, aber …

Doch so unabweisbar der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist, so fragwürdig bleibt aus kommunaler Sicht der Weg, der politisch zur Zielerreichung gewählt wurde. Statt mit den Kommunen einen realistischen Aufwuchspfad zu vereinbaren, der den Ausbau der Ganztagsbetreuung von den finanziellen, personellen und kapazitären Ressourcen her denkt und dazu passende Meilensteine definiert, haben es sich die Länder im kollusiven Zusammenwirken mit dem Bund leicht gemacht. Mit Zustimmung der Länder hat der Bund einfach einen Rechtsanspruch für jedes Grundschulkind geschaffen. Denn (nur) so war es verfassungsrechtlich möglich, die Kommunen der Sache nach mit einer neuen Aufgabe zu belasten, ohne ihnen zugleich einen finanziellen Mehrbelastungsausgleich gewähren zu müssen.

Übrigens: Wer meint, dass durch die Ende Juni gefundene Bund-Länder-Einigung zur sogenannten Veranlassungskonnexität solche Umgehungen des Prinzips „Wer bestellt, bezahlt“ zumindest für die Zukunft ausgeschlossen wären, geht – leider – fehl. So gilt der neue Mechanismus, wonach der Bund nachteilige Auswirkungen seiner Gesetze auf die Haushalte der Kommunen grundsätzlich in Höhe von immerhin 80 Prozent zu kompensieren hat, etwa schon dann nicht, wenn die betreffenden Gesetze auf Bund-Länder-Vereinbarungen beruhen. Mithin sind, anders formuliert, Absprachen zwischen Bund und Ländern zum finanziellen Nachteil der Kommunen weiterhin vom Kompensationsautomatismus im Sinne der Veranlassungskonnexität ausgenommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.    
 

Ganztagsförderung an Grundschulen zum Gelingen bringen

In jedem Fall bleibt die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung – rein faktisch gesehen – eine gewaltige, ja eine Herkulesaufgabe für die Kommunen. Denn es erweist sich bereits als äußerst schwierig, überhaupt das erforderliche Personal zu rekrutieren. Auch fehlen durchaus noch ausreichende Räumlichkeiten etwa für Mittagessen oder für Freizeitphasen. Auf diese Nadelöhre hatte die kommunale Familie frühzeitig hingewiesen und genau deshalb mit hoher Dringlichkeit dafür geworben, zunächst solide Rahmenbedingungen zu schaffen und die Realisierbarkeit des Vorhabens zu überprüfen, bevor Erwartungen geweckt und Rechtsansprüche fixiert werden.

Doch rückgewandte Kritik bringt uns nicht weiter. Das ist vergossene Milch. Die Kommunen müssen sich damit abfinden, dass sie mit ihren deutlichen Warnungen und ihren Vorschlägen für ein planvolleres, ressourcenorientiertes Vorgehen zwar völlig richtig lagen, sie in der Politik aber kein Gehör gefunden haben. Jetzt freilich gilt es, die Ganztagsförderung an Grundschulen zum Gelingen zu bringen.

Und zugegeben: Das Land hat sich hier deutlich auf die Kommunen zubewegt. So hat es für Investitionen in den Ganztagsausbau – von Neubauten über Sanierungen bis hin zur Ausstattung – im Hinblick auf vom Bund nicht mehr abgedeckte Förderanträge zusätzliche Mittel in Höhe von 861,3 Millionen Euro bereitgestellt. Auch dass sich der aktuelle Koalitionsvertrag nochmals ausdrücklich zur Verpflichtung des Landes bekennt, die Betriebskosten der Ganztagsbetreuung in Höhe von 68 Prozent zu fördern und dies im Staatshaushaltsplan entsprechend zu verankern, ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit sieht sich der Kompromiss bestätigt, der im November 2025 zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden erzielt werden konnte. Dabei ist und bleibt uns wichtig, dass diese Landesbeteiligung von 68 Prozent auf den tatsächlichen Kosten basieren und auf Dauer angelegt sein muss. 
 

„GaFöG-Begleitungen“

Freilich sind damit noch nicht alle Finanzierungsfragen rund um den Ganztag an Grundschulen beantwortet. Uns als Landkreise beschäftigt aktuell insbesondere, wie die kommunalen Mehrbelastungen durch sogenannte „GaFöG-Begleitungen“ ausgeglichen werden. Diese „GaFöG-Begleitungen“ haben folgenden Hintergrund: In spezifischen Ausnahmefällen benötigen Grundschulkinder mit Behinderung besondere Assistenzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und IX, vulgo: eine „GaFöG-Begleitung“, um überhaupt an Angeboten der Ganztagsförderung teilhaben und ihren entsprechenden Rechtsanspruch einlösen zu können. Auf den Kosten für diese ausnahmsweise erforderlichen „GaFöG-Begleitungen“ bleiben die Kreise als Träger sowohl der Jugend- als auch der Eingliederungshilfe derzeit vollumfänglich sitzen. Das Land hat bislang keinerlei Unterstützung vorgesehen oder gar eingeplant.

Das allerdings kann und darf nicht sein: Wenn das Land für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ohne spezielle Bedarfe eine Förderung in Höhe von 68 Prozent vorsieht, dann muss dies ebenso für Grundschulkinder mit Behinderung gelten. Und daher muss das Land den Kreisen auch die Eingliederungs- und Jugendhilfekosten, die ihnen durch die zusätzlichen GaFöG-Begleitungen für Grundschulkinder mit Behinderung entstehen, zu 68 Prozent erstatten. Denn bei den betreffenden Grundschulkindern ist die Ganztagsbetreuung auslösendes Moment der GaFöG-Begleitung und bleibt ihnen die Ganztagsbetreuung ohne diese Assistenzleistungen schlichtweg verschlossen.  

Doch wie so häufig in derartigen Fällen: Es geht um eine Menge Geld. Der 68-Prozent-Anteil des Landes an den GaFöG-Begleitungen dürfte sich im Endausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder, also ab dem Schuljahr 2029/2030, auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag belaufen.

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Ein Fall für das „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“

Die Frage, wie sich das Land an den kommunalen Kosten für GaFöG-Begleitungen beteiligt, gehört denn auch zu denjenigen Finanzierungsfragen, die nach einem Vorschlag der Kommunalen Landesverbände, den sie unmittelbar vor der Landtagswahl eingebracht haben, im „BW-Pakt für handlungsfähige Kommunen“ angegangen und gelöst werden sollten. Dieser BW-Pakt hat es zwar nicht selbst in den Koalitionsvertrag geschafft, wohl aber sein Alter Ego, das „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“. Dieses wiederum soll bis Ende 2026 geschlossen werden. Der Koalitionsvertrag formuliert hier erfreulicherweise ein fixes Zieldatum. Insofern steht zu hoffen, dass dort auch eine faire Lösung für die aus den „GaFöG-Begleitungen“ erwachsende kommunale Kostenlast vereinbart werden kann.

Schließlich ist die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der praktischen Umsetzung auch so schon herausfordernd genug. Daher sollte die Implementierung des Ganztags nicht von finanziellen Auseinandersetzungen überschattet und schlimmstenfalls verzögert werden. Denn wir brauchen die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter – jetzt. Und zwar allein schon, weil sie eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit ist.

Prof. Dr. Alexis von Komorowski ist Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg
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